1. Ziele
- Überwachung der Eingangsbereiche zum Schutz vor Diebstählen, im Sinne der Abschreckung.
- Überwachung und Speicherung der Daten zur Aufklärung von Diebstählen für Ermittlungsbehörden.
- Kontrolle bei Verlassen der Einrichtung von Menschen mit besonderem Schutzbedarf. Im besonderen Bewohner mit einer „Hinlauftendenz“ im Rahmen einer dementiellen Entwicklung.
2. Regelungen
- Die Videoüberwachung ist mit der Mitarbeitervertretung und dem Bewohnerbeirat kommuniziert.
- Die Daten werden innerhalb der Einrichtung auf einem NAS (Network Attached Storage) in einem verschlossenen Raum gespeichert.?
- Die Daten werden automatisch nach 72 Stunden überschieben.
- Eine Sicherung der Daten wird nur anlassbezogen vorgenommen.
- Der Zugriff erfolgt über eine gesonderte Anmeldekarte, die ausschließlich den Zugriff auf das NAS erlaubt. Der Zugriff ist durch ein Passwort geschützt. nicht aktuell
- Die Anmeldekarte wird im Büro der Einrichtungsleitung aufbewahrt. Sie wird am Wochenende im Empfangsbereich verschlossen aufbewahrt (Im Schlüsselschrank).nicht aktuell
- Der Zugriff ist von folgenden Arbeitsplätzen möglich: falsch, aktuell anderes Verfahren
- Einrichtungsleitung
- Pflegedienstleitung
- Hauswirtschaftsleitung
- Leitung sozialer Dienst
- Empfang
- Jeder Zugriff wird auf dem NAS und zusätzlich handschriftlich in einem Protokoll erfasst. Im schriftlichen Protokoll werden: wird nicht genutzt
- die Namen der Mitarbeiter,
- Unterschrift der Mitarbeiter,
- der Grund des Zugriffes,
- Datum und Uhrzeit
dokumentiert.
- Das NAS protokolliert jeden Zugriff und im Bedarfsfall kann ein Ausdruck zum Abgleich mit dem manuellen schriftlichen Zugriffsprotokoll erfolgen
- Der Ausdruck von Bildern erfolgt auf dem Drucker im Zwischenbüro Empfang oder im Büro der EL ?
- Zugriffsarten:
- Kontrollzugriff einmal innerhalb von 24 Std. Ohne Datensichtung. nicht aktuell
- Bewohner hat die Einrichtung verlassen
- Diebstahlvermutung
- Durch Ermittlungsbehörden
- Jede Datensicherung wird im NAS protokolliert. ?
- Zugriffssteuerung:
Aufstellung fehlerhaft
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Zugriffsart/ Grund |
Berechtigte Personen |
Zeitraum |
Hinweise |
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Bewohner Kontrolle |
EL, FBL |
Mo.-Do. von 7:30-16:30 Uhr Fr. 07:30–13:00 Uhr |
Ein zweiter Mitarbeiter wird durch EL oder FBL benannt. |
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Bewohner Kontrolle |
Ein Mitarbeiter vom Empfang und ein Mitarbeiter der Einrichtung |
Fr. ab 13:00 Uhr-Mo. 07:30 Uhr
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Zu den Zeiten an den der Empfang besetzt ist. Bei Zugriffswunsch von Ermittlungsbehörden ist die EL oder FBL zu informieren. |
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Kontrollzugriff Tgl. |
MA Empfang |
Mo.-Fr. |
Am Wochenende keine Kontrolle. |
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Diebstahlvermutung |
Wie BW Kontrolle |
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Bei Anwesenheit von Ermittlungsbehörden ist immer die EL zu informieren. |
- Die Mitarbeitervertretung und der Bewohnerbeirat sind berechtigt, dass Zugriffsprotokoll des NAS und das handschriftliche Zugriffsprotokoll einzusehen.
Mitgeltende Unterlagen:
- Zugriffsprotokoll
- Berechtigungs- Personenliste ?