Präambel
Die in der Einrichtung geltenden Regelungen wie Leitbild, Führungsgrundsätze, Haus- und Teamregeln und Ähnliches sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung verbindliche Grundlage für die Tätigkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anlage dieser Stellenbeschreibung.
1. Einrichtung und Einrichtungsträger
Einrichtung:
Altenheim Friedrichsburg, Offenbergstr. 19, 48151 Münster
Eduard-Michelis-Haus, Gildenstraße 64, 45964 Gladbeck
Träger der Einrichtung:
Altenheim Friedrichsburg gGmbH, Hoppendamm 29, 48151 Münster
Eduard-Michelis gGmbH, Hoppendamm 29, 48151 Münster
Gesellschafter und Eigentürmer der Altenheim Friedrichsburg gGmbH und der Eduard-Michelis gGmbH, ist die Stiftung der Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz.
2. Stellenbezeichnung: Stabstelle Qualitätsmanagement
3. Stelleninhaber: _____________________________
4. Vorgesetze Stelle:
Disziplinarisch: Geschäftsführung (GF)
Fachlich: keine
5. Nachgeordnete Stellen:
Disziplinarisch:
keine
Fachlich:
keine
6. Ziele der Stelle
- Aufbau und Weiterentwicklung des zentralen Qualitätsmanagements als Steuerungsinstrument unter Berücksichtigung der notwendigen Digitalisierung.
- Unterstützung der PDL bei der Sicherung der Ergebnisqualität in den angeschlossenen Einrichtungen.
- Erhebung der Versorgungsqualität in den Einrichtungen mit geeigneten Verfahren und notweniger Dokumentation.
- Beratung und Entlastung der Leitungskräfte in den Einrichtungen
- Begleitung und Unterstützung bei der Einführung neuer Verfahren und Prozessen in den Einrichtungen.
- Etablierung und Durchführung eines Risikomanagements für die pflegerische Versorgung, mit Festlegung von Prozessverfahren.
7. Aufgaben
Qualitätsmanagement
- Pflege und Weiterentwicklung des zentralen Qualitätsmanagementsystems.
- Prüfung und Bewertung des aktuellen Systems:
- Abgleich mit den Zielvorgaben des GF und Stiftungsrat
- Aktuelle Weiterentwicklung
- Nutzen und Transparenz
- Jährliche Überprüfung ob die Steuerung durch das QM-System in den Einrichtungen umgesetzt wird. Prüfung ob der Aufwand im Verhältnis zum Nutzen steht.
- Wahrnehmung der gesetzlichen Entwicklungen über die Medien, die Fachpresse und ggf. entsprechender Fachveranstaltungen
- Abstimmung mit den verantwortlichen Fachleuten in den Einrichtungen über den Umsetzungsprozess
- Mitwirkung bei dem Einbringen von Verbesserungsvorschlägen
- Mitarbeit in Qualitätszirkeln, Arbeitskreisen und Workshops, etc.
Kommunikation/ Beratung/ Controlling
- Informationsweitergabe und aktive Teilnahme an internen Besprechungen nach festgelegten Besprechungssystem der Einrichtungen.
- Teilnahme an zentralen Veranstaltungen
- Informationsweitergabe an interne Berufsgruppen zur Erfüllung ihrer Aufgaben
- Unterstützung und Beratung bei der Einführung neuer Standards und Techniken
- Sicherstellung eines fachlichen Wissensmanagements
- Identifikation und Praxistransfer pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse
- Initiierung und Begleitung von fachlichen Projekten in den Einrichtungen
- Mitwirkung in übergreifenden Gremien
- Einbindung in Projekte
- Mitwirkung an und Vernetzung von externen Facharbeitskreisen und anderen Gremien nach Abstimmung mit GF
- Beschaffung aller Informationen für die Erfüllung der Aufgaben
- Schnittstelle zur GF, Teilnahme / Moderation von fachspezifischen Arbeitsgruppen
- Durchführung von internen Audits mit notwendiger Dokumentation und Bericht an GF
- Zusammenführung der fachlichen Controllingdaten der einzelnen Einrichtungen und weitersenden der Daten an den GF
- Vergleichende Analyse der Daten unter den Einrichtungen.
- Jährlicher Bericht an den GF/ Stiftungsrat
Fort- und Weiterbildung
- Mitwirkung bei der jährlichen Bildungsplanung im Rahmen der fachspezifischen Zuständigkeit
- Bereitschaft zur ständigen Schulung/ Fortbildung ggf. auch außerhalb der Arbeitszeit
- Bereitschaft für die Annahme von Beratung
- Weitergabe von erlerntem Wissen an Kolleginnen und Kollegen
- Durchführung von Schulungen nach Absprache
Christliches Profil und Repräsentation
- Unterstützung der christlich-caritativen Kultur im Umfeld der Einrichtungen und Diensten
- Externe Repräsentation der Einrichtungen bei öffentlichen Anlässen in Abstimmung mit GF
8. Klausel
Die aufgeführten Aufgabenbereiche können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielsetzung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann.
Der/dem Stelleninhaber*in können darüber hinaus gelegentlich andere oder zusätzliche kurzzeitige, ihren/seinen Fähigkeiten und ihrer/seiner Vor- und Ausbildung entsprechende Tätigkeiten übertragen werden.
Im Zweifelsfall erfolgt die Klärung mit der/dem Vorgesetzten nach Punkt 4.
9. Gültigkeit
Diese Stellenbeschreibung gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen aktualisierten Version.