1. Ziele
2. Regelungen
1. Ziele
- Eine lückenlose Dokumentation der Schlüsselübergabe ist sichergestellt.
- Es ist jederzeit nachvollziehbar, welcher Mitarbeiter den Schlüssel für das BTM-Fach aktuell bei sich führt.
2. Regelungen
AHF:
- Für die ordnungsgemäße Übergabe des Wohnbereichsschlüssels inklusive BTM-Schlüssels ist die übergebende Pflegefachkraft verantwortlich, die diesen an die jeweilige Pflegefachkraft des nachfolgenden Dienstes übergibt.
- Auf dem Übergabeprotokoll zeichnet die Pflegefachkraft, welche die Schüssel erhält, den Empfang ab. Hierbei wird der vollständige Empfang aller Schlüssel bestätigt. Der Schlüssel für das BTM-Fach und der Wohnbereichsschlüssel sind jederzeit mitzuführen.
- Auf dem Formular sind zu Beginn eines Monats alle Schlüssel in der Kopfzeile zu erfassen.
- Nach Ablauf eines Monats ist das vollständig ausgefüllte Übergabenprotokoll bei der PDL einzureichen.
EMH:
- Für die ordnungsgemäße Übergabe des Wohnbereichsschlüssels und des BTM-Schlüssels ist die übergebende Pflegefachkraft verantwortlich, die diesen an die jeweilige Pflegefachkraft des nachfolgenden Dienstes übergibt.
- Die Übergabe des Wohnbereichsschlüssel und des BTM-Fachschlüssel erfolgt auf zwei getrennten Übergabelisten.
- Auf dem Übergabeprotokoll zeichnet die Pflegefachkraft, welche die Schüssel erhält, den Empfang ab. Der Schlüssel für das BTM-Fach und der Wohnbereichsschlüssel sind jederzeit mitzuführen. Der BTM-Fach Schlüssel darf nicht während eines Dienstes weitergeben werden.
- Nach Ablauf eines Monats ist das vollständig ausgefüllte Übergabenprotokoll bei der PDL einzureichen.
Formulare:
AHF 264 Übergabeprotokoll
EMH 820 Schlüsselübergabe
EMH 821 BTM Schlüsselübergabe