Fort,- und Weiterbildungen dienen dazu, die durch Ausbildung und berufliche Tätigkeit erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu erhalten und zu erweitern. Das Antragsverfahren ist gesondert im Verwaltungshandbuch geregelt.
Ziele:
- Alle Mitarbeiter*innen erlangen aktuelle Kenntnisse zum aktuellen wissenschaftlichen Stand.
- Alle Mitarbeiter*innen erhalten die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtschulungen.
- Der Zeitpunkt der online Schulungen Schulung ist frei wählbar und wird selbstständig durchgeführt.
- Alle Mitarbeiter*innen aus allen Fachbereichen sind in die Fortbildungsplanung integriert.
Regelung „Online Schulung“ (Dienstvereinbarung):
- Inhalte
- Jeder Fachbereich hat einen eigenen online-Kursraum mit fachspezifischen- und Pflichtschulungsmodulen.
- Die Inhalte werden in Zusammenarbeit mit den Fachbereichsleitungen, dem Caritas Bildungswerk und nach den Vorgaben für Pflichtschulungen jährlich neu gestaltet.
- Durchführung
- Jeder Mitarbeiter erhält einen eigenen Zugangscode, mit dem er sich in seinen Kursraum einwählt.
- Dort sind die zu bearbeitenden Module aufgeführt.
- Der Mitarbeiter bearbeitet innerhalb eines Jahres die Module in seiner Freizeit an einem eigenen Endgerät (PC, Laptop, Tablet, Handy) oder nach Absprache, ebenso in der Freizeit, an einem Arbeitsplatz beim Dienstgeber.
- Das Modul zählt als abgeschlossen, wenn die Fragen am Ende des Moduls, mit geringer Fehlerquote beantwortet sind.
- Für jedes abgeschlossene Modul bekommt der Mitarbeiter am Ende des Jahres 45 Minuten Arbeitszeit gutgeschrieben.
- Hier zählt der Durchschnittswert von 45 Minuten. Schnelleres oder langsameres Bearbeiten des Moduls wird nicht erfasst.
- Anhand eines Kontrollbalken innerhalb des Kursraumes, kann der Mitarbeiter den Fortschritt seiner bearbeiteten Module erkennen.
- Die Fachbereichsleitungen bekommen einen Trainerzugang, um die Fortschritte der Mitarbeiter zu überprüfen. Die Fachbereichsleitungen weisen auf unbearbeitete Module im letzten Quartal des Jahres hin, mit dem Ziel, dass alle Mitarbeiter*innen die vorgesehenen Schulungen erhalten.
- Neue Mitarbeiter*innen, die im Laufe eines Jahres ihren Dienst im Altenheim Friedrichsburg beginnen, werden von den jeweiligen Fachbereichsleitungen gemeldet, damit ein neuer Zugang für den Mitarbeiter eingerichtet wird.
Regelung „Interne und Externe Fortbildung“:
- Intern
- Der Bedarf der Mitarbeiter*innen wird im Vorjahr erfasst. Alle Mitarbeiter*innen können ihre Wünsche angeben.
- Gesetzlich notwendige Schulungen werden erfasst.
- Die Bedarfslisten der Mitarbeiter werden ausgewertet.
- Die gewünschten und gesetzlich vorgeschriebenen Schulungen werden terminiert oder in den Online Kursraum eingestellt und entsprechende Mitarbeiter werden ausgewählt. Zu freiwilligen Fortbildungen können sich die Mitarbeiter anmelden.
- Die Fortbildungen und Schulungen werden ausgewertet. Verbesserungen für das kommende Jahr werden an Hand der Fragebögen aufgenommen.
- Die Ergebnisse werden den Mitarbeitern der jeweiligen Fachrichtung mitgeteilt.
- Für die Planung und inhaltliche Ausrichtung ist die jeweilige Fachbereichsleitung zuständig.
- Extern
- Fort- und Weiterbildungen durch externe Anbieter werden gesondert durch den Mitarbeiter beantragt. Dazu ist das entsprechende Formular zu nutzen.
- Alle Anträge werden durch die Fachbereichsleitung geprüft, befürwortet und abschließend durch die Einrichtungsleitung genehmigt.
- Der Originalantrag wird bei der Fachbereichsleitung aufbewahrt.
- Die Fachbereichsleitung prüft nach Ablauf des Fortbildungsdatums die Teilnahme.
- Sie prüft die eingereichten Quittungen bzw. Rechnungen auf Richtigkeit.
- Sie prüft bzw. steuert die Weitergabe der Schulungsinhalte.
- Alle Mitarbeiter*innen sind verpflichtet Schulungsunterlagen der Fachbereichsleitung vorzulegen. Sollte keine Unterlagen vorhanden sein, so fasst der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin schriftlich die Inhalte, auf Verlangen zusammen.
- Die Dauer der Fortbildung, sowie die Fahrt hin und zurück von der Arbeitsstätte zur Fortbildung gelten als Arbeitszeit. Dies ist unter „Abweichungen vom Dienstplan“ abzüglich der Pausen einzutragen.
- Bei Umfangreicheren Fortbildungen wird gemäß AVR, Allgemeiner Teil §10a, ein Weiterbildungsvertrag geschlossen.
Anlage:
- Excel- Tabelle Fortbildungsplan / Ordner Qualitätsmanagement / Ordner Fortbildungen