1. Definition
2. Ziele
3. Regelungen/Prozesse
1. Definition
In der letzten Lebensphase der Bewohner/innen ist es für die Angehörigen und Mitarbeiter/innen wichtig, in Ruhe und guter Atmosphäre eine Sterbebegleitung zu organisieren und durchzuführen. Wir arbeiten mit dem Palliativ Netz und dem ambulanten Hospizdienst Münster e.V. zusammen. In unserem Haus geschieht das Sterben und Abschiednehmen in Offenheit und Würde.
2. Ziele
- Im Altenheim Friedrichsburg ermöglichen wir allen Bewohner/innen ein menschenwürdiges Sterben.
- Bei Bedarf wird jedem Bewohner/in eine palliative Beratung angeboten.
- Jeder Bewohner/in kann auf Wunsch palliativ versorgt werden.
- Die Krankensalbung kann in unserem Haus gespendet werden. Alternativ zur Krankensalbung kann ein Sterbesegen durch die Seelsorge gespendet werden.
- Wir geben den Bewohner/innen, den Angehörigen und Bekannten der/des Verstorbenen sowie allen Mitarbeiter/innen und Ehrenamtlichen und allen an der Versorgung der/des Verstorbenen Beteiligten die Möglichkeit, sich zu verabschieden.
3. Regelungen
1. Krankensalbung
Das Verfahren zur Krankensalbung ist im SD-HB geregelt.
2. Begleitung sterbender Bewohner
Prozess |
Maßnahme | Zuständigkeit | Informationen | |
Beginn Sterbephase
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Pflegefachkraft
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Erstellung eines 24h-Planes Begleitung
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Bewohner ist verstorben
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Pflegefachkraft
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Abholung des verstorbenen Bewohners:
Sobald bekannt ist, wann die Angehörigen in die Einrichtung kommen, Info an:
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Beerdigungs-
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Sakristanin
HWL |
Absprache Sakristanin
Absprache HWL
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3. Verabschiedung
Verabschiedung im Zimmer des Verstorbenen
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Zeitpunkt der Verabschiedung mit Angehörigen im Zimmer absprechen, wenn gewünscht. |
Pflegefachkraft
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Gedenken im Wohnzimmer
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Ein Gedenklicht mit Karte wird für 2 Tage auf den Tisch als Erinnerung aufgestellt.
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Sozialer Dienst
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Geleit des Verstorbenen aus dem Haus
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Info an Empfang, Einrichtungsleitung, Fachbereichsleitung, Sozialer Dienst, Seelsorge |
Pflegefachkraft
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Nach Abholung des Verstorbenen
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Pflegefachkraft
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Info an die Sakristanin durch den Empfang. Es wird 2 Tage für die Verstorbenen in der Messe gebetet. |
Sakristanin
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Gedenkbuch |
Einstellung ins Gedenkbuch mit Bild und Text, Angehörige um ein Foto bitten. | Seelsorge | Angehörige um ein Bild bitten |
Abschiedsgebet
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Jährlich findet ein Gottesdienst für die Verstorbenen des letzten Jahres statt.
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Seelsorge
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Seelsorge gibt die Termine im Haus durch Aushang bekannt
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4. Grundsätze Palliativer Arbeit
Mitarbeiter aus der Pflege halten Kontakt zum Palliativ Netz und amb. Hospizdienst Dienst
4.1. Absprachen Palliativ Netz Münster
- Das Pflegeteam erkennt den Bedarf einer palliativen Versorgung. Es spricht mit dem Hausarzt und Angehörigen und holt das Einverständnis des Hausarztes, des Bewohners oder Angehörigen ein, das Palliativ Netz hinzu zu ziehen.
- Über den Zustand des Bewohners ist immer der Hausarzt zu informieren. Er bleibt der erste Ansprechpartner diese. In der Regel entfällt damit die Notwendigkeit einen Notarzt zu rufen.
- Das Pflegeteam nimmt tel. Kontakt zum palliativ Netz auf. Besonderheiten werden angesprochen.
- Es erfolgt eine schriftliche Anmeldung des Bewohners beim Palliativ Netz.
- Dokumentation in Vivendi
- Das Palliativ Netz meldet sich zum Erstbesuch an und nimmt Kontakt mit Angehörigen auf.
- Die Kontakte des palliativen Netzes sind für den Bewohner im Zimmer oder im Dienstzimmer der Etage hinterlegt (Mappe).
- Die benötigten Medikamente werden ausschließlich über die Büronummer des Palliativnetzes bestellt.
- Alle Verordnungen werden in die Bewohner Dokumentation geschrieben
- Das Palliativ Netz nimmt an notwendigen Gesprächen in der Einrichtung teil
- Bei Versterben eines Bewohners stellt der Hausarzt oder das Palliativ Netz den Tod fest.
4.2. Absprachen mit dem Ambulanten Hospizdienst
- einmal im Quartal findet ein Hospizgespräch im Altenheim Friedrichsburg statt
- Teilnehmer: Ambulanter Hospizdienst Münster, je eine Pflegefachkraft der Etage, Seelsorge. Andere benötige Personen über Einladung. Die Moderation und Vorbereitung erfolgt über Assistenz der Pflegedienstleitung
- Inhalte: Aktuelle Situation von Bewohnern, Rückmeldung Betreuung, Veränderungswünsche, Erleben der Situation, Allgemeiner Austausch, Erleben der Zusammenarbeit
- Protokollführung Assistenz der Pflegedienstleitung, Verteilung per E-Mail
5. Prozess Palliative Versorgung
Nr. |
Prozess |
Maßnahme |
Zuständigkeit |
Informationen |
1. |
Einzug eines BW. |
Screening auf palliative Diagnosen |
Beziehungspflegefachkraft Pflegefachkraft |
Eine Palliative Diagnose liegt vor. E-Mail an (EL, PDL, SD) Welche konkrete Situation liegt vor? Welche Hilfestellung, für Wen wird benötigt? Müssen aktuelle Maßnahmen ergriffen werden? |
1a |
Kontakt zu Angehörigen |
Information und Beratung |
Beziehungspflegefachkraft Schichtleitung |
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1b |
Kontakt Hausarzt |
Information und Anfrage |
Beziehungspflegefachkraft Schichtleitung |
Wunsch Palliativnetz hinzu zuziehen, Einverständnis erfragen |
1c |
Klärung der aktuellen Situation |
Sammlung von Informationen und Auswertung |
Beziehungspflegefachkraft Schichtleitung |
Wünsche des BW erfassen, Pat. Verfügung und/oder Vollmachten vorhanden, AZ, Therapien geplant usw. Formulare liegen nicht vor. Weiter bei Punkt 2. |
1d |
Kontakt zum Palliativ Netz aufnehmen |
Weitergabe von Informationen- Anfrage zur Aufnahme ins Palliativ Netz. |
Beziehungspflegefachkraft Schichtleitung ggf. Hausarzt |
ggf. ambulanten Hospizdienst hinzuziehen siehe Nr.: 3b-3d |
1e |
Erstgespräch Palliativnetz mit Bewohner und/oder Angehörigen |
Palliativnetz stellt sich vor. |
Palliativnetz Beziehungspflegefachkraft Schichtleitung
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24 Std. Erreichbarkeit bei pflegerisch/medizinischer/palliativer Versorgung. Erster Ansprechpartner bleibt Hausarzt. Mitarbeiter unterstützen das P.-Netz. |
1f |
Weitergabe der Information an weitere Beteiligte und Umsetzung der Maßnahmen |
Anpassung der Prozesse. |
Beziehungspflegefachkraft Schichtleitung
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Anpassung der Pflegeprozessplanung. Anpassung der pflegerischen Versorgung, Weitergabe der Informationen in den Besprechungssystemen. |
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Prozess beendet. |
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2. |
Es liegen keine Regelungen vor. BW kann Wünsche nicht äußern. |
Planung einer ethischen Bewohnerbesprechung |
Beziehungspflegefachkraft Schichtleitung |
Die Beziehungspflegefachkraft plant die ethische BB.
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Ethische BB |
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Beziehungspflegefachkraft Schichtleitung |
Vorgehensweisen werden abgesprochen. Teilnehmer werden individuell festgelegt. Moderation PDL |
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Weitergabe der Information an weitere Beteiligte und Umsetzung der Maßnahmen |
Anpassung der Prozesse |
Beziehungspflegefachkraft Schichtleitung
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Anpassung der Pflegeprozessplanung. Anpassung der pflegerischen Versorgung, Weitergabe der Informationen in den Besprechungssystemen. |
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Prozess beendet. |
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3. |
Verschlechterung des Allgemeinzustands |
Information an den Hausarzt |
Beziehungspflegefachkraft Schichtleitung |
Über aktuellen AZ/Palliativnetz |
3a |
Siehe Nr. 1a-1f |
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3b |
Kontakt zum ambulanten Hospizdienst |
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Beziehungspflegefachkraft Schichtleitung |
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3c |
Erstgespräch ambulanter Hospizdienst mit Bewohner und/oder Angehörigen |
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Ambulanter Hospizdienst Beziehungspflegefachkraft Schichtleitung |
Inhalte: Biographie, Krankheit, Vorlieben, Wünsche |
3d |
Regelmäßige Betreuung durch amb. Hospizdienst |
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Beziehungspflegefachkraft Schichtleitung Ambulanter Hospizdienst |
An- und Abmeldung |
3e |
Bewohner ist verstorben |
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Info an: Ehrenamtliche von Hospizdienst |
Prozess beendet |
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Formulare:
Textbuch und Mappe (Dienstzimmer der Etagen)
AHF F-HB 2014-x 24/h-Plan Sterbebegleitung
Anlagen:
AHF SD-HB 2.11-x Krankensalbung
AHF P-HB Schnittstelle Kapitel 10