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Pflege - Standard Schmerz

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1. Definition
2. Ziele
3. Schmerzformen
4. Vorgehensweise
5. Arten der Schmerzeinschätzung
6. Dokumentation
 


 

1. Definition

Schmerz ist eine unangenehme oder leidvolle Empfindung mit unterschiedlicher Qualität, Intensität, Lokalisation und Dauer. Schmerz ist keine rein körperliche Reizwahrnehmung, sondern vielmehr eine individuelle Reaktion, die auch von seelischen und geistigen Faktoren beeinflusst wird. Schmerz kann auch ohne nachweisbare organische Ursache auftreten.

Auf jede Schmerzäußerung eines Bewohners muss unverzüglich reagiert werden!

 

2. Ziele

  • Durch eine individuelle schmerztherapeutische Behandlung ist die größtmögliche Schmerzfreiheit bei Bewohnern erreicht.
  • Eine größtmögliche Teilhabe ist gewährleistet.
  • Bewohner mit chronischen Schmerzen sind umfassend beraten.
  • Für Bewohner mit chronischen oder regelmäßig wiederkehrenden akuten Schmerzen ist ein individuelles Schmerzmanagement angelegt.

 

3. Schmerzformen

  • Akuter Schmerz: ein plötzlich auftretender Schmerz, der als Warn- oder Leitsignal des Körpers zu verstehen ist (z.B. Kopfschmerz).
  • Chronischer Schmerz: ein lang anhaltender und/oder wiederkehrender Schmerz.

 

4. Vorgehensweise:

Äußert ein Bewohner Schmerzen, leitet oder delegiert die Pflegefachkraft notwendige weitere Schritte.
 

Bewohner mit chronischen Schmerzen:

  • Die chronischen Erkrankungen müssen bekannt sein (Diagnosen).
  • Die Regelmedikation (einschließlich Bedarfsmedikation) wird verabreicht.
  • Alternative nicht medikamentöse Maßnahmen werden angewendet.
  • Wenn der Bewohner weiterhin Schmerzen äußert, wird der behandelnde Arzt informiert, um die Therapie zu überprüfen und über weitere Maßnahmen der Schmerzbehandlung ins Gespräch zu kommen.
  • Das Schmerzprotokoll wird geführt.
  • Eingeleitete Schritte werden im Pflegebericht notiert.

Bewohner mit chronischen Schmerzen:

  • Die Erkrankungen müssen angeschaut werden.
  • Prüfung ob Bedarfsmedikation vorliegt.
  • Alternative, nicht medikamentöse Maßnahmen werden angewendet.
  • Information an den behandelnden Arzt. Ggf. Einholung einer Verordnung.
  • Schmerzprotokoll wird ggf. geführt. Eintragung im Pflegebericht.

Bei Bewohnern, die sich noch adäquat äußern können, werden folgende Fragen gestellt und es wird entsprechend gehandelt:

  • Lokalisation der Schmerzquelle (Wo ist der Schmerz?)
  • Intensität des Schmerzes (Wie stark ist er?)
  • Seit wann besteht der Schmerz?
  • Ggf. Vitalzeichenerfassung (Schmerzen können sich auf die Vitalzeichen auswirken z.B. schneller Puls, erhöhter Blutdruck)
  • Falls vorhanden, Verabreichung der passenden Schmerzmedikation und nicht medikamentöser Anwendungen; falls nicht vorhanden oder Medikation / Therapie nicht ausreichend
  • Info an Arzt
     

Bei Bewohnern, die sich nicht mehr adäquat äußern können:

  • Hier ist die Beobachtung im Bereich Mimik und Gestik besonders wichtig (siehe Anhang)
     

Werden Veränderungen im Verhalten des Bewohners festgestellt, so werden folgende Maßnahmen ergriffen:

  • Ursachenforschung betreiben (abtasten, durchbewegen, etc.)
  • ggf. Rücksprache mit Kollegen, Angehörigen
  • ggf. Vitalzeichenerfassung (Schmerzen können sich auf die Vitalzeichen auswirken, z.B. schneller Puls, erhöhter Blutdruck)
  • Verabreichung der Regel-/Bedarfsmedikation. Falls keine Verordnung vorliegt, muss der Arzt informiert werden (in der Nacht ggf. der Notarzt) zur Abklärung der weiteren Maßnahmen/Behandlung
  • ggf. alternative Zusatzangebote machen (z.B. kühlen der betr. Stelle)

Systematisches Schmerzmanagement

Prozess

Inhalt

Verantwortlich

Bemerkungen

BW Einzug

  1. Schmerzerfassung wird für eine Woche angelegt. Screening.
  2. Es wird nach allgemeinen Schmerzen gefragt oder beobachtet.
  3. Erkenntnisse zur Schmerzintensität, Lokalisation, Dauer, Zeitpunkt, Bei Ruhe/ oder Belastung werden erhoben.

Pfk/ PDL

 

Auswertung

Gesammelten Informationen werden ausgewertet und durch die Pflegefachkraft bewertet. Diagnosen und Medikamente werden berücksichtigt.

Pfk

Alle Mitarbeiter erfassen im Pflegebericht notwendige Schilderungen und Beobachtungen.

Keine Schmerzen

Abschluss der Maßnahmen. Je nach Medikation und Diagnose wird ein Intervall zu erneuten, allgemeinen, Schmerzerfassung (Screening) geplant.

Pfk

Das Intervall muss durch die Pflegefachkraft begründbar sein. Aus der Beschreibung ist Pflegefachlich der Zeitraum plausibel.

Schmerzen vorhanden

Eine systematische Schmerzerfassung wird auf Grundlage der erhobenen Daten geplant. Ein Schmerzprofil wird festgelegt.

Pfk

 

Planung

  1. Klärung ob chronische Schmerzen vorliegen.
  2. Rücksprache mit dem Arzt.
  3. Rücksprache mit Angehörigen.
  4. Planung der weiteren Schmerzerfassung
  5. Beurteilung der Schmerzsituation, stabil/ Instabil

Pfk/ PDL

 

 

5. Arten der Schmerzeinschätzung:

Gezielte Schmerzerfassung – Schmerzeinschätzung:

  • Die Schmerzeinschätzung wird bei Bewohnern geführt, die an einer Grunderkrankung leiden, die mit chronischen Schmerzen einhergehen (z.B. Erkrankungen des Bewegungsapparates – Arthrose, Osteoporose, Kontrakturen, Tumorerkrankungen etc.), sowie bei Bewohnern, bei denen die Medikation auf Schmerzen schließen lässt.(BTM/regelmäßige Analgetikagabe)
  • Bei akutem Schmerz, wenn davon auszugehen ist dass die Schmerzen länger andauern.
  • Mit Hilfe der Schmerzeinschätzung wird festgestellt, wann/ob der Bewohner vermehrt an Schmerzen leidet. Nach erfolgter Einschätzung kann gezielt mit dem Arzt eine weitere schmerztherapeutische Behandlung besprochen werden.
  • Mit der Schmerzeinschätzung wird ebenfalls die bisherige schmerztherapeutische Behandlung überprüft (greifen die Medikamente; ist der Zeitpunkt der Gabe sinnvoll oder sollten diese früher gegeben werden – z.B. eine halbe Stunde vor der Pflege, etc.)
  • Die Intervalle der Schmerzeinschätzung sind individuell (möglichst mit dem Hausarzt) abzustimmen. Die Einschätzung ob eine Schmerzerfassung geführt wird ist im Rahmen der Evaluierung der Dokumentation anhand der Berichtsblätter und Aussagen des Bewohners einzuschätzen. Bei einer Erhebung mittels Painad in Vivendi PD, zusätzlich einmal wöchentlich.
  • Bei einer veränderten Schmerzsituation und/oder Therapieumstellung ist die Schmerzeinschätzung ebenfalls zu führen.
  • Die Uhrzeiten der Erhebung sind individuell festgelegt.
  • Die Intervalle und der Rhythmus sind in der Pflegeplanung festzuhalten. Maßnahmen, welche sich aus der Einschätzung ergeben, werden im Maßnahmenplan geplant.
  • Die Schmerzeinschätzung wird von allen MA der Pflege geführt.
     

Schmerzeinschätzung bei Bewohnern, die sich adäquat äußern können:

  • Der Bewohner ist noch in der Lage seinen Schmerz zu beschreiben. Er kann genaue Angaben zur Art und Weise des Schmerzes geben. Der Bewohner beurteilt anhand der NRS (nummerische, Rangskala) oder der VAS (visuelle analog Skala) den Schmerz anhand einer Zahl von 1-10.
  • Bei einem Wert über 3 müssen Maßnahmen ergriffen.
  • Bei einem Wert zwischen 0 und 3 (beratungsrelevant) ist die individuelle Schmerztoleranz zu berücksichtigen!
  • Das individuelle Schmerzmaß bei Bewohnern ist zu berücksichtigen. Individuelles Schmerzmaß kann bedeuten, dass ein Bewohner auch bei Angabe von über „3“ keine Einschränkungen im Alltag verspürt oder dieses akzeptiert und daraufhin keine Maßnahmenanpassung gewünscht oder erforderlich ist. Dies ist in der Pflegeprozessdokumentation zu erfassen.
     

Schmerzeinschätzung bei Bewohnern, die sich nicht verbal äußern können, bzw. keine adäquaten Aussagen machen können (z.B. aufgrund einer Demenz):

  • Hier wird zur Schmerzeinschätzung die Painad verwendet. Er basiert auf den Beobachtungen der Pflegemitarbeiter außerhalb und während der Pflege sowie bei den Aktivitäten des Bewohners.
  • Medikamentöse Therapie, siehe Anhang (WHO Schmerztherapie)
  • Nicht medikamentöse Therapieformen, siehe Anhang

 

6. Dokumentation:

  • Im Pflegebericht wird die aktuelle Situation erfasst. Es wird festgehalten welche Maßnahmen zur Linderung geführt haben. Bei akutem Schmerz werden hier die notwendige Information zu Intensität, der Lokalisation und der Dauer beschrieben. Kontakte zu Ärzten, Angehörige und anderen Personen werden hier festgehalten.
  • Die Maßnahmen, welche sich aus der Schmerzeinschätzung ergeben, werden im Maßnahmenplan festgelegt.
  • Die Systematische Schmerzerfassung wird in der Pflegeprozessplanung erhoben.

 

 

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