Allgemeine Handlungsschritte im Umgang mit sexualisierter Gewalt
Wenn sexuelle Gewalt vermutet wird:
1. Ruhe bewahren. Überstürzte Handlungen können die Situation für die betroffene Person eventuell verschlimmern oder die Person verschließt sich.
Keine direkte Konfrontation
Keine eigenen Ermittlungen
Keine eigenen Befragungen
2. Wahrnehmen und dokumentieren
Eigene Wahrnehmung ernst nehmen! Verhalten des betroffenen schutz- oder hilfsbedürftigen Menschen beobachten! Zeitnah Notizen mit Datum und Uhrzeit anfertigen
3. Besonnen handeln
Eigene Grenzen erkennen und Unterstützung holen. Sich selber Hilfe holen. Sich mit einer Person des Vertrauens besprechen.
4. Präventionsfachkraft hinzuziehen
Sie berät bei weitern Handlungsschritten.
5. Weiterleiten an die zuständige Person der Leitungsebene
Zeitnah die Einrichtungsleitung informieren.
Beratung und Entscheidung über das weitere Vorgehen wird durch die Leitung/den Träger entschieden. Sie entscheiden über die Einbindung der Präventionsbeauftragten oder des Interventionsbeauftragten des Bistums Münster.
Wenn ein möglicher Betroffener sich mitteilt:
- Zuhören und Glauben schenken, es ist wichtig das Grenzen, Widerstände und zwiespältige Gefühle des alten Menschen respektiert werden
- stellen Sie keine Warum-Fragen, Suggestivfragen oder Kontrollfragen
- üben Sie keinen Lösungsdruck aus
- ergreifen Sie Partei für den betroffenen Menschen, ernst nehmen
- erklären Sie, dass das Gespräch vertraulich behandelt wird, aber erklären Sie auch, dass Sie sich Rat und Hilfe holen. Keine unhaltbaren Versprechungen. Kein Geheimnisträger werden
- Dokumentieren Sie die Mitteilung
Siehe oben 2.–5.
Wenn sie einen sexuellen Übergriff direkt beobachten
- Bennen sie die Grenzverletzung und stoppen sie die Grenzverletzung
Trennen Sie die betroffene Person und den Täter/Täterin indem der/diese den Raum verlässt. - Kümmern Sie sich um die betroffene Person. Zudecken, Zuwendung, Gesprächsangebot
Siehe 4.–5.