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Pflege - Fachbereichsinterne Urlaubsregelung

AHF Füreinander Miteinander

1. Ziele
2. Regelungen


 

1. Ziele

  • Die Mitarbeiter*innen können ihren  Jahresurlaub verbindlich planen.
  • Die Personaleinsatzplanung innerhalb eines Arbeitsbereiches ist unter Berücksichtigung des Urlaubs der einzelnen Mitarbeiter*innen sicher gestellt.

 

2. Regelung

  • Die hausinterne Urlaubsregelung ist zu berücksichtigen.
  • Die vorliegende fachbereichsinterne Urlaubsregelung im Pflegedienst ist die Ausformulierung des Punktes 4 aus der hausinternen Urlaubsregelung.
  • Die Urlaubsplanung erfolgt innerhalb eines Wohnbereiches. In einem gemeinsamen Gespräch kann die Planung besprochen werden.
  • An einem Dienstwochenende kann maximal ein Mitarbeiter einer Beziehungspflegegruppe Urlaub beantragen. Außerhalb der Wochenenden können zwei Mitarbeiter einer Beziehungspflegegruppe zeitgleich Urlaub beantragen.

 

 

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