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Dienstvereinbarung Prämie für Werbung von Mitarbeiter*innen

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Dienstvereinbarung gemäß § 38 MAVO

über die Einführung einer Prämie für Werbung von Mitarbeiter*innen

 

Zwischen

 

der Eduard Michelis gGmbH, Hoppendamm 33, 48151 Münster

vertreten durch den Geschäftsführer, Herrn Martin Runde (im Folgenden „Geschäftsführung“ genannt)

 

und

 

der Mitarbeitervertretung des Eduard-Michelis-Hauses, Gildenstr. 64,

45964 Gladbeck vertreten durch die Vorsitzende Frau Petra Teufers

(im Folgenden „MAV“ genannt)

(Das Original mit Unterschriften ist bei der MAV oder der Einrichtungsleitung einzusehen.)

 

wird folgende Dienstvereinbarung abgeschlossen:

 

§1 Gegenstand und Geltungsbereich
Die vorliegende Dienstvereinbarung regelt die Einführung einer  Prämie für Werbung von Mitarbeiter*innen. Sie gilt ab dem 01.01.2022 für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Eduard-Michelis-Hauses soweit sie Mitarbeiter im Sinne der MAVO sind.

 

§2 Zielsetzung
In den letzten Jahren wächst der Bereich der sozialen Dienstleistungen in Deutschland stetig an. Dies sorgt auch dafür, dass es zunehmend schwieriger wird, Mitarbeiter*innen  für unsere Arbeit in der Altenhilfe zu gewinnen. Dazu ist es notwendig verschiedene Instrumente zu kombinieren. Social Media, Gute Arbeit nach Innen und außen sichtbar machen und darüber reden, Teilnahme an öffentlichen Projekten, die Ausbildung von (Fach-)kräften und vieles mehr.

Mit der Prämie für Mitarbeiter*innen, die neuen Kolleg*innen in das Eduard-Michelis-Haus  vermitteln,  wollen wir ein weiteres Instrument einführen. Aus Erhebungen ist bekannt, dass gerade die Vermittlung von Mitarbeiter*innen, also die Empfehlung des eigenen Dienstgebers, ein besonders gutes Mittel ist, neue Kräfte zu gewinnen

Ziel ist die Gewinnung von (Fach-)Kräften für alle Fachbereiche im Eduard-Michelis-Haus.

 

§3 Rahmenbedingungen / Regelung

  • Zielgruppe sind Mitarbeiter*innen aus den Bereichen Pflege, Hauswirtschaft, Betreuung sowie Verwaltung und technische Dienste.
  • Jede*r Mitarbeiter*in der eine (Fach-)kraft für das Haus durch Empfehlung anwirbt,  bei der es zu einer Anstellung kommt, erhält eine Prämie von 500,00 €uro. Die Prämie wird nach Ablauf der Probezeit ausgezahlt.
  • Für geringfügige Mitarbeiter*innen wird eine Prämie von 250 €uro gezahlt.
  • Unsere Mitarbeiter*innen melden der jeweiligen Fachbereichsleitung den Namen des Bewerbers.
  • Die Fachbereichsleitung gibt die Prämie frei und meldet die Auszahlung des Betrages an die Personalverwaltung.

 

§4 Datenschutz
Die Sicherheit der persönlichen Daten hat höchste Priorität. Daher sind die Daten vertraulich zu behandeln. Ein Rückschluss auf Personendaten ist ausschließlich dem Geschäftsbereich Personal möglich. Es ist keine andere Nutzung zulässig.

Der MAV wird vertraulich einmal jährlich über die gezahlten Prämien berichtet.

 

§5 Schlussbestimmung
Diese Vereinbarung tritt ab dem 01.01.2022 in Kraft. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Im Falle der Kündigung wirkt sie nach bis zum Abschluss einer neuen Regelung.

Soweit einzelne Regelungen dieser Dienstvereinbarung aufgrund anderer rechtlicher oder tarifvertraglicher Regelungen unwirksam sein oder werden sollten, wird die Wirksamkeit der Dienstvereinbarung im Übrigen hierdurch nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Falle zu sofortiger Verhandlungsaufnahme mit dem Ziel, die unwirksame Regelung durch eine ihr im Erfolg möglichst gleichkommende zu ersetzen.

Diese Dienstvereinbarung ist jedem Beschäftigten durch Veröffentlichung per Aushang bekannt zu geben.

 

Gladbeck, den 04.01.2022

 

Martin Runde                                                                Petra Teufers                 

Geschäftsführer                                                          Vorsitzende der MAV 

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