Präambel
Die in der Einrichtung geltenden Regelungen wie Leitbild, Führungsgrundsätze, Haus- und Teamregeln und Ähnliches sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung verbindliche Grundlage für die Tätigkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anlage dieser Stellenbeschreibung.
1. Einrichtung und Einrichtungsträger
Einrichtung:
Altenheim Friedrichsburg, Offenbergstr. 19, 48151 Münster
Träger der Einrichtung:
Altenheim Friedrichsburg gGmbH, Hoppendamm 29, 48151 Münster
Gesellschafter und Eigentürmer der Altenheim Friedrichsburg gGmbH, ist die Stiftung der Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz.
2. Stellenbezeichnung: Vorarbeiter*in Reinigungskraft
3. Stelleninhaber:
4. Vorgesetze Stelle:
Disziplinarisch: Einrichtungsleitung
Fachlich: Hauswirtschaftsleitung
5. Nachgeordnete Stellen:
Disziplinarisch:
keine
Fachlich:
Alle Mitarbeiter*innen der Hausreinigung
6. Ziele der Stelle
- Sicherung der Hausreinigung nach Leistungsverzeichnis und Hygienevorgaben für die Einrichtung.
- Sicherung der Zufriedenheit und des Wohlbefindens der Bewohner*innen bezüglich sauberem Wohnumfeld
- Förderung der Mitarbeiter*innen hinsichtlich verantwortlichen Handelns
- Schutz der Gesundheit, insbesondere Arbeitssicherheit.
- Sicherung der Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter*innen in der Hausreinigung
7. Aufgaben
Betriebsbezogene Aufgaben:
- Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit der Hauswirtschaftsleitung und deren Vertretung in Abwesenheit
- Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen und Veranstaltungen mit entsprechender Weitergabe der Erkenntnisse an die Mitarbeiter*innen
- Verantwortlichkeit bei der Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen bezüglich Hygiene, Materialverwaltung, Handhabung und Pflege von Geräten sowie der Unfallverhütung
- Einbringung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation
- Mitarbeit in der Hausreinigung in ausgewählten Revieren
Fachliche Aufgaben:
- Mitverantwortlich und Kontrolle der Ablauforganisation
- Durchführung der festgelegten Qualitätsstandards und Qualitätssicherung, insbesondere der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben der Hygienesicherheit
- verantwortungsvoller Umgang und Pflege der Maschinen, Arbeitsgeräte und Reinigungswagen
- verantwortlich für die Bevorratung von Reinigungsmitteln und Reinigungstextilien
- Organisation der Aufbereitung der Reinigungstextilien
- Bestückung der Reinigungswagen mit Reinigungsmittel und Textilien nach festgelegtem Standard und Farbsystem.
- Überwachung der Müllentsorgung nach festgelegtem Sortiersystem
- Aufbereitung der Bewohnerzimmer nach Auszug oder Versterben
Mitarbeiterbezogene Aufgaben:
- Personalorganisation und Mitarbeiterführung
- Einführung, Begleitung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen in den Arbeitsbereich Hausreinigung
- Erstellung von Arbeits-, Dienst- und Urlaubsplänen für die Mitarbeiter*innen und Koordination der Mitarbeitereinsätze
- Führung und Kontrolle der Arbeitszeitnachweise für die Datenerfassung zur Gehaltsabrechnung zusammen mit der Kontrolle der Arbeitszeiten
- verantwortlich für das Einhalten einschlägiger Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Regelungen des Arbeits- und Tarifrechts
- Entwicklung von Maßnahmen der Arbeitsstrukturierung
- Durchführung von Arbeitseinsatzbesprechungen
- Weitergabe von fachlichen Informationen an die Mitarbeiter*innen in regelmäßigen Besprechungen
- Förderung der Mitarbeiter*innen zur verantwortungsbewussten und qualitätssichernden Leistungserbringung für die Bewohner*innen
Bewohnerbezogene Aufgaben:
- Kontaktpflege zu Bewohner*innen, Bewohnerbeirat, den Verantwortlichen der verschiedenen Bereiche und den Mitarbeiter*innen, um Beschwerden entgegenzunehmen und ggf. die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen
- Freundlicher Umgangston gegenüber Bewohner*innen
8. Klausel
Die aufgeführten Aufgabenbereiche können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielsetzung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann.
Der/dem Stelleninhaber*in können darüber hinaus gelegentlich andere oder zusätzliche kurzzeitige, ihren/seinen Fähigkeiten und ihrer/seiner Vor- und Ausbildung entsprechende Tätigkeiten übertragen werden.
Im Zweifelsfall erfolgt die Klärung mit der/dem Vorgesetzten nach Punkt 5.
9. Gültigkeit
Diese Stellenbeschreibung gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen aktualisierten Version.