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Pausenregelung

AHF

1. Definition
2. Ziele
3. Regelung


 

1. Definition

Mit Pausen sind die durch die gesetzlichen und tariflichen Rahmenbedingungen geregelten Ruhepausen gemeint (nicht zu verwechseln mit Ruhezeiten):
Die Arbeit ist durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Das Verhältnis von Dienstzeit, Pausen und Ruhezeiten ist in weiterführenden Gesetzen geregelt (Beispiel: §4 ArbzG: hintereinander dürfen Dienstnehmer nicht länger als sechs Stunden ohne Ruhepause beschäftigt werden).

 

2. Ziele

  • Die Mitarbeiter sollen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen (Arbeitsschtutzgesetz, MutterschutzG, JugendschutzG usw.) eine verlässliche Vorgabe über die Form (Ort und Zeit) der ihnen zustehenden Pause haben.
  • Die Mitarbeiter sollen für die Zeit der Pausen ihren Dienst unterbrechen können, um sich zu erholen.
  • Der persönliche Kontakt in der Mitarbeiterschaft und die Möglichkeit, Gespräche untereinander über private Angelegenheiten zu führen, sollen zu einem guten „Betriebsklima“ beitragen.

 

3. Regelung

  • Die Pausenzeiten werden für die einzelnen Fachbereiche individuell festgelegt
  • Als Räume stehen ausschließlich die Mitarbeiteraufenthaltsräume B2, der KuK-Raum, die Terrasse sowie die Fläche am Gartenausgang CU zur Verfügung. Alle Räume müssen stets sauber verlassen werden.
  • Die Vertretungsregelung für die Pausenzeit (Beispiel Schwesternrufanlage, Telefon, Haustür usw.) werden in den Fachbereichen geregelt.
  • In den Pausen ist das private Telefonieren  mit Mobilfunkgeräten erlaubt, soweit es keine anderen anwesenden Mitarbeiter stört. Außerhalb der Pausen darf ein Mobiltelefon – auch im Modus „stumm“ – nicht mitgeführt werden.
  • Das Verlassen der Einrichtung während der Pausenzeit muss der vorgesetzten Stelle vorher mitgeteilt werden („Gang zum Bäcker“)
  • Das Rauchen ist nur an dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt: Terrasse am Cafe, Raucherpavillion 
  • Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Abendessen) können im Café bestellt werden.


Anlagen:
AHF    P-HB     239 Interne Pausenregelung
AHF    HW-HB 5.02-x Interne Pausenregelung

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