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Videoüberwachung

AHF

1. Ziele
2. Regelungen


 

1. Ziele

  1. Überwachung der Eingangsbereiche zum Schutz vor Diebstählen, im Sinne der Abschreckung.
  2. Überwachung und Speicherung der Daten zur Aufklärung von Diebstählen für Ermittlungsbehörden.
  3. Kontrolle bei Verlassen der Einrichtung von Menschen mit besonderem Schutzbedarf. Im besonderen Bewohner mit einer „Hinlauftendenz“ im Rahmen einer dementiellen Entwicklung.

 

2. Regelungen

  1. Die Videoüberwachung ist mit der Mitarbeitervertretung und dem Bewohnerbeirat kommuniziert.
  2. Die Daten werden innerhalb der Einrichtung auf einem NAS (Network Attached Storage) in einem verschlossenen Raum gespeichert.?
  3. Die Daten werden automatisch nach 72 Stunden überschieben.
  4. Eine Sicherung der Daten wird nur anlassbezogen vorgenommen.
  5. Der Zugriff erfolgt über eine gesonderte Anmeldekarte, die ausschließlich den Zugriff auf das NAS erlaubt. Der Zugriff ist durch ein Passwort geschützt. nicht aktuell
  6. Die Anmeldekarte wird im Büro der Einrichtungsleitung aufbewahrt. Sie wird am Wochenende im Empfangsbereich verschlossen aufbewahrt (Im Schlüsselschrank).nicht aktuell
  7. Der Zugriff ist von folgenden Arbeitsplätzen möglich: falsch, aktuell anderes Verfahren
    1. Einrichtungsleitung
    2. Pflegedienstleitung
    3. Hauswirtschaftsleitung
    4. Leitung sozialer Dienst
    5. Empfang
  8. Jeder Zugriff wird auf dem NAS und zusätzlich handschriftlich in einem Protokoll erfasst. Im schriftlichen Protokoll werden: wird nicht genutzt
    1. die Namen der Mitarbeiter,
    2. Unterschrift der Mitarbeiter,
    3. der Grund des Zugriffes,
    4. Datum und Uhrzeit

dokumentiert.

  1. Das NAS protokolliert jeden Zugriff und im Bedarfsfall kann ein Ausdruck zum Abgleich mit dem manuellen schriftlichen Zugriffsprotokoll erfolgen
  2. Der Ausdruck von Bildern erfolgt auf dem Drucker im Zwischenbüro Empfang oder im Büro der EL ?
  3. Zugriffsarten:
    1. Kontrollzugriff einmal innerhalb von 24 Std. Ohne Datensichtung. nicht aktuell
    2. Bewohner hat die Einrichtung verlassen
    3. Diebstahlvermutung
    4. Durch Ermittlungsbehörden
  4. Jede Datensicherung wird im NAS protokolliert. ?
  5. Zugriffssteuerung:

Aufstellung fehlerhaft

Zugriffsart/ Grund

Berechtigte Personen

Zeitraum

Hinweise

Bewohner Kontrolle

EL, FBL

Mo.-Do. von 7:30-16:30 Uhr

Fr. 07:30–13:00 Uhr

Ein zweiter Mitarbeiter wird durch EL oder FBL benannt.

Bewohner Kontrolle

Ein Mitarbeiter vom Empfang und ein Mitarbeiter der Einrichtung

Fr. ab 13:00 Uhr-Mo. 07:30 Uhr

 

Zu den Zeiten an den der Empfang besetzt ist. Bei Zugriffswunsch von Ermittlungsbehörden ist die EL oder FBL zu informieren.

Kontrollzugriff Tgl.

MA Empfang

Mo.-Fr.

Am Wochenende keine Kontrolle.

Diebstahlvermutung

Wie BW Kontrolle

 

Bei Anwesenheit von Ermittlungsbehörden ist immer die EL zu informieren.

 

  1. Die Mitarbeitervertretung und der Bewohnerbeirat sind berechtigt, dass Zugriffsprotokoll des NAS und das handschriftliche Zugriffsprotokoll einzusehen.

 

Mitgeltende Unterlagen:

  • Zugriffsprotokoll
  • Berechtigungs- Personenliste ?

 

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