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Stellenbeschreibung: Empfang

AHF

1. Einrichtung und Einrichtungsträger               

Einrichtung:
Altenheim Friedrichsburg, Offenbergstr. 19, 48151 Münster

Träger der Einrichtung (seit 01.01.2007):
Altenheim Friedrichsburg gGmbH, Hoppendamm 29, 48151 Münster

Gesellschafter und Eigentürmer der Altenheim Friedrichsburg gGmbH ist die Stiftung der Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz.
 

2. Stellenbezeichnung: Mitarbeiter am Empfang                                                            
 

3. Stelleninhaber: ____________________________             
               

Vorgesetze Stelle:

Disziplinarisch: Einrichtungsleitung                                 
Fachlich: Teamkoordination Empfang                                             

 

4. Ziele der Stelle

  • Professionelle Repräsentation der Einrichtung
  • Unterstützung aller Fachbereiche
  • Anlaufstelle für Bedürfnisse jeglicher Art

 

5. Aufgaben

Betriebsbezogene Aufgaben

  • Repräsentation der Einrichtung 
  • Administrative Aufgaben
  • Annahme und Weiterleitung von Beschwerden
  • Vertrauensvolles Aufbereiten und Weiterleiten von Informationen
  • Interne und externe Kommunikation
  • Postannahme, -verteilung und -bearbeitung
  • Professionelle Betreuung von Angehörigen und Gästen

 

Fachliche Aufgaben

  • Umsetzung der QM-Vorgaben
  • Eigenverantwortliches, fachbereichsübergreifende Arbeiten

 

Mitarbeiterbezogene Aufgaben

  • Weitergabe von relevanten Informationen
  • Unterstützung bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter
  • Unterstützung bei Personalersatzbeschaffung, auch fachbereichsübergreifend
  • Teilnahme an Teamgesprächen

 

Bewohnerbezogene Aufgaben

  • Höfliche, hilfsbereite und freundliche Betreuung und Fürsorge von Bewohnern
  • Annahme und Weiterleitung von Bewohnerwünschen.

 

6. Klausel

Die aufgeführten Aufgabenbereiche können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielsetzung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann. Im Bedarfsfall sind nach Anordnung von vorgesetzter Stelle zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.

 

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