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Stellenbeschreibung: Hauswirtschaftsleitung

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Präambel

Die in der Einrichtung geltenden Regelungen wie Leitbild, Führungsgrundsätze, Haus- und Teamregeln und Ähnliches sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung verbindliche Grundlage für die Tätigkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anlage dieser Stellenbeschreibung.

1. Einrichtung und Einrichtungsträger

Einrichtung:
Altenheim Friedrichsburg, Offenbergstr. 19, 48151 Münster

Eduard-Michelis-Haus, Gildenstraße 64, 45964 Gladbeck

Träger der Einrichtung:
Altenheim Friedrichsburg gGmbH, Hoppendamm 29, 48151 Münster

Eduard-Michelis gGmbH, Hoppendamm 29, 48151 Münster

Gesellschafter und Eigentürmer der Altenheim Friedrichsburg gGmbH und der Eduard-Michelis gGmbH, ist die Stiftung der Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz.


2. Stellenbezeichnung: Hauswirtschaftsleitung                


3. Stelleninhaber: ____________________________


4. Vorgesetze Stelle:
    
Disziplinarisch: Einrichtungsleitung
Fachlich: keine

 

5. Nachgeordnete Stellen:

Disziplinarisch:
Alle im Bereich Hauswirtschaft beschäftigten Mitarbeiter*innen einschl. Auszubildende, Praktikant*innen

Fachlich:
Alle im Bereich Hauswirtschaft beschäftigten Mitarbeiter*innen einschl. Auszubildende, Praktikant*innen 

6. Ziele der Stelle

  • Die Organisation einer fachlich qualifizierten, bestmöglichen hauswirtschaftlichen Versorgung der Bewohner unter Berücksichtigung von Selbstbestimmung und Würde alter Menschen.
  • Schaffung von Rahmenbedingungen innerhalb des Arbeitsbereiches der Hauswirtschaft, damit die Würde, Selbstpflegefähigkeit, Selbstbestimmung, die Bedürfnisse und Gewohnheiten sowie die Wünsche und Fähigkeiten der Bewohner beachtet und erhalten werden.
  • Die Einhaltung der rechtlichen und vertraglichen Vorschriften sowie Vorgaben der Einrichtungsleitung.
  • Die Förderung eines Betriebsklimas im Bereich der Hauswirtschaft welches es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, ihre sozialen Kompetenzen und ihre professionellen Fähigkeiten zu entfalten.
  • Die Sicherstellung einer kooperativen Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen der Einrichtung.
  • Die Förderung einer christlichen Hausgemeinschaft, die von gegenseitigem Vertrauen, von Achtung und Verständnis füreinander geprägt ist.
  • Die Organisation der Personaleinsatzplanung und des Einsatzes von Material im gesamten Bereich der Hauswirtschaft unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

7. Aufgaben


Betriebsbezogene Aufgaben:

  • Repräsentation der Einrichtung nach innen und außen
  • Ansprechpartner*in für Bewohner*innen, Angehörigen und allen an der Versorgung beteiligten Personen.
  • Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit allen Fachbereichen.
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in hausinternen Arbeitsgruppen, Besprechungen, Fortbildungen und Veranstaltungen.
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und Teilnahme an fachübergreifenden Besprechungen
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden und Institutionen (Schulen, Fachhochschule, Berufsverband Hauswirtschaft)
  • Verantwortung für die Weiterführung und Umsetzung konzeptioneller Arbeiten (Qualitätsmanagement)
  • Ausübung des Hausrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • Auswahlverfahren zur Einstellung von Bewerbern im Bereich der Hauswirtschaft

Fachliche Aufgaben:

    • Setzt die Vorgaben des Qualitätsmanagements um.
    • Festlegung von Qualität und Quantität der Leistungsangebote gem. Organigramm der Einrichtung in den Bereichen Küche, (Hauptküche) Café (Cafeteria), Reinigungsdienst und Wäscherei. Sind Teilbereiche an Dienstleister ausgelagert erfolgt die Leistungsbeschreibung durch die Hauswirtschaftsleitung.
      • AHF: Bereich Service/ Präsenzkräfte
    • Planung, Koordination und Kontrolle der Aufbau- und Ablauforganisation der Hauswirtschaft
    • Mitwirkung an der Gestaltung von Arbeitsabläufen in anderen Fachbereichen, soweit sie unmittelbare Auswirkungen auf die Hauswirtschaft haben
    • Sicherung der Kooperation der Hauswirtschaft mit allen anderen Fachbereichen der Einrichtung
    • Teilnahme an externen fachlichen Arbeitskreisen
    • Beteiligung an der Gestaltung einer wohnlichen Atmosphäre in allen Hausbereichen
    • Beteiligung an der Investitionsplanung für den Bereich der Hauswirtschaft
    • Anschaffungen in Absprache mit der Einrichtungsleitung bis zur Höhe des genehmigten Investitionsvolumens
    • Einkauf (Aufwand) von Ge- und Verbrauchsgütern sowie Inventar für die gesamte Einrichtung im festgelegten Rahmen. Der Rahmen für Aufwendungen ergibt sich durch den Pflegesatz und die Investitionsplanung.
    • Durchführung und Teilnahme von und an Teamgesprächen.
    • Besuch geeigneter Fortbildungen und Veranstaltungen

    Mitarbeiterbezogene Aufgaben

    • Personalgewinnung, Personaleinsatzplanung, Mitarbeiter*innenführung
    • Organisation von Diensteinsatzzeiten
    • Führung des Stellenplanes im Fachbereich der Hauswirtschaft; Einhaltung der Planstellen.
    • Erstellung einer Fortbildungsplanung für den gesamten Bereich Hauswirtschaft.
    • Bewerbungs- und Einstellungsverfahren im Fachbereich Hauswirtschaft.
    • Freigabe und Überwachung von Dienstplänen im Fachbereich Hauswirtschaft.
    • Genehmigung von Urlaubsanträgen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Fachbereich Hauswirtschaft.
    • Erstellung der Zeugnisse (Unterzeichnung gemeinsam mit der Einrichtungsleitung).
    • Mitverantwortung für ein gutes Betriebsklima.
    • Sicherstellung der Vorgaben zur Arbeitssicherheit im Bereich Hauswirtschaft.

    Bewohnerbezogene Aufgaben

    • Pflege der Kontakte zu Bewohner*innen, Angehörigen und aller am Pflege- u. Betreuungsprozess beteiligten Personen.

     

    8. Klausel

    Die aufgeführten Aufgabenbereiche können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielsetzung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann.

    Der/dem Stelleninhaber*in können darüber hinaus gelegentlich andere oder zusätzliche kurzzeitige, ihren/seinen Fähigkeiten und ihrer/seiner Vor- und Ausbildung entsprechende Tätigkeiten übertragen werden.

    Im Zweifelsfall erfolgt die Klärung mit der/dem Vorgesetzten nach Punkt 4.

    9. Gültigkeit

    Diese Stellenbeschreibung gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen aktualisierten Version.

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