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Stellenbeschreibung: Einrichtungsleitung

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Präambel

Die in der Einrichtung geltenden Regelungen wie Leitbild, Führungsgrundsätze, Haus- und Teamregeln und Ähnliches sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung verbindliche Grundlage für die Tätigkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anlage dieser Stellenbeschreibung.

1. Einrichtung und Einrichtungsträger

Einrichtung:
Altenheim Friedrichsburg, Offenbergstr. 19, 48151 Münster

Eduard-Michelis-Haus, Gildenstraße 64, 45964 Gladbeck

Träger der Einrichtung:
Altenheim Friedrichsburg gGmbH, Hoppendamm 29, 48151 Münster

Eduard-Michelis gGmbH, Hoppendamm 29, 48151 Münster

Gesellschafter und Eigentürmer der Altenheim Friedrichsburg gGmbH und der Eduard-Michelis gGmbH, ist die Stiftung der Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz.


2. Stellenbezeichnung: Einrichtungsleitung

3. Stelleninhaber: _____________________________

4. Vorgesetze Stelle:
    
Geschäftsführung
 

5. Nachgeordnete Stellen:

Disziplinarisch:
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Fachlich:
Leitungen Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit Ausnahme der Arbeitsbereiche Pflege.

6. Ziele der Stelle

  • Förderung und Umsetzung einer christlichen Hausgemeinschaft, die von gegenseitigem Vertrauen, von Achtung und Verständnis füreinander geprägt ist und sich an den Zielen und Werten der Vorsehungsschwestern orientiert.
  • Führen der Einrichtung im Einklang mit den Interessen und Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
  • Schaffen der Voraussetzungen für eine fachlich qualifizierte Pflege, Betreuung, Förderung und Versorgung der alten und pflegebedürftigen Bewohnerinnen und Bewohner.
  • Sicherung einer optimalen wirtschaftlichen Führung der Einrichtung.
  • Koordination und Steuerung der Gesamtaufgaben der Einrichtung, insbesondere Management, Struktur- und Ablauforganisation. Die gezielte Erarbeitung, Einleitung und Umsetzung von innovativen Maßnahmen und Entwicklungen unter Beachtung der für die Altenhilfe bedeutsamen Erkenntnisse und aller relevanten rechtlichen und vertraglich vereinbarten Vorgaben.
  • Sichern der größtmöglichen Arbeitszufriedenheit aller in der Einrichtung Beschäftigten durch die Schaffung und Erhaltung eines Betriebsklimas, das den einzelnen Mitarbeitenden in seiner menschlichen und professionellen Entfaltung fördert und ihm eine hohe Identifikation mit den Zielen der Einrichtung ermöglicht.
  • Effektive Zusammenarbeit mit allen Kooperationspartnern und Überwachungsorganen der Einrichtung.
  • Entwicklung und Durchführung geeigneter Maßnahmen zur Integration der Einrichtung in das Gemeinwesen.


7. Aufgaben

Bewohnerbezogen

  • Entscheidung über die Aufnahme von Bewohnerinnen und Bewohnerinnen Abstimmung mit der PDL und Abschluss von Verträgen (in der Tagespflege entfällt die Abstimmung)
  • persönliche Kontaktpflege zu den Bewohnerinnen und Bewohnern
  • Sicherstellung einer zeitnahen Bearbeitung von Anliegen und Beschwerden von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Angehörigen und anderen nahestehenden Personen
  • angemessene Information, Kontaktpflege und Zusammenarbeit mit Angehörigen, Betreuern und anderen sozialen Bezugspersonen der Bewohnerinnen und Bewohner
  • Förderung der Mitwirkung der Bewohnerinnen und Bewohner in allen wichtigen Fragen und entsprechend der Zielsetzung der Heimmitwirkungsverordnung
  • offene und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bewohnerbeirat oder alternativen Gremien und Personen
  • Information der Bewohnerinnen und Bewohner über alle sie betreffenden grundlegenden Entscheidungen in der Einrichtung
  • Förderung der Gewinnung von Ehrenamtlichen und deren kontinuierliche Begleitung innerhalb der Einrichtung

Betriebsbezogen

  • Ausübung des Hausrechts nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
  • Planung, Koordination und Steuerung einer kontinuierlichen Entwicklung der Konzeption der Einrichtung unter Mitwirkung der Fachbereichsleitungen und unter geeigneter Einbeziehung der Mitarbeitenden
  • Sicherstellung einer effizienten Kommunikation, Koordination und Kooperation zwischen allen Bereichen der Einrichtung durch regelmäßige, schriftlich dokumentierte Besprechungen mit den Fachbereichsleitungen
  • informieren des Geschäftsführers/Trägers über wesentliche Vorgänge in der Einrichtung
  • Koordination des gesamten Dienstleitungsprozesses und Entscheidung über die Einführung und Anwendung bereichsübergreifender neuer Arbeitsmittel sowie deren kontinuierliche Weiterentwicklung
  • Sicherstellung der Anwendung und Weiterentwicklung eines internen Qualitätsmanagementsystems
  • überwachen und Einhalten der optimalen Auslastung der zur Verfügung stehenden Plätze
  • überwachen der Einhaltung aller für die Einrichtung relevanten Gesetze und Verordnungen (z. B. Wohn- und Teilhabegesetz, Heimmindestbauverordnung, Heimpersonalverordnung, Hygiene, Brandschutz, TÜV, Arbeitsrecht, -sicherheit, -schutz usw.) unter Mitwirkung der verantwortlichen Fachbereichsleitungen. Sicherstellen einer adäquaten Information und Anleitung der Mitarbeitenden sowie der Instandhaltung und Wartung von technischen Anlagen und Geräten unter Einbeziehung der speziell Beauftragten in der Einrichtung und externer Hilfen
  • Sicherstellen einer wirtschaftlichen Betriebsführung und ständige Kostenüberwachung
  • Erstellung einer Vorlage für den jährlichen Wirtschafts- und Investitionsplan der Einrichtung für die Planung der Geschäftsführung, welche alle planbaren Anschaffungen und Maßnahmen der Gebäudeinstandhaltung enthält sowie erkennbare Risiken mit einkalkuliert
  • Koordination aller Verwaltungsabläufe und Sicherstellen von deren ordnungsgemäßer und termingerechter Erledigung
  • mitwirken bei der Erstellung der Pflegesatzkalkulation und Teilnahme an der Pflegesatzverhandlung gemeinsam mit der Geschäftsführung
  • Abwicklung des gesamten  Zahlungsverkehrs und Schriftverkehrs innerhalb des Aufgabenbereichs
  • ausüben der Unterschrifts- und Zeichnungsbefugnisse nach den separat festgelegten Regelungen
  • Kooperation mit Behörden, Verbänden, Institutionen und Kostenträgern
  • repräsentieren der Einrichtung nach innen und außen

Personalbezogen

  • Durchführen der Dienstaufsicht und Fürsorgepflicht für alle Mitarbeiter
  • Einstellung, Übernahme in unbefristetes Dienstverhältnis, Höhergruppierung, Versetzung, Abmahnung und Kündigung von Mitarbeitenden in Absprache mit den Fachbereichsleitungen im Rahmen des vorgegebenen Stellenplans und unter Berücksichtigung der tariflichen Bedingungen (AVR) nach Abstimmung und Übereinstimmung mit der Geschäftsführung sowie Beteiligung/Anhörung der MAV (wo erforderlich)
  • Mitwirkung in Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung bei der Einstellung von PDL und Stellvertretung, Hauswirtschaftsleitung, Küchenleitung, Wohnbereichsleitung, Leitung Sozialer Dienst und Haustechnik (in der Tagespflege abweichend)
  • Ermittlung des Personalbedarfs anhand der Soll-Stellen-Berechnung und Überwachung deren Einhaltung nach Möglichkeit einzuhalten ist
  • Erstellung der Vorgaben zur Dienstplan-, Urlaubsplan und Personaleinsatzgestaltung für alle Mitarbeitenden
  • Erstellung bzw. Genehmigung von Dienstplänen, Urlaubsanträgen für die unmittelbar unterstellten Mitarbeitenden und Dienstbefreiungen für alle Mitarbeitenden
  • Entwickeln, Umsetzen und Fortschreiben eines Konzeptes für die interne und externe Fort- und Weiterbildung der Mitarbeiter
  • Genehmigung von Fort- und Weiterbildungen und Freistellen der Mitarbeiter
  • Genehmigung von Dienstreisen und Dienstfahrten
  • Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung (MAV) als Vertreter des Trägers in Abstimmung mit der Geschäftsführung
  • Sicherstellen der Grundlagen von regelmäßigen dokumentierten Mitarbeitergesprächen sowie Durchführung solcher Gespräche mit allen unmittelbar unterstellten Mitarbeitenden
  • Erstellen von Vorgaben für die Fachbereichsleitungen zur Fortbildungsplanung nach dem individuellen Bedarf der Fachbereiche

Öffentlichkeitsarbeit

  • Planen und Durchführen von Öffentlichkeitsarbeit in Abstimmung mit der Geschäftsführung und Repräsentieren der Interessen der Einrichtung in der Öffentlichkeit
  • Durchführen der Pressearbeit unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften
  • Förderung von Außenkontakten und Öffnung und Integration der Einrichtung in die unmittelbare Nachbarschaft, Kirchengemeinden und öffentlichen Gemeinden
  • Arbeitskontakte (persönlich oder durch Mitarbeitende) zu wichtigen Institutionen, Behörden und Verbänden

8. Klausel

Die aufgeführten Aufgabenbereiche können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielsetzung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann.

Der/dem Stelleninhaber*in können darüber hinaus gelegentlich andere oder zusätzliche kurzzeitige, ihren/seinen Fähigkeiten und ihrer/seiner Vor- und Ausbildung entsprechende Tätigkeiten übertragen werden.

Im Zweifelsfall erfolgt die Klärung mit der/dem Vorgesetzten nach Punkt 4.

9. Gültigkeit

Diese Stellenbeschreibung gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen aktualisierten Version.

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