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Standard Feste und Veranstaltungen

AHF

1. Vorwort
2. Regelung
3. Ziele


 

1. Vorwort

Feste und Veranstaltungen werden in das laufende Jahr regelmäßig und zu besonderen Ereignissen veranstaltet. Sie dienen der Unterbrechung des alltäglichen Lebens in der Einrichtung. Mit Festen und Veranstaltungen möchten wir unseren Bewohnern das Leben verschönern und deren Gemeinschaftsgefühl fördern. Die jahreszeitlich orientierten Hausfeste werden gemeinsam mit den Bewohnern, deren Angehörige, Gästen und Mitarbeitern in den Räumlichkeiten bzw. in der Gartenanlage gefeiert. Die Bewohner werden aktiv in die Vorbereitungen wie Themenauswahl, Motto Vorschläge oder Programmgestaltung mit einbezogen. Mit Hilfe der Programmgestaltung und ansprechender Raum und Tischdekoration wird eine gesellige, orientierende Atmosphäre geschaffen.

Die Termine der Feste und Veranstaltungen werden in einer Jahresplanung überlegt oder entsprechend rechtzeitig an die Fachbereichsleitungen weitergegeben. Diese gibt die Termine an die Bereichsleitungen weiter.
 

2. Regelung

Die Vorbereitungen, Durchführungen und Nachbereitungen werden in einzelnen Checklisten für jeden Fachbereich geregelt. Diese sind in den Bereichen PC-technisch zugänglich und werden von den Bereichen selber ausgedruckt.

Bestelllisten für die Feste werden weiter von den zuständigen Fachbereichen verteilt.
 

3. Ziele

  • Förderung des Gemeinschaftserleben
  • Aufbau und Förderung sozialer Kontakte
  • Erhaltung und Förderung psychosozialer, mentaler, kognitiver, sensorischer Kompetenzen der Bewohner
  • jahreszeitliche Orientierung geben
  • soziale Vernetzung, Teilnahme am öffentlichen Leben
  • Reizangebote für alle Sinne
  • Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen
  • Darstellung der Einrichtung in der Öffentlichkeit
     

Regelmäßige Feste:

  • Besuch der Sternsinger St. Joseph
  • Karneval
  • Ostern
  • Frühlingssingen
  • Maifest
  • Schützenfest mit den Pluggendorfer Jägern
  • Sommerfest
  • Lambertus mit den Kindern der Johannesgrundschule
  • Nikolaus
  • Adventsfeier
  • Weihnachten
     

Weitere Angebote zur Unterstützung des gesellschaftlichen Lebens:
Hier finden Bewohnerwünsche besondere Berücksichtigung.

  • Modenschau und Verkauf: 2x jährlich Deku Moden              

                                                                1- 2x jährlich Schuhverkauf Muddemann

  • Vorträge: zu verschiedene Themen
  • Konzerte: verschiedene Musikstile
  • Ausstellungen: verschiedene Hobbykünstler, Bewohner, Mitarbeiter
  • Filmvorführungen: Filmwünsche
  • Ausflüge: Ziele werden von Bewohnern vorgeschlagen
  • Wohnbereichsfeste
     

Grundsätzliches:

  • Teilnehmer                                                                                                                                                                                                                                                   Zusätzlich zu unseren Bewohnern können deren Angehörige, Mitarbeiter im Ehrenamt sowie Mitarbeiter des Hauses teilnehmen.                                                                                                                                                                                                                                                                     Aufgrund von Platzproblemen ist die Teilnahme von Angehörigen pro Bewohner auf eine Person beschränkt.
     
  • Anmeldung                                                                                                                                                                                                                                                       Bewohner müssen sich nicht anmelden. Wenn Angehörige, Gäste und Mitarbeiter sich am Empfang anmelden sollen, ist es jeweils auf der Einladung vermerkt
     
  • Entrichtung eines Teilnehmerbeitrags                                                                                                                                                                                             Bewohner sind eingeladen.                                                                                                                                                                                                               Angehörige, Gäste, Bewohner der Altenwohnungen, Mitarbeiter im Ehrenamt müssen keinen Beitrag zahlen, sie können aber einen freiwillige Spende geben.  Mitarbeiter müssen einen Teilnehmerbeitrag für das Essen entrichten. Die Höhe des Beitrages wird über Aushang bekannt gegeben.

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