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Stellenbeschreibung: Leitung Sozialer Dienst

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Präambel

Die in der Einrichtung geltenden Regelungen wie Leitbild, Führungsgrundsätze, Haus- und Teamregeln und Ähnliches sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung verbindliche Grundlage für die Tätigkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anlage dieser Stellenbeschreibung.

1. Einrichtung und Einrichtungsträger

Einrichtung:
Altenheim Friedrichsburg, Offenbergstr. 19, 48151 Münster

Eduard-Michelis-Haus, Gildenstraße 64, 45964 Gladbeck

Träger der Einrichtung:
Altenheim Friedrichsburg gGmbH, Hoppendamm 29, 48151 Münster

Eduard-Michelis gGmbH, Hoppendamm 29, 48151 Münster

Gesellschafter und Eigentürmer der Altenheim Friedrichsburg gGmbH und der Eduard-Michelis gGmbH, ist die Stiftung der Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz.


2. Stellenbezeichnung:   Leitung des Sozialen Dienstes    


3. Stelleninhaber: ____________________________    


4. Vorgesetze Stelle:                
    
Disziplinarisch: Einrichtungsleitung
Fachlich:           keine


5. Nachgeordnete Stellen:

Disziplinarisch:
Alle im Bereich des Sozialen Dienstes tätigen Mitarbeiter*innen und Praktikant*innen.

Fachlich:
Alle im Bereich des Sozialen Dienstes und im Bereich der Betreuungsassistenz tätigen Mitarbeiter*innen und Praktikant*innen.

6. Ziele der Stelle

  • Die Organisation einer fachlich qualifizierten, bestmöglichen psychosozialen Betreuung der Bewohner unter Berücksichtigung von Selbstbestimmung und Würde alter Menschen.
  • Schaffung von Rahmenbedingungen innerhalb des Arbeitsbereiches des Sozialen Dienstes, damit die Würde, Selbstpflegefähigkeit, Selbstbestimmung, die Bedürfnisse und Gewohnheiten sowie die Wünsche und Fähigkeiten der Bewohner*innen beachtet und erhalten werden.
  • Die Förderung eines Betriebsklimas im Arbeitsbereich des Sozialen Dienstes, welches es den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ermöglicht, ihren sozialen Kompetenzen und ihre professionellen Fähigkeiten zu entfalten.
  • Die Sicherstellung einer kooperativen Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen der Einrichtung.
  • Die Förderung einer christlichen Hausgemeinschaft, die von gegenseitigem Vertrauen, von Achtung und Verständnis füreinander geprägt ist.
  • Die Organisation der Personaleinsatzplanung und des Einsatzes von Material im gesamten Bereich des Sozialen Dienstes unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.


7. Aufgaben

Betriebsbezogene Aufgaben:

  • Repräsentation der Einrichtung nach innen und außen
  • Verantwortung für das Aufnahmeverfahren neuer Bewohner*innen zur vollstationären Pflege und zur Kurzzeitpflege, in Zusammenarbeit mit allen Prozessbeteiligten Fachbereichen. 
    • EMH: auch die Aufnahme der Gäste in der Kurzeitpflege
  • Ansprechpartner*in für Bewohner*innen, Angehörigen und allen an der Versorgung beteiligten Personen.
  • Bereitschaft zur Mitarbeit in hausinternen Arbeitsgruppen, Besprechungen, Fortbildungen du Veranstaltungen.
  • Zusammenarbeit mit anderen Fachbereichen und Teilnahme an fachübergreifenden Besprechungen.
  • Zusammenarbeit mit Behörden, Verbänden und Institutionen (Schulen, Krankenhäusern, Arbeitskreisen, usw.).
  • Verantwortung für die Weiterführung und Umsetzung konzeptioneller Arbeiten (Qualitätsmanagement).
  • Ausübung des Hausrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Fachliche Aufgaben:

  • Setzt die Vorgaben des Qualitätsmanagements um.
  • Festlegung von Qualität und Quantität der Leistungsangebote im Arbeitsbereich des Sozialen Dienstes.
  • Planung, Koordination und Kontrolle der Aufbau- und Ablauforganisation des Sozialen Dienstes.
  • Mitwirkung an der Gestaltung von Arbeitsabläufen in anderen Fach- und Arbeitsbereichen, soweit sie unmittelbare Auswirkungen auf den Sozialen Dienst haben.
  • Sicherung der Kooperation des Sozialen Dienstes mit allen anderen Leistungsbereichen der Einrichtung.
  • Teilnahme an externen fachlichen Arbeitskreisen.
  • Beteiligung an der Gestaltung einer wohnlichen Atmosphäre in allen Hausbereichen.
  • Beteiligung an der Investitionsplanung für den Arbeitsbereich des Sozialen Dienstes.
  • Anschaffungen in Absprache mit der Heimleitung bis zur Höhe des genehmigten Investitionsvolumens.
  • Einkauf (Aufwand) von für die im Sozialen Dienst erforderlichen Materialien im festgelegten Rahmen.
  • Fachgerechte Aufbewahrung und Sicherstellung eines fachgerechten Einsatzes der im Sozialen Dienst eingesetzten Materialien.
  • Besuch geeigneter Fortbildungen und Veranstaltungen.
  • Leitung der Bücherei im Haus.
  • Koordination der Tätigkeiten ehrenamtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Sozialen Dienst.

Mitarbeiterbezogene Aufgaben:

  • Personalgewinnung, Personaleinsatzplanung, Mitarbeiterführung.
  • Organisation von Diensteinsatzzeiten.
  • Führung des Stellenplanes im Fachbereichs Sozialer Dienst, einschl. Seelsorge; Einhaltung der Planstellen.
  • Erstellung einer Fortbildungsplanung für den gesamten Bereich des Sozialen Dienstes.
  • Bewerbungs- und Einstellungsverfahren im Fachbereich Sozialer Dienst.
  • Freigabe und Überwachung von Dienstplänen im Bereich Sozialer Dienst.
  • Genehmigung von Urlaubsanträgen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Sozialer Dienst.
  • Erstellung der Zeugnisse (Unterzeichnung gemeinsam mit der Einrichtungsleitung).
  • Sicherstellung der Vorgaben zur Arbeitssicherheit im Bereich des Sozialen Dienstes.
  • Ausbildung im Fachbereich Sozialwesen gem. Studienordnung und Curricula.

Bewohnerbezogene Aufgaben

  • Sicherstellung der Umsetzung des Konzeptes des Sozialen Dienstes.
  • Unterstützung der Einrichtungsleitung bei der Durchführung von Bewohner*innenbeiratswahlen und Bewohner*innenversammlungen.

Fachübergreifende Aufgaben

  • Angehörigenarbeit.
  • Durchführung von bereichsübergreifenden Fortbildungen.

 

8. Klausel

Die aufgeführten Aufgabenbereiche können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielsetzung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann.

Der/dem Stelleninhaber*in können darüber hinaus gelegentlich andere oder zusätzliche kurzzeitige, ihren/seinen Fähigkeiten und ihrer/seiner Vor- und Ausbildung entsprechende Tätigkeiten übertragen werden.

Im Zweifelsfall erfolgt die Klärung mit der/dem Vorgesetzten nach Punkt 4.

9. Gültigkeit

Diese Stellenbeschreibung gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen aktualisierten Version.

 

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