1. Ziele
2. Regelungen
3. Speziell für den Pflegedienst
1. Ziele
Es gelten die Aussagen in der übergeordneten Verfahrensanweisung im Organisationshandbuch:
- Die Mitarbeiter sollen unter Berücksichtigung aller gesetzlichen Rahmenbedingungen (Arbeitsschutzgesetz, MutterschutzG, JugendschutzG usw.) eine verlässliche Vorgabe über die Form (Ort und Zeit) der ihnen zustehenden Pause haben.
- Die Mitarbeiter sollen für die Zeit der Pausen ihren Dienst unterbrechen können, um sich zu erholen.
- Der persönliche Kontakt in der Mitarbeiterschaft und die Möglichkeit, Gespräche untereinander über private Angelegenheiten zu führen, sollen zu einem guten „Betriebsklima“ beitragen.
2. Regelungen
Es gelten die Regelungen der übergeordneten Verfahrensanweisung im Organisationshandbuch:
- Die Pausenzeiten werden für die einzelnen Fachbereiche individuell festgelegt.
- Als Räume stehen ausschließlich die Mitarbeiteraufenthaltsräume B2, der KuK-Raum, die Terrasse sowie die Fläche am Gartenausgang CU zur Verfügung. Alle Räume müssen stets sauber verlassen werden.
- Die Vertretungsregelung für die Pausenzeit (Beispiel Schwesternrufanlage, Telefon, Haustür, usw.) werden in den Fachbereichen geregelt.
- In den Pausen ist das private Telefonieren mit Mobilfunkgeräten erlaubt, soweit es keine anderen anwesenden Mitarbeiter stört. Außerhalb der Pausen darf ein Mobiltelefon – auch im Modus „stumm“ – nicht mitgeführt werden.
- Das Verlassen der Einrichtung während der Pausenzeit muss der vorgesetzten Stelle vorher mitgeteilt werden („Gang zum Bäcker“)
- Das Rauchen ist nur an dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt:
- Gartenausgang CU (Bank vor dem Gemeinschaftsraum)
- Mahlzeiten (Frühstück, Mittag, Abendessen) können im Café bestellt werden.
3. Speziell für den Pflegedienst
- Die Pausen der Beziehungspflegegruppen erfolgen zeitlich getrennt, damit immer ein Mitarbeiter des Wohnbereiches erreichbar ist.
- Die geplanten Pausenzeiten sind:
- Frühdienst zwischen 10:00 – 12:00 Uhr
- Spätdienst zwischen 16:00 – 17:30 Uhr
- Die Pausenkorridore der jeweiligen Touren sind den Ablaufplänen auf den Wohnbereichen zu entnehmen.
- Während der Grundpflegerischen Versorgung von Bewohnern findet keine geplante Pause statt.
- Kurzpausen (Raucherpausen) sind mit dem / der Pflegeprozessmanager*in abzustimmen. Solange noch nicht alle Bewohner*innen grundpflegerisch versorgt wurden, finden keine Pausen statt. Die Zeit ist von der gesamten Pausenzeit abzuziehen.
Anlage:
Verfahrensanweisung:
AHF / O-HB / 2.16-.. Pausenregelung