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Begleitung Sterbender, Verabschiedung verstorbener Bewohner, Palliative Begleitung

AHF

1. Definition
2. Ziele
3. Regelungen/Prozesse
 


 

1. Definition

In der letzten Lebensphase der Bewohner/innen ist es für die Angehörigen und Mitarbeiter/innen wichtig, in Ruhe und guter Atmosphäre eine Sterbebegleitung zu organisieren und durchzuführen. Wir arbeiten mit dem Palliativ Netz und dem ambulanten Hospizdienst Münster e.V. zusammen. In unserem Haus geschieht das Sterben und Abschiednehmen in Offenheit und Würde.

 

2. Ziele

  1. Im Altenheim Friedrichsburg ermöglichen wir allen Bewohner/innen ein menschenwürdiges Sterben.
  2. Bei Bedarf wird jedem Bewohner/in eine palliative Beratung angeboten.
  3. Jeder Bewohner/in kann auf Wunsch palliativ versorgt werden.
  4. Die Krankensalbung kann in unserem Haus gespendet werden. Alternativ zur Krankensalbung kann ein Sterbesegen durch die Seelsorge gespendet werden.
  5. Wir geben den Bewohner/innen, den Angehörigen und Bekannten der/des Verstorbenen sowie allen Mitarbeiter/innen und Ehrenamtlichen und allen an der Versorgung der/des Verstorbenen Beteiligten die Möglichkeit, sich zu verabschieden.

 

3. Regelungen

1. Krankensalbung
Das Verfahren zur Krankensalbung ist im SD-HB geregelt.


2. Begleitung sterbender Bewohner

 

Prozess                                   
Maßnahme                              Zuständigkeit                                          Informationen                                  

Beginn Sterbephase

 

 

 

 

 

 

  • Information an den Arzt
  • Information Angehörige (Hinweis in Vivendi "Information nachts" berücksichtigen)
  • ggf. Palliativnetz nach Absprache
  • ggf. Hospizdienst nach Absprache
  • Information: PDL-Team, Pflege, Team Sozialer Dienst, Empfang

 

 

Pflegefachkraft

 

 

Erstellung eines 24h-Planes Begleitung
Schmerzprotokoll anlegen
Lagerung planen und durchführen

Enger Kontakt mit Hausarzt / Palliativnetz (Infusionen, Medikamentengabe oral?)

 

 

 

Bewohner ist verstorben

 

 

 

 

 

 


 

  • Zimmer abschließen
  • Arzt informieren: Vermutung, dass Bewohner/in verstorben ist, Klärung Ausstellung Totenschein
  • Information: Angehörige und gesetzliche Betreuer/in, das Bestattungsunternehmen wird durch die Angehörigen beauftragt
  • Info an ehrenamtliche Betreuer/in
  • Information: Palliativdienst, Hospizdienst
  • Information hausintern per Mail
    - Team Pflege
    - Einrichtungsleitung
    - Fachbereichsleitungen
    - Empfang
    - Seelsorge
    - Haustechnik
  • Information an Mitbewohner/innen, die in Kontakt standen, an Tischnachbarn denken
  • Bewohner*in nach Arztsichtung "herrichten", Gesteck auf die Bettdecke
  • schwarzer Trauerflor an die Tür anbringen
  • Zimmer aufräumen und lüften
  • Herrichten des Nachtschränkchens, Tischdecke, evtl. Kreuz, eigenes religiöses Zeichen, wichtiger pers. Gegenstand des Bewohners z. B. Fotos
  • Klärung ob Verabschiedung auf dem Zimmer gewünscht
  • Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen persönliche Verabschiedung ermöglichen

Pflegefachkraft

 

 

 

 

 

 

 

Abholung des verstorbenen Bewohners:

Info über Ankunft des Bestatters an:

  • Team Pflege
  • Sozialer Dienst
  • Seelsorge
  • Empfang

Sobald bekannt ist, wann die Angehörigen in die Einrichtung kommen, Info an:

  • EL übergibt Informationsschreiben > siehe Anlage

Beerdigungs- 
gottesdienst in
der Kapelle

 

 

 

           

  • Beerdigungsgottesdienst auf Anfrage nur für die BW möglich

 

 

 

  • Beerdigungskaffee (bis 30 Personen) im Haus möglich

Sakristanin 

 

 

 

 

HWL                                          

Absprache Sakristanin

  • Termin, Personenzahl (f. d. Hostien)
  • Priester muss mitgebracht werden
  • Organist muss mitgebracht werden
  • Liederauswahl, Durchführung

Absprache HWL

  • Raum buchen
  • Anzahl und Verköstigungswunsch absprechen                                                                                                      

3. Verabschiedung

Verabschiedung im Zimmer des Verstorbenen

 

         

 

Zeitpunkt der Verabschiedung mit Angehörigen im Zimmer absprechen, wenn gewünscht.
Mitbewohner*innen werden eingeladen
Absprache mit Kolleg*innen, wer teilnimmt und wer welche Aufgaben übernimmt
Rücksprache mit Seelsorge und sozialem Dienst, Möglichkeiten der Unterstützung absprechen
Verabschiedungstext mit Hilfe des Impulsgeberbuches vorbereiten
Bei Bedarf musikalische Untermalung hinzuziehen
Durchführen der Verabschiedungsfeier                   

Pflegefachkraft

 

 

 

                              

                                  

Gedenken im Wohnzimmer

 

 

Ein Gedenklicht mit Karte wird für 2 Tage auf den Tisch als Erinnerung aufgestellt.

 

 

Sozialer Dienst

Seelsorge

 

 

Geleit des Verstorbenen aus dem Haus

 


Jede/r Bewohner/in wird durch Mitarbeiter/in aus dem Haus begleitet. Genutzt wird der Gartenausgang.

Info an Empfang, Einrichtungsleitung, Fachbereichsleitung, Sozialer Dienst, Seelsorge
 

Pflegefachkraft

 

 

 

 

Nach Abholung des Verstorbenen

 

 

  • Zimmer ordentlich aufräumen (Bettdecke, Kissen usw., Bett zurück stellen)
  • Pflegeutensilien und Hauseigentum aus dem Zimmer entfernen
  • Gesteck und Trauerflor wieder ins Dienstzimmer legen 

 

Pflegefachkraft

 

 

 


Gebet für die Verstorbenen

 

Info an die Sakristanin durch den Empfang.

Es wird 2 Tage für die Verstorbenen in der Messe gebetet.

Sakristanin
Pflegefachkraft

 

 

Gedenkbuch
 
Einstellung ins Gedenkbuch mit Bild und Text, Angehörige um ein Foto bitten. Seelsorge Angehörige um ein Bild bitten

Abschiedsgebet

 

Jährlich findet ein Gottesdienst für die Verstorbenen des letzten Jahres statt. 

 

Seelsorge

 

Seelsorge gibt die Termine im Haus durch Aushang bekannt

 

 

4.    Grundsätze Palliativer Arbeit

Mitarbeiter aus der Pflege halten Kontakt zum Palliativ Netz und amb. Hospizdienst Dienst

4.1. Absprachen Palliativ Netz Münster

  • Das Pflegeteam erkennt den Bedarf einer palliativen Versorgung. Es spricht mit dem Hausarzt und Angehörigen und holt das Einverständnis des Hausarztes, des Bewohners oder Angehörigen ein, das Palliativ Netz hinzu zu ziehen.
  • Über den Zustand des Bewohners ist immer der Hausarzt zu informieren. Er bleibt der erste Ansprechpartner diese. In der Regel entfällt damit die Notwendigkeit einen Notarzt zu rufen.
  • Das Pflegeteam nimmt tel. Kontakt zum palliativ Netz auf. Besonderheiten werden angesprochen.
  • Es erfolgt eine schriftliche Anmeldung des Bewohners beim Palliativ Netz.
  • Dokumentation in Vivendi
  • Das Palliativ Netz meldet sich zum Erstbesuch an und nimmt Kontakt mit Angehörigen auf.
  • Die Kontakte des palliativen Netzes sind für den Bewohner im Zimmer oder im Dienstzimmer der Etage hinterlegt (Mappe).
  • Die benötigten Medikamente werden ausschließlich über die Büronummer des Palliativnetzes bestellt.
  • Alle Verordnungen werden in die Bewohner Dokumentation geschrieben
  • Das Palliativ Netz nimmt an notwendigen Gesprächen in der Einrichtung teil
  • Bei Versterben eines Bewohners stellt der Hausarzt oder das Palliativ Netz den Tod fest.

4.2.    Absprachen mit dem Ambulanten Hospizdienst

  • einmal im Quartal findet ein Hospizgespräch im Altenheim Friedrichsburg statt
  • Teilnehmer: Ambulanter Hospizdienst Münster, je eine Pflegefachkraft der Etage, Seelsorge. Andere benötige Personen über Einladung. Die Moderation und Vorbereitung erfolgt über Assistenz der Pflegedienstleitung
  • Inhalte: Aktuelle Situation von Bewohnern, Rückmeldung Betreuung, Veränderungswünsche, Erleben der Situation, Allgemeiner Austausch, Erleben der Zusammenarbeit
  • Protokollführung Assistenz der Pflegedienstleitung, Verteilung per E-Mail

 

5.    Prozess Palliative Versorgung

Nr.

Prozess

Maßnahme

Zuständigkeit

Informationen

1.

Einzug eines BW.

Screening auf palliative Diagnosen

Beziehungspflegefachkraft

Pflegefachkraft

Eine Palliative Diagnose liegt vor.

E-Mail an (EL, PDL, SD)

Welche konkrete Situation liegt vor? Welche Hilfestellung, für Wen wird benötigt? Müssen aktuelle Maßnahmen ergriffen werden?

 1a

Kontakt zu Angehörigen

Information und Beratung

Beziehungspflegefachkraft

Schichtleitung

         

1b

Kontakt Hausarzt

Information und Anfrage

Beziehungspflegefachkraft

Schichtleitung

Wunsch Palliativnetz hinzu zuziehen, Einverständnis erfragen

1c

Klärung der aktuellen Situation

Sammlung von Informationen und Auswertung

Beziehungspflegefachkraft

Schichtleitung

Wünsche des BW erfassen, Pat. Verfügung und/oder Vollmachten vorhanden, AZ, Therapien geplant usw.

Formulare liegen nicht vor. Weiter bei Punkt 2.

1d

Kontakt zum Palliativ Netz aufnehmen

Weitergabe von Informationen- Anfrage zur Aufnahme ins Palliativ Netz.

Beziehungspflegefachkraft

Schichtleitung

ggf. Hausarzt

ggf. ambulanten Hospizdienst hinzuziehen siehe Nr.: 3b-3d

1e

Erstgespräch Palliativnetz mit Bewohner und/oder Angehörigen

Palliativnetz stellt sich vor.

Palliativnetz

Beziehungspflegefachkraft

Schichtleitung

 

24 Std. Erreichbarkeit bei pflegerisch/medizinischer/palliativer Versorgung. Erster Ansprechpartner bleibt Hausarzt. Mitarbeiter unterstützen das P.-Netz.

1f

Weitergabe der Information an weitere Beteiligte und Umsetzung der Maßnahmen

Anpassung der Prozesse.

Beziehungspflegefachkraft

Schichtleitung

 

Anpassung der Pflegeprozessplanung. Anpassung der pflegerischen Versorgung, Weitergabe der Informationen in den Besprechungssystemen.

 

Prozess beendet.

 

 

 

2.

Es liegen keine Regelungen vor. BW kann Wünsche nicht äußern.

Planung einer ethischen Bewohnerbesprechung

Beziehungspflegefachkraft

Schichtleitung

Die Beziehungspflegefachkraft plant die ethische BB.

  • Zeit, Ort
  • Teilnehmer
  • Rück,- Absprache mit PDL
 

Ethische BB

 

Beziehungspflegefachkraft

Schichtleitung

Vorgehensweisen werden abgesprochen. Teilnehmer werden individuell festgelegt.

Moderation PDL

 

Weitergabe der Information an weitere Beteiligte und Umsetzung der Maßnahmen

Anpassung der Prozesse

Beziehungspflegefachkraft

Schichtleitung

 

Anpassung der Pflegeprozessplanung. Anpassung der pflegerischen Versorgung, Weitergabe der Informationen in den Besprechungssystemen.

 

Prozess beendet.

 

 

 

3.

Verschlechterung des Allgemeinzustands

Information an den Hausarzt

Beziehungspflegefachkraft

Schichtleitung

Über aktuellen AZ/Palliativnetz

3a

Siehe Nr. 1a-1f

 

 

 

3b

Kontakt zum ambulanten Hospizdienst

 

Beziehungspflegefachkraft

Schichtleitung

 

3c

Erstgespräch ambulanter Hospizdienst mit Bewohner und/oder Angehörigen

 

Ambulanter Hospizdienst

Beziehungspflegefachkraft

Schichtleitung

Inhalte: Biographie, Krankheit, Vorlieben, Wünsche

3d

Regelmäßige Betreuung durch amb. Hospizdienst

 

Beziehungspflegefachkraft

Schichtleitung

Ambulanter Hospizdienst

An- und Abmeldung
von den Ehrenamtlichen, Tel.-Nummern in der Dokumentation notieren
Information bei AZ Verschlechterung
Rückmeldung  von den Ehrenamtlichen weitergeben . Ggf. Besuchsplan im Zimmer aushängen.

3e

Bewohner ist verstorben

 

 

Info an:
Angehörige
Hausarzt
Palliativnetz (stellt Totenschein nur aus, wenn der Hausarzt nicht kommt)
Hospizdienst

Ehrenamtliche von Hospizdienst

 

Prozess beendet

 

 

 

 

Formulare:
Textbuch und Mappe (Dienstzimmer der Etagen)
AHF F-HB 2014-x 24/h-Plan Sterbebegleitung

Anlagen:
AHF SD-HB 2.11-x Krankensalbung
AHF P-HB Schnittstelle Kapitel 10

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