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Dienstanweisung Meldung von Arbeitsunfähigkeit / Rehabilitation

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Ziele:

  1. Transparente Verfahren die für alle Mitarbeiter*innen nachvollziehbar sind.
  2. Einheitliches Vorgehen in den Einrichtungen.

 

Regelung:

Grundsätzliches Vorgehen

  1. Alle Mitarbeiter*innen melden sich bei einer Arbeitsunfähigkeit unverzüglich in Ihrem Fachbereich ab. Die Abmeldung erfolgt persönlich, telefonisch.
  2. Alle Mitarbeiter*innen melden sich bei einer absehbaren Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit unverzüglich in Ihrem Fachbereich und der jeweiligen Fachbereichsleitung ab. Die Abmeldung erfolgt persönlich, telefonisch.
  3. Alle Mitarbeiter*innen die sich nicht im Dienst befinden, eine Arbeitsunfähigkeit zum nächsten Dienst aber möglich und damit absehbar ist, melden sich unverzüglich in Ihrem Fachbereich und bei der jeweiligen Fachbereichsleitung ab. Die Abmeldung erfolgt persönlich, telefonisch.
  4. Erfolgt die Arbeitsunfähigkeit im Zeitraum von 21:00 - 06:30 Uhr gilt:
    • Für das AHF: Der jeweiligen Frühdienst ist anzurufen.
    • Für das EMH: Der jeweilige Nachtdienst ist anzurufen
  5. Alle Mitarbeiter*innen melden sich im Laufe des gleichen Tages, telefonisch bei Ihrer Fachbereichsleitung.
  6. Vorgehen im Fachbereich:
    • Regelungen folgen.

Dauer der Arbeitsunfähigkeit

  1. Dauert eine Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, ist eine Ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
  2. Die Arbeitsunfähigkeit wird elektronisch an ihre Krankenkasse durch ihre Arztpraxis übermittelt. Damit wir als Dienstgeber diese abrufen können teilen Sie uns per E-Mail an perso@altenheim-friedrichsburg.de oder perso@edurad-michelis-haus.de folgende Inhalte mit:
    • Dauer der Arbeitsunfähigkeit, bitte das genaue Datum (z.B. 01.02.2024 bis 04.02.2024)
    • Wann wurde die Arbeitsunfähigkeit festgestellt. Bitte das genau Datum.
    • Erst,- oder Folgebescheinigung.
  3. Im Betreff der E-Mail schreiben Sie: Krankmeldung, Vorname und Nachname
  4. Bitte senden sie uns aus Datenschutzgründen keine Kopie möglicher Papierausfertigungen die Sie erhalten haben.
  5. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen erhalten die Mitarbeiter*innen einen Krankengeldzuschuss gemäß AVR, Anlage 1 XII. Dazu ist es notwendig uns die Meldung der Ihrer Krankenkasse zu Brutto,- und Nettoberechnung weiterzuleiten.

Ausschlüsse / mögliche Folgen

  1. Eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung über verschiedene Social Media Anwendungen (wie WhatsApp, Telegram, Signal) ist ausdrücklich untersagt.
  2. Eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung persönlich zu einem anderen Kollegen oder Kollegin ist ausdrücklich untersagt. (Beispiel: Ein privater Anruf einer Mitarbeiter*in Zuhause)
  3. Eine Arbeitsunfähigkeitsmeldung per E-Mail ist nur in Ausnahmen zulässig. (Störung der Telefonanlage, keine Mobilfunkverbindung, etc.)
  4. Wir machen alle Mitarbeiter*innen darauf aufmerksam, dass wir gemäß AVR, Anlage 1, Ziffer XIIa, Satz 9 die Fortzahlung Ihrer Bezüge verweigern, sollten Sie uns die notwendigen Daten nicht vorliegen.
  5. Liegt uns keine Meldung der Krankenkasse, bei einer Langzeiterkrankung vor, und der Mitarbeiter*in hat keine Unterlagen eingereicht, kann kein Krankengeldzuschuss ausgezahlt werden.

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