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Notfallsituationen bei Bewohner*innen

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1. Ziele
2. Regelungen
3. Einleitung von Sofortmaßnahmen/ Erste Hilfe


Ein Notfall ist eine akut einsetzende Erkrankung oder Verletzung, die zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen kann. Wir führen hier grundsätzliche Maßnahmen auf, die generell in allen Notfallsituationen von den anwesenden Mitarbeiter*innen werden müssen.

1. Ziele

  • Die Not der Bewohner*innen ist gelindert und / oder behoben.
  • Alle Mitarbeiter*innen sind umfassend über Notfallsituationen informiert und zum handeln befähigt.
  • Notwendige Maßnahmen sind unverzüglich eingeleitet.

2. Regelungen

Notfallmaterial AHF

  • Erste Hilfe Koffer: Diese befinden sich in allen Feuerlöschkästen jeweils im Bauteil A und C gekennzeichnet sind die Feuerlöschkästen mit einem weißen Kreuz auf grünen Grund. Wurde Verbandsmaterial für einen Notfall aus dem Koffer entnommen, muss die PDL hierüber informiert werden. Sie sorgt dann für die Ersatzbeschaffung des Materials.
  • Blutdruckmessgeräte: Diese befinden sich jeweils in den Pflegearbeitswagen in der obersten Schublade auf jeder Etage.
  • Blutzuckermessgeräte: Diese befinden sich jeweils in den Pflegearbeitswagen in der obersten Schublade auf jeder Etage
  • Reanimationsbrett: Diese befinden sich in den Abstellräumen auf jeder Etage. Die Handhabung des Reanimationsbrettes und eine Anleitung zur Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen sind jeweils auf dem Brett selbst beschrieben.
  • Sauerstoffgeräte: Diese befinden sich auf Etage E im Abstellraum im Bauteil A und auf Etage 3 im Abstellraum im Bauteil C
  • Absauggeräte: Diese befinden sich in den Abstellräumen Etage E in Bauteil A, alle anderen im Bauteil C

Notfallmaterial EMH

 

Notfallmaterial Tagespflege:

  • Erste Hilfe Koffer: Dieser befindet sich im Abstellraum.
  • Sauerstoffgerät: Dieses befindet sich im Abstellraum.
  • Blutdruckmessgeräte: Diese befinden sich im Dienstzimmer.
  • Blutzuckermessgeräte: Diese befinden sich im Dienstzimmer.

Hinweise:

  • Die Handhabung des Reanimationsbrettes und eine Anleitung zur Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen sind jeweils auf dem Brett selbst beschrieben.
  • Beachtung des Notfallplans in der oberen Schublade des Pflegearbeitswagens. Hier sind alle notwendigen Schritte, Telefonnummern und Handlungsanweisungen in Kurzform beschrieben.

Einschätzen der Situation (hierbei sind Mischformen möglich)

Kompetentes Handeln in einer Notfallsituation setzt zunächst eine umfassende Einschätzung der Ausgangslage voraus.

  • Lebensbedrohlich: Bewohner*in ist nicht ansprechbar, wirkt leblos. Die Vitalzeichen sind noch vorhanden aber kaum messbar, oder der Bewohner ist ansprechbar, kann sich verbal jedoch nicht äußern und signalisiert durch Mimik und Gestik, dass er Todesangst oder aber Schmerzen  hat.
  • Angst, Panik  oder  Schock: Das akute Ereignis hat dem Bewohner einen großen Schrecken eingejagt und ihn in Angst oder Panik versetzt, was bis hin zu einem Schock führen kann. Die Situation, das Ereignis, ist für ihn neu oder in diesem Ausmaß noch nie dagewesen, so dass er in innere Panik gerät.
  • Bedrohung anderer: Die innere Panik des Bewohners richtet sich nach außen, er greift andere Personen an und gefährdet sich und andere.

3. Einleitung von Sofortmaßnahmen/Erste Hilfe

Ruhe bewahren/ einen Überblick verschaffen

  • Es ist zunächst entscheidend die Situation einzuschätzen. Anders als bei Autounfällen werden sie in der Altenhilfeeinrichtung keine Unfallstelle absichern müssen. Es ist aber durchaus möglich eine Verletzte Person vom Unfallort / aus einem Gefahrenbereich fortzubewegen. Dies kann auch aus Gründen des Sichtschutzes notwendig sein.
  • Hilfe herbeirufen: Lautes Rufen,  Auslösen des Notalarms durch das Betätigen der Rufanlage bzw. Mitarbeiter telefonisch informieren. Nach Möglichkeit sollte ein/e Ersthelfer*in oder eine Pflegefachkraft herbeigerufen werden.

Erste Hilfe /Notruf wählen

  • Die Pflegefachkraft bleibt bei dem Bewohner und versucht, ihm je nach Art und Ausprägung der Notsituation zu helfen: z. B. fachgerechte Lagerung, mentale Beruhigung, Einleitung von Reanimationsmaßnahmen. Sie übernimmt bis zum Eintreffen des Arztes die Verantwortung für den Bewohner und delegiert notwendige weitere Schritte an die anderen Mitarbeiter oder Personen, wie z. B. Angehörige, Bewohner, usw.
  • Die zweite Person holt währenddessen weitere Hilfe bzw. ruft den Notarzt an. Sie informiert ggf. den Empfang, die Fachbereichsleitungen und andere Wohnbereiche.
  • Folgende Fragen / für den Notruf:
    • WO ist der Unfall geschehen?  
    • WAS ist passiert?  
    • WIE viele Verletzte gibt es?  
    • WELCHE Art von Verletzungen haben sie?  
    • WARTEN auf Rückfragen der Notrufzentrale?
  • Handelt es sich um eine Selbst– oder Fremdgefährdung eines Bewohners (z.B. Suizidandrohung), ist der behandelnde Facharzt zu informieren. Ist dieser nicht erreichbar, kann der sozialpsychiatrische Dienst im Gesundheitsamt informiert werden.
  • An Wochenenden - freitags ab 20.00 Uhr bis montags um 08.00 Uhr -  kann der Krisennotdienst informiert werden.

Link Notfall Wiederbelebung Video

Link Notfallsituationen DRK

Abweichungen oder ergänzende Regelungen im ambulanten Pflegedienst:

  • Pflegefachkraft informiert die Angehörige und die Rufbereitschaft des APD's über den Notfall
  • Pflegekraft verbleibt die Zeit vor Ort bis zum eintreffen der Rettungskräfte
  • Hilfsmittel in der Pflegetasche (RR Gerät, BZ-Gerät etc.)
  • Hilfsmittel der Kunden vor Ort nutzen (Sauerstoffgerät etc.)
  • Falls der Kunde die Tür nicht öffnet wird:
    • telefonisch wird versucht die Angehörigen zu erreichen, um dort zu erfragen wo sich Kunde befinden könnte
    • es wird versucht den Kunden telefonisch zu erreichen, falls dieser nicht reagiert und sichtbar in der Wohnung ist (leblos oder in Not ist) wird die Feuerwehr/ Rettungskräfte alarmiert

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