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Stellenbeschreibung: Vorarbeiter*in Reinigung

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Präambel

Die in der Einrichtung geltenden Regelungen wie Leitbild, Führungsgrundsätze, Haus- und Teamregeln und Ähnliches sind in ihrer jeweils aktuellen Fassung verbindliche Grundlage für die Tätigkeit aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Anlage dieser Stellenbeschreibung.

1. Einrichtung und Einrichtungsträger

Einrichtung:
Altenheim Friedrichsburg, Offenbergstr. 19, 48151 Münster

Träger der Einrichtung:
Altenheim Friedrichsburg gGmbH, Hoppendamm 29, 48151 Münster

Gesellschafter und Eigentürmer der Altenheim Friedrichsburg gGmbH, ist die Stiftung der Ordensgemeinschaft der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung Deutsche Provinz.

2. Stellenbezeichnung: Vorarbeiter*in Reinigungskraft

3. Stelleninhaber:

4. Vorgesetze Stelle:
    
Disziplinarisch: Einrichtungsleitung
Fachlich:           Hauswirtschaftsleitung
 

5. Nachgeordnete Stellen:

Disziplinarisch:
keine

Fachlich:
Alle Mitarbeiter*innen der Hausreinigung


6. Ziele der Stelle

  • Sicherung der Hausreinigung nach Leistungsverzeichnis und Hygienevorgaben für die Einrichtung.
  • Sicherung der Zufriedenheit und des Wohlbefindens der Bewohner*innen bezüglich sauberem Wohnumfeld
  • Förderung der Mitarbeiter*innen hinsichtlich verantwortlichen Handelns
  • Schutz der Gesundheit, insbesondere Arbeitssicherheit.
  • Sicherung der Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter*innen in der Hausreinigung

7. Aufgaben

Betriebsbezogene Aufgaben:

  • Bereitschaft zur kooperativen Zusammenarbeit mit der Hauswirtschaftsleitung und deren Vertretung in Abwesenheit
  • Bereitschaft zur Teilnahme an Fortbildungen und Veranstaltungen mit entsprechender Weitergabe der Erkenntnisse an die Mitarbeiter*innen
  • Verantwortlichkeit bei der Einhaltung von Vorschriften und Gesetzen bezüglich Hygiene, Materialverwaltung, Handhabung und Pflege von Geräten sowie der Unfallverhütung
  • Einbringung von Vorschlägen zur Verbesserung der Arbeitsorganisation
  • Mitarbeit in der Hausreinigung in ausgewählten Revieren

Fachliche Aufgaben:

  • Mitverantwortlich und Kontrolle der Ablauforganisation
  • Durchführung der festgelegten Qualitätsstandards und Qualitätssicherung, insbesondere der gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben der Hygienesicherheit
  • verantwortungsvoller Umgang und Pflege der Maschinen, Arbeitsgeräte und Reinigungswagen
  • verantwortlich für die Bevorratung von Reinigungsmitteln und Reinigungstextilien
  • Organisation der Aufbereitung der Reinigungstextilien
  • Bestückung der Reinigungswagen mit Reinigungsmittel und Textilien nach festgelegtem Standard und Farbsystem.
  • Überwachung der Müllentsorgung nach festgelegtem Sortiersystem
  • Aufbereitung der Bewohnerzimmer nach Auszug oder Versterben

Mitarbeiterbezogene Aufgaben:

  • Personalorganisation und Mitarbeiterführung
  • Einführung, Begleitung und Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen in den Arbeitsbereich Hausreinigung
  • Erstellung von Arbeits-, Dienst- und Urlaubsplänen für die Mitarbeiter*innen und Koordination der Mitarbeitereinsätze
  • Führung und Kontrolle der Arbeitszeitnachweise für die Datenerfassung zur Gehaltsabrechnung zusammen mit der Kontrolle der Arbeitszeiten
  • verantwortlich für das Einhalten einschlägiger Maßnahmen des Arbeitsschutzes und der Regelungen des Arbeits- und Tarifrechts
  • Entwicklung von Maßnahmen der Arbeitsstrukturierung
  • Durchführung von Arbeitseinsatzbesprechungen
  • Weitergabe von fachlichen Informationen an die Mitarbeiter*innen in regelmäßigen Besprechungen
  • Förderung der Mitarbeiter*innen zur verantwortungsbewussten und qualitätssichernden Leistungserbringung für die Bewohner*innen

Bewohnerbezogene Aufgaben:

  • Kontaktpflege zu Bewohner*innen, Bewohnerbeirat, den Verantwortlichen der verschiedenen Bereiche und den Mitarbeiter*innen, um Beschwerden entgegenzunehmen und ggf. die entsprechenden Maßnahmen zu veranlassen
  • Freundlicher Umgangston gegenüber Bewohner*innen

 8. Klausel

Die aufgeführten Aufgabenbereiche können durch den Arbeitgeber ergänzt, verändert und präzisiert werden, soweit dies zur Zielsetzung der Tätigkeit wesentlich beitragen kann.

Der/dem Stelleninhaber*in können darüber hinaus gelegentlich andere oder zusätzliche kurzzeitige, ihren/seinen Fähigkeiten und ihrer/seiner Vor- und Ausbildung entsprechende Tätigkeiten übertragen werden.

Im Zweifelsfall erfolgt die Klärung mit der/dem Vorgesetzten nach Punkt 5.

9. Gültigkeit

Diese Stellenbeschreibung gilt bis zum Inkrafttreten einer neuen aktualisierten Version.

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