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Institutionelles Schutzkonzept: Prävention gegen sexualisierter Gewalt

AHF Füreinander Miteinander

1. Ziel
2. Definition
3. Einleitung
4. Information zur Präventionsfachkraft


                                                                

1. Ziel

Das Altenheim Friedrichsburg gGmbH verfolgt mit dem vorliegenden Schutzkonzept (§3 PrävO) das Ziel, dass Schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen in ihrer Würde und ihrem Wohl geachtet und geschützt werden. Psychische und physische Grenzverletzungen sind in der Präventionsordnung einbezogen.

Neben der Prävention (Schutz) ist sexuelle Bildung (Selbstbestimmtheit) eine weitere Disziplin. Aus der Schnittmenge entsteht die sexuelle Integrität - Empowerment (Ermächtigung). Zu beachtende Aspekte des Empowerments sind Sprache, Körper, Geschlecht, Beziehung und sexuelle Identität.
 

O-HB 2.01 Rahmenkonzept

 

2. Definition

Sexualisierte Gewalt (§ 2 Präv. O) betreffen alle Verhaltens - und Umgangsweisen mit sexuellem Bezug gegenüber Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen, die mit vermeintlicher Einwilligung, ohne Einwilligung oder gegen den ausdrücklichen Willen der Schutzbefohlenen erfolgen. Dies umfasst alle Handlungen, Vorbereitungen, Durchführung­ und Geheimhaltung  sexualisierter Gewalt.

Sexuelle Übergriffe sind strategisch ausgerichtet und richten sich vorsätzlich gegen Betroffene. Die wiederholten Grenzverletzungen geschehen zunehmend intensiver.

Sexuelle Grenzverletzungen geschehen unbeabsichtigt im Überschwang oder Affekt, minderschwer, einmalig.

 

3. Einleitung

Das Wohl der uns anvertrauten Menschen ist uns als Einrichtung des Altenheims Friedrichsburg ein elementares Anliegen. Zum schützenden Personenkreis gehören alle Personen die einem besonderen Macht und / oder Abhängigkeitsverhältnis unterworfen sind.

Dieses Anliegen wird in unserem Leitbild sichtbar aus dem die fachlich, ethische und christliche Grundhaltung der Mitarbeitenden hervorgeht.
Wir tragen eine gemeinsame Verantwortung gegenüber den uns anvertrauten Menschen, die wir durch genaues Hinsehen, klares benennen der Dinge und Ermöglichen von Veränderungen zu deren Schutz vor sexualisierter Gewalt wahrnehmen.

Prävention ist für alle Mitarbeitenden und ehrenamtlichen Mitarbeitern Bestandteil professionellen Handelns.

Uns ist bewusst, dass sexuelle Grenzverletzungen gegenüber Mitarbeitenden durch Bewohner/innen und / oder Angehörige, aber auch sexuelle Grenzverletzungen innerhalb der Gruppen nicht ausgeklammert werden dürfen.

Für das vorliegende Schutzkonzept haben wir Wert darauf gelegt, dass ein Entwicklungsprozess auf allen Ebenen angestoßen wird. Es soll dazu beitragen, Haltungen und Verhalten zu reflektieren und uns dadurch zu handlungsleitenden Orientierung im Arbeitsalltag zu führen.

Präventionsarbeit soll dazu beitragen, die Grundhaltung einer Kultur der Achtsamkeit, des Respekts und der Wertschätzung zu fördern. Alle Mitarbeiter sollen es als selbstverständlichen Auftrag verstehen, schutz- oder hilfebedürftige Erwachsene vor sexualisierter Gewalt zu bewahren.

Das institutionelle Schutzkonzept ist zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt als einen erkennbaren Qualitätsprozess im Altenheim Friedrichsburg in das Qualitätsmanagement­ eingebettet.

Neben konkreten Maßnahmen, die im Weiteren benannt werden, sind grundsätzliche Einstellungen und Verhaltensweisen wichtig, um die uns anvertrauten Bewohner/innen bestmöglich zu schützen. Dazu gehören:

  • aktives Umsetzen der eigenen Werthaltung entsprechend des Leitbildes und des mäeutischen Pflegemodells
  • sensibel sein für Grenzverletzungen, Übergriffe und (sexualisierter) Gewalt
  • Achten der Persönlichkeitsrechte und der Intimsphäre der betreuten Person
  • Fördern der Selbstkompetenz der betreuten Person
  • besonnenes aber auch entschiedenes Eingreifen bei Grenzverletzungen jeglicher Art
  • Reflexion des eigenen Verhaltens gegenüber betreuten Personen.

 

Bestandteile des institutionellen Schutzkonzeptes für unsere Einrichtung nach der Präventionsordnung sind:

  1. persönliche Eignung / Personalauswahl und -entwicklung
  2. einfaches Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung
  3. Verhaltenskodex
  4. Beschwerdemanagement und Intervention
  5. Qualitätsmanagement
  6. Aus- und Fortbildung / Qualifikation
  7. Maßnahmen zur Stärkung schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener

 

1. Persönliche Eignung / Personalauswahl und –entwicklung (§ 4 PrävO)

Pflege- und hilfebedürftige Menschen sind im Altenheim Friedrichsburg besonders zu schützen. Daher müssen Mitarbeitende und Vorgesetzte nicht nur fachlich, sondern auch persönlich geeignet sein, dieser Verantwortung gerecht zu werden.

Die Personalverantwortlichen thematisieren die Prävention gegen (sexuelle) Gewalt im Vorstellungsgespräch, während der Einarbeitungszeit, in den weiterführenden regelmäßig stattfindenden Mitarbeitergesprächen sowie innerhalb der betrieblichen Kommunikationsstruktur (Teamgespräche, Bewohnerbesprechungen, Beziehungsgruppen Gespräche).

Ein Gespräch mit den Mitarbeitenden über den Verhaltenskodex und das Beschwerdemanagement verdeutlicht, dass sexualisierte Gewalt kein Tabuthema in unserer Einrichtung ist.
 

Angesprochen werden insbesondere:

  • wertschätzende Grundhaltung
  • respektvoller Umgang
  • angemessenes, professionelles Verhalten
  • professionelles Verhältnis von Nähe und Distanz
  • verantwortungsvolles Handeln in Grenz- und Gefahrensituationen
  • individuelle Unter- oder Überforderungssituationen
  • Fachwissen zum Grenzachtenden Umgang
  • Fortbildungsbedarf zum Thema
     

Die zuständigen Personalverantwortlichen sorgen für eine angemessene Thematisierung in der Personalentwicklung und für die Aus- und Fortbildung zur Prävention (sexualisierter) Gewalt.
Gesprächsleitfaden Bewerbungen

O-HB 4.10 Einarbeitung neuer Mitarbeiter
F-HB 6271 Mitarbeiter-Jahresgespräche

 

2. Erweitertes Führungszeugnis und Selbstauskunftserklärung (§ 5, §2 Abs. 7 PrävO und § 45, §2 Abs. 3  WTG-DVO)

Im Altenheim Friedrichsburg werden keine Personen eingesetzt die rechtskräftig wegen einer in § 2 Absatz 2 oder 3 PrävO genannten Straftat verurteilt sind.

Mitarbeitende müssen entsprechend der gesetzlichen und arbeitsrechtlichen Regelungen vor Beginn ihrer Tätigkeit ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen. Das Zeugnis sollte nicht älter als drei Monate sein.
Leitende Mitarbeiter benötigen laut  WTG einfaches Führungszeugnis dieses ist alle fünf Jahre neu vorzulegen.

Darüber fordern wir alle Mitarbeiter gemäß § 2 Abs. 7 Präventionsordnung auf, einmalig und anschließend alle 2 Jahre, eine Selbstauskunftserklärung abzugeben.

Ehrenamtlich Tätige erhalten die Informationen zur Prävention vor sexueller Gewalt und geben einmalig eine Selbstverpflichtungserklärung ab.

Externe Dienstleister die in regelmäßigem direktem Kontakt mit den Bewohnerinnen / Bewohnern stehen erhalten die Informationen zur Prävention vor sexueller Gewalt und werden aufgefordert eine Selbstauskunftserklärung, sowie den Verhaltskodex zu unterschreiben. Das ist durch den externen Dienstleister sicherzustellen.

In der Selbstauskunftserklärung  versichert die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter, dass sie / er nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit sexueller Gewalt rechtskräftig verurteilt ist und auch in diesem Zusammenhang kein Ermittlungsverfahren gegen sie / ihm eingeleitet wird, verpflichtet sie / er sich, dies dem Dienstgeber umgehend mitzuteilen. Die Selbstauskunftserklärung wird nach den geltenden arbeitsrechtlich- und datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwaltet und aufbewahrt.
F-HB 6282-1 Feststellung der persönlichen Eignung nach § 2 Satz 3 WTG DVO

 

3. Verhaltenskodex (§ 6 PrävO)

Im Altenheim Friedrichsburg möchten wir den Bewohnerinnen / Bewohnern einen Ort bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können und in denen sie sich angenommen und sicher fühlen.

Die Beziehungen zu den Bewohnerinnen / Bewohnern, An- und Zugehörigen gestalten wir transparent in positiver Zuwendung. Achtsamkeit, Wertschätzung, Respekt sowie ein verantwortungsvoller Umgang mit Nähe und Distanz und einem Grenzen achtenden Umgang in den Arbeits- und Handlungsabläufen sind uns wichtig.

Unseren Haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern ist bewusst, dass sie in ihrer Rolle und Funktion eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung haben. Klare und verbindliche Regeln bezüglich eines achtsamen und respektvollen Umgangs mit den uns anvertrauten Menschen sind deshalb notwendig.

Der Verhaltenskodex umfasst die Bereiche:

  • Gestaltung von Nähe und Distanz
  • Angemessenheit von Körperkontakt
  • Sprache und Wortwahl
  • Beachtung der Intimsphäre
  • Zulässigkeit von Geschenken
  • Umgang mit und Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken

 

Die haupt- und nebenberuflichen Mitarbeiter sowie die ehrenamtlich Tätigen verpflichten sich diesen Verhaltenskodex durch Unterzeichnung des Verhaltenskodex (Anlage).

Der Verhaltenskodex wurde mit Mitarbeitern der MAV und dem Bewohnerbeirat hierarchieübergreifend diskutiert.


Verfahren:
Unter Beachtung der geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen werden bei Einstellung bzw. für bereits angestellte Mitarbeitende der Verhaltenskodex unterzeichnet und in der Personalakte aufbewahrt.
Bei ehrenamtlich Mitarbeitende werden die Unterschriften von den verantwortlichen Mitarbeitern in der Einrichtung eingeholt und verschlossen aufbewahrt.
O –HB Verhaltenskodex

 

4. Beschwerdemanagement und Intervention (§ 7 PrävO)

Nur gemeinsam können wir als Einrichtung zum Schutz der sich uns anvertrauten Menschen beitragen. Eine wichtige Säule ist dabei die Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner. Sie müssen ihre Rechte kennen, von den schützenden Strukturen wissen, um sich angemessen bei der Entwicklung von Beschwerdewegen einbringen zu können.
In einem solchen Miteinander werden die Rechte von schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen geachtet und gefördert, und Grenzverletzungen werden wahrgenommen und geahndet.

Das Altenheim Friedrichsburg hat ein eigenes Verfahren zum Beschwerdemanagement entwickelt.
Wir sehen in diesem Beschwerdemanagement die Chance, auf Fehler, die institutionell oder personell bedingt sind, aufmerksam zu werden, diese bearbeiten zu können und
die Qualität professionellen Handelns zu verbessern.

Alle Regelungen sind analog auf externe Personen oder Firmen anzuwenden.

O-HB 3.10 Beschwedemanagement                                                                                                                                                                                                                        F-HB 2011-2 Beschwerdeformular

Die Benennung der Präventionskraft ist auf 5 Jahre befristet. Eine jährliche Fortbildung ist verpflichtend.

Zuständige Präventionsfachkraft (§ 12 PrävO) im Altenheim Friedrichsburg ist Frau Karin Tiggemann bis 23.01.2024.

Die Schulungsberechtigung (§13 Präventionsordnung) ist auf 3 Jahre befristet. Schulungsreferentin ist Frau Tiggemann bis 30.11.2025.

 

Intervention

Eine Vermutung bzw. Kenntnis von sexualisierter Gewalt stellt eine besondere Herausforderung für alle Beteiligten dar.

Als Altenheim Friedrichsburg ist es uns wichtig, dass jeder Vermutung und jeder Mitteilung mit größtmöglicher Sorgfalt, Umsicht und Diskretion nachgegangen wird.
Dabei ist uns bewusst, dass wir in der Vermutungsphase unserer Fürsorgepflicht als Träger sowohl im Hinblick auf die Schutzbefohlenen, als auch im Hinblick auf die Mitarbeiter nachkommen müssen. Die partizipative Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention ist Bestandteil der Präventionsordnung, unter Berücksichtigung der Erfahrungen von Betroffenen. Maßnahmen sollten mit ihnen abgestimmt werden.

Das Vorgehen bei einer Vermutung oder Mitteilung in einem Fall von sexualisierter Gewalt ist geregelt und den Mitarbeitern bekannt.

Dazu gehören:

  • Beachten der Zuständigkeiten
  • Zusammentragen und Bewerten aller relevanten Fakten
  • Sofort- und Schutzmaßnahmen (Trennung des Opfers und der verdächtigen Person)
  • Hinzuziehen einer Fachberatungsstelle
  • arbeitsrechtliche Aspekte
  • Betreuung des Opfers
  • Beratung der Beteiligten (Fachberatungsstellen einbeziehen)
  • Klärung des Vorfalls und abgestimmtes weiteres Vorgehen
  • Meldung des Vorfalls gemäß der diözesanen Regelung
  • bei Verdacht einer Straftat: Prüfung und Klärung bezüglich der Erstattung einer Strafanzeige, Einbeziehen der Strafverfolgungsbehörden
  • Rehabilitationsverfahren für den Fall einer falschen Verdächtigung
  • Dokumentation
  • Datenschutz

 

Alle Personen, die Kenntnis von Verdachtsfällen haben, sind dazu verpflichtet, diese an die Präventionsfachkraft oder entsprechende Stellen zu melden.
O-HB Allgemeine Handlungsschritte im Umgang mit sexualisierter Gewalt

F-HB Protokollformular
 

Zur Unterstützung der Mitarbeitenden und Verantwortlichen bei Mitteilung bzw. Vermutung von sexualisierter Gewalt kooperieren wir mit folgender Beratungsstelle:

Bistum Münster
Fachstelle Prävention und Intervention

Horsteberg 11
48143 Münster

Präventionsbeauftragte: Beate Meintrup und Svenja Bäumer Tel.: 0251/ 495-17011
prävention@bistum-muenster.de

Interventionsbeauftragte: Eva-Maria Kapteina (Rechtsanwältin) Tel.: 0251/495-6031

stellvertretender Interventionsbeauftragter: Stephan Baumers (Sozialpädagoge) Tel.: 0251/495-6031
praevention@bistum-muenster.de

http://www.praevention-im-bistum-muenster.de/preavention/beratung-und-hilfe/

 

5. Qualitätsmanagement (§ 8 PrävO)

Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung der Präventionsarbeit im Altenheim Friedrichsburg haben wir unser Institutionelles Schutzkonzept in unser Qualitätsmanagement (QM) integriert.
Regelmäßig überprüfen wir im Rahmen dieses QM, ob es einer Weiterentwicklung oder Konkretisierung von Teilen des Institutionellen Schutzkonzeptes bedarf.

Frau Karin Tiggemann ist zur Schulungsreferentin ausgebildet und qualifiziert sich für den Arbeitsbereich stetig weiter.

Spätestens nach fünf Jahren oder nach einer Krisenintervention wird das Schutzkonzept evaluiert und ggf. angepasst.

Im Altenheim Friedrichsburg liegt seit 2018 ein Konzept „Gewaltschutz für Bewohner“, nach §8 WTG (Wohn- und Teilhabegesetz), zur allgemeinen Gewaltprävention, im QM verortet vor. Bewohnerinnen und Bewohner sollen durch geeignete Maßnahmen vor jeder Gewalt, Ausbeutung oder Missbrauch geschützt werden.
O-HB 5.18 Gewaltschutz für Bewohner

Im Bereich der Arbeitssicherheit gibt es eine Gefährdungsbeurteilung zur Gewaltprävention.
Arbeitssicherheit Gefährdungsbeurteilung

Verantwortlich für das Qualitätsmanagement ist der QM-Beauftragte Herr Matthias Losinzky.

Wir informieren in unserer Einrichtung per Aushang und auf der Homepage wer Präventionsfachkraft ist.
O-HB Information zur Präventionsfachkraft

 

6. Aus- und Fortbildung / Qualifikation (§ 9 PrävO)

Im Altenheim Friedrichsburg werden alle Mitarbeiter und ehrenamtlich Tätigen laut Präventionsordnung geschult, so dass sie über ein entsprechendes Basiswissen verfügen und Handlungssicherheit erlangen.

Alle fünf Jahre werden Vertiefungsveranstaltungen durchgeführt.

Prävention gegen sexuelle Gewalt wird bei Bewerbungsgesprächen angesprochen.

In den Qualifizierungsmaßnahmen zum Thema sexualisierte Gewalt geht es um mehr als reine Wissensvermittlung, sondern auch um eine Sensibilisierung zum Thema, ein Hinwirken auf eine entsprechende Haltung, eine Vermittlung von Sprachfähigkeit und Kommunikationskompetenz.
O-HB 4.09 Regelung Fort- und Weiterbildung

 

7. Maßnahmen zur Stärkung schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener (§ 10 PrävO)

In Anlehnung an das Leitbild des Altenheims Friedrichsburg und das mäeutische Pflege- und Betreuungsmodell des Altenheims Friedrichsburg ist es Aufgabe aller Mitarbeitenden, die Stärkung des Selbstkonzeptes unserer Bewohnerinnen / Bewohner zu unterstützen.
Dazu gehört, dass die von uns Betreuten über ihre Rechte informiert werden.

Präventiv werden die Bewohnerinnen und Bewohner in ihrer Selbstbestimmung und Autonomie so weit wie möglich gestärkt. Die Mitarbeiterinnen / Mitarbeiter begegnen den Betreuten mit einer wertschätzenden und respektvollen Haltung.

Das mäeutischen Pflege- und Betreuungsmodell basiert auf die Erlebenswelten: der des Bewohners und des Mitarbeiter. Die „erlebensorientierte Pflege“ integriert inhaltliche Werte, Fachwissen und kommunikative Fertigkeiten. Die Pflegenden werden gezielt geschult, Kontakte und Beziehungen bewusst zu erfahren und als wesentlichen Teil ihrer Arbeit wertzuschätzen. Erlebensorientiert pflegen heißt, sich einfühlen, sich in die Erlebenswelt des Betreuten hineinversetzen und dementsprechend zu reagieren.
O-HB 2.03 Mäeutisches Pflege und Betreuungsmodell

In Teamgesprächen, Bewohnerfallbesprechungen, Beziehungsgruppengesprächen, Mitarbeiterjahresgesprächen oder Einzelgesprächen haben Mitarbeiter die Möglichkeit präventive Maßnahmen und Umgangsempfehlungen in besonders herausfordernden Situationen zu entwickeln.
O-HB 2.04 Besprechungskonzept

Das Gremium des Bewohnerbeirats setzt sich für die Belange der Bewohnerinnen und Bewohner ein und tauscht sich regelmäßig mit der Einrichtungsleitung aus.
O-HB 5.21 Standard Bewohnerbeirat

 

Quellen:

Ordnung zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an Minderjährigen und schutz- oder hilfebedürftigen Erwachsenen im Bistum Münster (Präventionsordnung) gültig ab 01.05.2022
Rahmenordnung zur Prävention (D) 01.01.2020

 

Mantelschutzkonzept Augen auf hinsehen & schützen
Hrg. Erzbistum Paderborn März 2016
Prävention im Bistum Münster,
Wohn- und Teilhabegesetz (WTG), 24.04.2019
Leitbild / Rahmenkonzeption Altenheim Friedrichsburg, 21.12.2011
Mäeutische Pflege- und Betreuungsmodell Dr. Cora van der Kooij , NL 2007

 

4. Information zur Präventionsfachkraft

Zur Präventionsfachkraft (nach § 12 PrävO und VII. Ausführungsbest. PrävO zu § 12  PrävO) für die Diözese Münster zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt an schutz- und hilfebedürftigen Erwachsenen ist im Altenheim Friedrichsburg benannt:              

Frau Karin Tiggemann zu erreichen unter
Telefon: 0251-520020
E-Mail : sd-leitung@altenheim-friedrichsburg.de
Offenbergstr. 19, 48151 Münster
 

Die Präventionsfachkraft

  • ist Ansprechpartnerin für Mitarbeitende sowie ehrenamtlich Tätige bei allen Fragen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt;
  • kennt die Verfahrenswege bei Verdachtsmeldungen und kann über interne und externe Beratungsstellen informieren;
  • unterstützt den Rechtsträger bei der Erstellung und Umsetzung des institutionellen Schutzkonzeptes;
  • platziert das Thema in die Strukturen und Gremien des Altenheim Friedrichsburg GgmbH;
  • berät bei der Planung, Organisation und Durchführung von Präventionsprojekten und Maßnahmen;
  • ist Kontaktperson vor Ort für die Präventionsbeauftragte des Bistums Münster und gibt Fort- und Weiterbildungsbedarfe an diese weiter.

 

Anlagen:

Verhaltenskodex

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