1. Ausbildungsverständnis
1.1. Einleitung
1.2. Zielverfolgung der neuen Ausbildungsphilosophie
1.2.1. Das mäeutische Pflege- und Betreuungsmodell im Altenheim Friedrichsburg
1.2.2. Pädagogisches Selbstverständnis der Johanniter Pflegeschulen
1.3. Nutzen der Lernetage
1.4. Verantwortlichkeiten der Lernetage
1.4.1. Aufgaben pädagogische Leitung
1.4.2. Aufgaben pädagogische Mitarbeiter
1.4.3. Aufgaben Bildungskoordination in der Praxis
1.4.4. Aufgaben Assistenz der Bildungskoordination
1.5. Rahmenbedingungen der Lernetage
1.6. Konktrete Umsetzung der Lernetage
1.7. Ausblick
2. Ziele der Ausbildung
2.1. Übergreifende Ziele
2.2. Ziele der praktischen Ausbildung
3. Das Lernangebot
4. Gliederung der Ausbildung
4.1. Theoretische Ausbildung
4.2. Kooperationspartner der theoretischen Ausbildung
4.3. Praktische Ausbildung
5. Kooperationspartner der Fremdeinsätze
6. Ablauforganisation der praktischen Ausbildung
6.1. Interne Praxisanleitertreffen
6.2. Externe Praxisanleitertreffen
7. Hausinterne Organisation
7.1. Dienstplan
7.2. Urlaubsplanung
7.3. Krankmeldung
7.4. Organisation der Fremdeinsätze
8. Ausbildungsverlauf
8.1. Einarbeitung
8.2. Umsetzung der Lernziele während eines Einsatzes
8.3. Praxisbegleitbesuche durch die Pflegeschule
8.4. Beurteilung
9. Hausinterner Einsatz
9.1. Einsatz im Nachtdienst
9.2. Teilnahme an Gruppenangeboten des Sozialen Dienstes
10. Abschluss der Ausbildung
10.1. Jahreszeugnisse
10.2. Praktische Prüfung
10.3. Abschlusszeugnis
1. Ausbildungsverständnis
1.1. Einleitung
Die Lernetage wird in Zusammenarbeit mit der Johanniter-Akademie, Bildungsinstitut Nordrhein-Westfalen (Standort Münster) und der Altenheim Friedrichsburg gGmbH in Münster in die Praxis umgesetzt. Der pädagogische Grundgedanke der Lernetage ist es, eine Lernwelt zu etablieren, in der Auszubildende unter Berücksichtigung des „Informellen Lernens“ eine gezielte, systematische Verantwortung im eigenen Lehr-Lernprozess übernehmen. Die Auszubildenden verwalten unter Mitwirkung einer permanenten, pädagogischen Anleitung eigenverantwortlich diese Etage und versorgen die Bewohner in komplexen Pflegesituationen. Das begleitete Lernen findet direkt in realen Pflegesituationen statt. Darüber hinaus sind die Auszubildenden für die Organisation des Etagenablaufes zuständig.
1.2. Zielverfolgung der neuen Ausbildungsphilosophie
Das Ziel ist, eine neue Art der Vermittlung von Handlungskompetenzen und eine nachhaltige Bildung zu fördern. Die Fachausbildung in der Langzeitversorgung an der Johanniter Akademie und an der Friedrichsburg konzentriert sich auf die kontinuierliche, dem ausbildungsstandentsprechende Entwicklung der Verantwortungsübernahme. Dabei soll die Lernetage die Attraktivität des Bildungs- und Berufsverständnisses auch im Hinblick auf die Generalistik steigern. Die verantwortlichen Entwickler der Lernetage verfolgen die Absicht, die Bildungsphilosophie der Johanniter-Akademie Bildungsinstitut NRW mit dem mäeutischen Betreuungs- und Pflegemodell nach Frau Dr. Cora van der Kooij der Friedrichsburg im Sinne einer zukunftsweisenden Pflegefachausbildung zu verknüpfen.
Schon lange präferiert die gesetzliche Regelung der Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung in Deutschland eine starke Praxisorientierung. Die neue Ausbildungsphilosophie soll eine kontinuierliche Verknüpfung beider Lernorte bieten, um die Auszubildenden schrittweise, dem Ausbildungsstand entsprechend und wissenschaftsbasiert, an eine eigenverantwortliche Handlungsautonomie heranzuführen. Es soll der Mehrwert einer Lernetage im Gegensatz zur herkömmlichen Ausbildung herausgestellt werden. Hier ist zu nennen: Die Lernetage steigert die Attraktivität des Bildungs- und Berufsverständnisses und fördert die Nachhaltigkeit der Bildungsprozesse, sodass langfristige Personalgewinnung möglich wird. Die Ausbildung in der Altenpflege bekommt, gesamtgesellschaftlich betrachtet, einen höheren Stellenwert, die Lernortkooperation erfährt eine gesteigerte Intensität. Die in Zukunft geforderte Kompetenzorientierung und Kompetenzentwicklung in der Pflegeausbildung ist vorhanden und wird stark ausgebaut. Die exemplarische Fallarbeit wird durch realistische Fallsituationen ersetzt und führt im Projektverlauf den Bildungsgedanken im Praxisfeld auf eine neue Ebene.
Die Aufgaben sind klar und differenziert in Praxis und Theorie festgelegt. Weiterhin ist die Lernetage aus bildungsrechtlicher Perspektive sichergestellt. In der Anwendung des mäeutischen Pflege- und Betreuungsmodells in der Langzeitversorgung des Altenheims Friedrichsburg und dem Bildungsverständnis der Johanniter Akademie BI Münster ist die Gesinnung beider verantwortlichen Lernorte bzgl. Bildung im Pflegesektor klar zu erkennen.
1.2.1. Das mäeutische Pflege-und Betreuungsmodell im Altenheim Friedrichsburg
Das Altenheim Friedrichsburg arbeitet nach dem mäeutischen Pflege- und Betreuungsmodell von Dr. Cora van der Kooij. Dieses stellt die Beziehungen zwischen pflegebedürftigen Menschen und den Pflegekräften in den Mittelpunkt. Daraus folgt, dass Bewohner und Mitarbeiter gleichermaßen wertgeschätzt werden. Ebenso wichtig bei diesem Modell ist die Grundannahme der Mäeutik, dass das eigentliche Wissen im Menschen schon vorhanden ist und durch geschickte Fragen aktiviert werden kann. In diesem Sinne verstehen sich die Mitarbeiter als Fragende, als Suchende und als Forscher. Der Profession Pflege wird bewusst gemacht, was sie innerlich bereits wissen und fühlen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des mäeutischen Pflege- und Betreuungsmodells ist die Erfahrung, dass Pflegende selten nur eine Methode anwenden, sondern mehrere kombinieren. Auf diese Weise wird für jeden einzelnen Bewohner eine spezifische Kombination aus den verfügbaren Theorien, Methoden und Fertigkeiten individuell zusammengestellt.
Die Beziehung zwischen Bewohner und Pflegeperson stellt eine Subjekt-Subjekt-Betreuung dar und geht in Situationen von Wechselwirkungen zwischen den Erfahrungen und Gefühlen im persönlichen Leben, der Privatsphäre, sowie den Erfahrungen und Gefühlen in der Pflegearbeit, der vergesellschaftlichten Fürsorge, aus. Das mäeutische Konzept fordert auf, diese Erfahrungswelten durch Worte bewusst zu machen, sie anzuerkennen und wertzuschätzen. Nicht mit der Absicht, diese Erfahrungen selbstredend auszunutzen, wie die Gesellschaft es derzeit noch häufig macht, sondern sie im Sinne professionellen Sachverstandes zu nutzen und zu entwickeln.
Zusammenfassend lässt sich dieser Ansatz auch mit dem Begriff der "Erlebensorientierten Pflege" erklären. Das Konzept basiert auf der Beziehungsgestaltung, ist situations- und intuitionsorientiert.
1.2.2. Pädagogisches Selbstverständnis der Johanniter Pflegeschulen
In einer Lernumgebung, in der ohne Angst vor negativen oder gar beschämenden Hinterhalten gelernt werden kann, entwickelt der Schüler/die Schülerin besondere Fähigkeiten. Durch gemeinsame Kritik, das Anerkennen der gemachten Fehler, das Gemeinschaftsempfinden und den sich dadurch entwickelnden Wunsch zur Verbesserung, können positive Impulse entstehen. Dies ist der Motor für neu angestoßene Denk- und somit auch Lernimpulse. Neurowissenschaftliche Erkenntnisse können dabei behilflich sein, Lernumgebungen effektiver zu gestalten. Die Erkenntnisse in Bezug auf neuronale Beteiligung bei Lernprozessen, die Bedeutung von Emotionen und Motivation und die Gedächtnisbildung für Bildung und Erziehung soll als Qualitätsmerkmal dienen. Schwerpunkt im Bildungsprozess muss sein, dem Schüler/der Schülerin seinen/ihren eigenen Lernprozess sichtbar zu machen. Durch Reflexion und Betrachtung auf der meta-kognitiven Ebene wird dem Schüler/der Schülerin bewusst, dass es erlaubt und sogar gewünscht ist, Fehler zu machen. Störungen dieser Art aktivieren ein positives Fehlermanagement und sollen vorrangig ins unterrichtliche Handeln eingebaut werden, um konstruktive Entwicklung zu ermöglichen und anzubahnen.
In der geschilderten Art und Weise des pädagogischen Wirkens sollte keinesfalls der Pädagoge als idealisierte Lichtgestalt auftreten. Es geht vielmehr darum, pädagogisch didaktische und methodische Rahmenbedingungen zu schaffen, um innerhalb der Lernorte Schule und Praxis, Lehr-Lernprozesse als konstruktive menschliche Begegnung zu ermöglichen und Lernergebnisse zu erzielen. Lenkend sind dabei die drei Prinzipien:
- Situationsprinzip
- Persönlichkeitsprinzip
- Wissenschaftsprinzip
1.3. Nutzen der Lernetage
Die intensive Pädagogisierung am Lernort Praxis ermöglicht ein fachliches Miteinander der an der Ausbildung verantwortlichen Mitarbeiter/innen. Es entsteht eine neue Bildungsphilosophie im Pflegesektor, indem die erforderlichen persönlichen und fachlichen Eignungen von hoher Bedeutung sind. Die Begleitung des Auszubildenden bekommt, durch das Reflektieren jeglicher pflegerischen Handlung, einen neuartigen Stellenwert. Über diesen Mechanismus wird Kompetenzentwicklung ermöglicht und Ausbildung stufenweise konstruiert. Der veränderte Stellenschlüssel bietet eine Intensität der Versorgungskontinuität. Der Bewohner wird auf der Lernetage bedürfnis- und ressourcenorientiert gefordert und gefördert. Die Ausbildung erfährt eine doppelte Absicherung in der Versorgung durch zusätzliche pädagogische Begleitung beider Lernorte. Unter Berücksichtigung einer systematischen, gezielten Datenerhebung im dialogischen Austausch, lernen die Auszubildenden die Selbstständigkeit, die Selbstbestimmung und die Selbstverantwortung des Bewohners zu wahren und zu fördern. Durch die Kompetenzentwicklung den „Pflegeprozess beherrschen“ mit den drei Schwerpunkten Aushandlungsprozess, Mitbestimmungsprozess und das daraus resultierende Spannungsfeld, wird die Mitwirkung und das Selbstbestimmungsrecht des Bewohners auf wissenschaftliche Basis gestellt und zugesichert. Der Bildungsgedanke, der über die Lernetage in die Praxiswelt transportiert wird, ermöglicht exemplarische Fallarbeit in realistischen Situationen. Die Auszubildenden übernehmen gelenkt Verantwortung und arbeiten in Eigenregie von Beginn an. Hier wird die Kompetenzentwicklung „Lernen in Eigenverantwortung“ und „Innere Stabilität“ entwickelt und ausgeformt. Die autonome Handlungskompetenz wird unter engmaschiger und gezielter Begleitung erlernt. Ausbildung erfährt hier einen neuen Stellenwert. Eine fundierte Ausbildung auf Wissenschaftsbasis unter Berücksichtigung des Persönlichkeitsprinzip, Situationsprinzip und Wissenschaftsprinzip wird im Hinblick auf das neue Pflegeberufsgesetz (Generalistik) die Pflegeausbildung auf sicheren Boden stellen.
1.4. Verantwortlichkeiten der Lernetage
Die Verantwortlichkeit ist zunächst durch das Gesetz geregelt. In der Gesamtverantwortung ist der Lernort Schule unter §4 des AltPflG zu finden. Im Rahmen des Kooperationsvertrages wird das Zusammenspiel der Verantwortlichkeiten beider Lernorte gleichwohl beschrieben. Der Ausbildungsvertrag gibt zudem Hinweise auf das Gerüst der Pflegeausbildung. Unter diesen gesetzlichen Vorgaben ist auch die Lernetage zu betrachten. Schon die Gesamtbearbeitung des Konzeptes fand hier Beachtung, indem beide Lernorte in fast 2-jähriger Konzeptarbeit die Lernetage entwickelt haben.
1.4.1. Aufgaben pädagogische Leitung
Die wissenschaftliche Begleitung und konzeptionelle Entwicklung ist über die Qualifikationen der Schulleitung und einer Mitarbeiterin des Lernortes Schule sichergestellt. Sie lenken unter Berücksichtigung des normativen Rahmens sowohl das pädagogische Team am Lernort Schule, als auch das pädagogische Team am Lernort Praxis. Alle erforderlichen Fort- und Weiterbildungsangebote im Rahmen der Lernetage sind angedacht und können bei Bedarf abgerufen werden. Die gezielten Hospitationen werden im Team der Lehrenden konzipiert, geschult und in der Implementierungsphase unter Begleitung durchgeführt. Die Auswertung und Bewertung der Hospitationstage unterliegt in der Lenkung ebenfalls der Schulleitung. Die Zusammenführung der Ergebnisse und eine wissenschaftliche Evaluation sind ebenfalls notwendig und liegen in der Lenkung der Schulleitung im engen Austausch mit dem Lernort Praxis.
1.4.2. Aufgaben pädagogische Mitarbeiter
Hier liegen gleichwohl die wissenschaftliche Begleitung und die konzeptionelle Entwicklung, in Form einer Masterarbeit fokussiert auf der Lernetage vor. In dieser wissenschaftlichen Arbeit wurde die Lernetage unter bildungsrechtlicher Perspektive betrachtet. Für die Begleitung der Praxisbesuche/Hospitationstage und deren Auswertung und Bewertung liegt die Aufgabe in der Erstellung der notwendigen Assessmentinstrumente.
1.4.3. Aufgaben Bildungskoordination in der Praxis
Die Einteilung der qualifizierten Praxisanleiter obliegt der Bildungskoordinatorin am Lernort Praxis. In enger Absprache und Kontaktaufnahme mit der unmittelbaren Führungsebene lenkt sie ebenfalls die Auszubildendenkoordination und die Koordination der gesamten Ablaufplanung. Unter ihrer Verantwortung liegt die Dokumentationsüberprüfung und sie stellt das Zusammenspiel zwischen Schülerteam und Anleitungsteam sicher. Sie überwacht zudem den Dienstplan und verfolgt die Struktur der Einrichtung bezüglich Beziehungsgespräche und Bewohnergespräche. Die Bildungskoordinatorin schafft eine Plattform des Austausches zwischen unmittelbarer Führungsebene und Teamkoordination.
1.5. Rahmenbedingungen der Lernetage
Die Implementierung der Lernetage ist auf Etage 4 der Altenheims Friedrichsburg gGmbH in Kooperation mit der Johanniter-Akademie Bildungsinstitut Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Auf der Etage sind 18 Versorgungsplätze vorhanden. Um den Schutz des im Heim lebenden Menschen zu gewährleisten, sind zur kompletten Versorgung 14 – 16 Auszubildende im Dienstplan notwendig sein. Um die Versorgungskontinuität zu sichern, sind pro Tag 4 – 5 Auszubildende eingesetzt. Zur Begleitung und Unterstützung im Lehr-Lern-Prozess sind täglich 2 Praxisanleiter, einer im Frühdienst einer im Spätdienst mit entsprechender pädagogischer Qualifikation vor Ort. Die vorhandene Personaldecke an Fachpersonal muss für die Lernetage nicht angehoben werden. Die gesetzlich vorgeschriebenen Fremdeinsätze werden mit den vertraglich gebundenen Kooperationspartnern eng abgesprochen. Diese Fremdeinsätze sowie die Hospitationsbesuche sind in der 3-Jahresplanung integriert und festgelegt. Das schafft Planungssicherheit bei allen an der Ausbildung beteiligten. Die Pädagogisierung durch die qualifizierten Praxisanleiter spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der Lernetage. Durch diese komplexe Aufgabe wird, mehr denn je, die Bedeutung und damit verbunden die Wertschätzung der Praxisanleiter außerordentlich gesteigert. Die Lernetage wird von bis zu 5 – 6 Praxisanleiter begleitet, die in ihrer Funktion durch ein zusammengestelltes pädagogisches Team unterstützt werden. Sie werden speziell geschult und arbeiten in einem kollegialen Team. Pro Anleitung werden in der Regel ca. 3 Auszubildende in der Lernphase betreut. Es werden gezielt 3 – 4 Lehr-Lernsituationen pro Einsatz in Form von Fallarbeit konstruiert. Praxisanleiter und pädagogische Praxisanleitung treffen sich regelmäßig zur Reflektion. Diese Ergebnisse werden dokumentiert und dienen der kontinuierlichen Evaluation. Eine kontinuierliche pädagogische Unterstützung durch den Lernort Schule ist gewährleistet. Lehr-Lernsituationen werden festgelegt und müssen von allen an der Ausbildung beteiligten gleich verstanden werden. Hier bedarf es in der Anfangsphase Schulungen an beiden Lernorten.
1.6. Konkrete Umsetzung der Lernetage
Auf der Lernetage wird das Bezugspflegesystem angewandt (6 Bewohner pro Gruppe). Es wird im 3-Schichtsystem gearbeitet (Früh/Spät und Tagdienst), die von festgeschriebenen Lehr-Lernsituationen für den jeweiligen Ausbildungstand untermauert werden. Es herrscht ein individuelles Arbeitszeitmanagement mit flexibler Dienstplanung vor, so dass Arbeitszufriedenheit und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf mitgedacht und berücksichtigt sind.
In der konkreten Umsetzung eines Hospitationstages ist eine pädagogische Praxisbegleitung einen kompletten Tag vor Ort. Hier werden mehrere Auszubildende in verschiedenen, realistischen Pflegesituationen beobachtet, in dem die Praxisbegleitung in das Dienstgeschehen integriert wird. Sie verfolgt den „normalen“ Arbeitsalltag. Die Praxisbegleitung arbeitet im Rahmen ihrer Kompetenz im Alltag mit und achtet auf besondere Anleitungssituationen. Bewertungsinstrumente sind auf die Hospitationstage angepasst. Der Auszubildende wird in realen Pflegesituationen beobachtet und nicht punktuell bei im Vorfeld künstlich geschaffenen Pflegesituationen. Er reflektiert in einem adäquaten Zeitrahmen seine pflegerischen Handlungen, bekommt ein umfassendes Feedback und entwickelt so die erforderliche Kompetenz, die Reflexion in den Pflegealltag zu integrieren.
1.7. Ausblick
Die Öffentlichkeitsarbeit dieser deutschlandweit erstmaligen Form der Ausbildung in der Altenpflege wird von den Kooperationspartnern der Johanniter-Akademie, Bildungsinstitut Nordrhein–Westfalen (Standort Münster) und der Friedrichsburg abgestimmt und gelenkt. Im weiteren Verlauf wird ein stufenweiser Aufbau der Lernetage durch das Entwicklerteam engmaschig durchgeführt und begleitet. Durch die wissenschaftliche Begleitung finden Evaluationsprozesse jährlich fortlaufend statt. Eine Gesamtevaluation wird nach 3 Jahren erstellt. Die an der Ausbildung verantwortlichen Lernorte in Theorie und Praxis sind bestrebt, die Imagepflege der Altenpflegeausbildung in aller Deutlichkeit, hier speziell unter Berücksichtigung der generalistischen Ausbildung, kontinuierlich darzustellen.
2. Ziele der Ausbildung
Den Auszubildenden werden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die zur selbständigen und eigenverantwortlichen Pflege einschließlich Beratung, Begleitung und Betreuung alter und/oder kranker Menschen erforderlich sind. Ansprechpartner für die Altenpflegeschüler ist die Koordination der Lernetage.
2.1. Übergreifende Ziele
- Der Schüler identifiziert sich mit dem Beruf der Altenpflege.
- Wir gestalten die Altenpflege im Sinne beruflicher und gesellschaftlicher Anforderungen.
- Der Schüler soll die pflegerische Beziehung als Basis für pflegerisches Handeln verstehen und die Fähigkeit erwerben, professionelle Beziehungen aufzubauen und zu gestalten.
- Der Schüler soll eine Sensibilität für die Lebenssituation alter Menschen entwickeln und die Kompetenzen des alten Menschen und seiner Angehörigen schützen und fördern.
- Der Schüler soll entsprechend der gesellschaftlichen Erfordernisse sowohl präventiv, rehabilitativ und begleitend tätig sein.
- Der Schüler soll das berufliche Handeln nach spezifischen pflegerischen Methoden planen und gestalten.
- Der Schüler soll mit den Pflegenden in einem Team kooperieren, sowie die Zusammenarbeit mit anderen in der Altenhilfe tätigen Berufsgruppen zielorientiert gestalten.
- Der Schüler soll die pflegerische Arbeitsorganisation am Pflegebedarf der alten Menschen ausrichten, unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und gesetzlicher Anforderungen.
- Der Schüler soll den Begriff der Qualität für die pflegerische Arbeit ausformen und Verfahren zur Qualitätsentwicklung kennen lernen.
2.2. Ziele der praktischen Ausbildung
- Der Schüler soll das Praxisfeld unter Berücksichtigung institutioneller und rechtlicher Rahmenbedingungen und Konzepte kennenlernen.
- Der Schüler soll bei der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen einschließlich der Beratung, Begleitung und Betreuung und das Mitwirken bei ärztlicher Diagnostik und Therapie unter Anleitung mitarbeiten.
- Der Schüler soll selbständige Teilaufgaben entsprechend dem Ausbildungsstand in der umfassenden und geplanten Pflege alter Menschen übernehmen.
- Der Schüler soll die Pflege selbstständig planen, durchführen und reflektieren.
- Der Schüler soll Fremdeinsätze vorgegebene Pflichteinsätze für jeweils von 2 bis 11 Wochen innerhalb der drei Ausbildungsjahre durchführen, um folgende Bereiche der Altenhilfe kennenzulernen: akute Versorgung innerhalb eines Krankenhauses, ambulante Versorgung durch einen Ambulanten Pflegedienst, Psychiatrische Versorgung in einer stationären Psychiatrischen Einrichtung und Einsatz in einer Pädiatrie.
3. Das Lernangebot
In unserer Einrichtung leben Bewohner mit dem Pflegegrad 2 bis 5. Das Lernangebot für die Altenpflegeschüler ist breit gefächert und richtet sich nach dem, was der Altenpflegeschüler bereits theoretisch erlernt hat und wie er dieses im Rahmen seines praktischen Einsatzes umsetzt. Es beinhaltet die Gestaltung des Berufes eines Altenpflegers, den Umgang mit Bewohnern, welche an typischen Alterserkrankungen leiden (z. B. Apoplex, Morbus Parkinson, Morbus Alzheimer, usw.), grund- und behandlungspflegerische Tätigkeiten (z.B. Ganzkörperpflegen im Bett, Wundbehandlungen mit Verbandswechsel, die Durchführung von vorbeugenden Maßnahmen/Prophylaxen), die Planung und Erhebung des Pflegeprozesses mit Risikoeinschätzung, Bewertung und Evaluierung, die Zusammenarbeit mit Angehörigen und anderen an der Pflege beteiligten Berufsgruppen (z. B. Ärzte, Therapeuten aller Art, Seelsorge, Sozialer Dienst, usw.) und den Umgang mit rechtlichen Aspekten in der Altenpflege (Begleitung von Begutachtungssituationen, Konzepte zur Qualitätssicherung nach § 80 SGB XI, usw.).
4. Gliederung der Ausbildung - Praktischer Teil
Die Ausbildung umfasst insgesamt drei Ausbildungsjahre und verknüpft das theoretisch erlernte Wissen mit der Praxis. Die zu erreichenden Kompetenzen sind in der Ausbildungs- und Prüfverordnung für Pflegeberufe (PflAprV) festgelegt.
Die Kompetenzen welche bis zur Zwischenprüfung erreicht werden müssen sind in der Anlage 1 (zu §7 Satz 2) aufgeführt. Die Kompetenzen welche bis zur Examensprüfung erreicht werden müssen sind in der Anlage 4 (zu §28 Abs. 3 Satz 1) für die staatliche Prüfung nach § 28 zur Altenpflegerin/Altenpfleger aufgeführt.
Die Ausbildung gliedert sich in 3 Ausbildungsdritteln.
In den ersten 2 Ausbildungsdritteln finden drei Pflichteinsätze mit jeweils 400 Stunden pro Einsatz in der Stationären Akutpflege, Stationären Langzeitpflege und der ambulanten Langzeitpflege statt. Zudem erfolgt ein Einsatz in der Pädiatrie mit bis zu 120 Stunden. Im letzten Ausbildungsdrittel findet der Pflichteinsatz mit bis zu 120 Stunden in der Psychiatrischen Versorgung und ein Vertiefungseinsatz mit bis zu 500 Stunden statt.
Internes Verständnis zur Lernetage:
Die Auszubildenden erlernen Fähigkeiten und entwickeln Kompetenzen auch durch die Anleitung von anderen Auszubildenden welche schon weiter in der Ausbildung fortgeschritten sind. Hier greift das Konzept "Schüler lernen von Schülern".
Kompetenzen werden nicht nur nach den vorgegebenen Ausbildungsdritteln erworben, sondern sie richten sich nach dem aktuell vorhandenen Lernangebot welches durch den Pflegebedarf der Bewohner der Lernetage vorhanden ist.
4.1. Theoretische Ausbildung
Die theoretische Ausbildung wird vom Kooperationspartner unserer Einrichtung geplant und durchgeführt. Im Rahmen der Ausbildung entfallen insgesamt 2100 Stunden auf den theoretischen Teil. Die Verantwortung für die gesamte Ausbildung liegt bei dem jeweiligen Fachseminar. Es besteht eine enge Zusammenarbeit zwischen beiden Ausbildungsträgern.
4.2. Kooperationspartner der theoretischen Ausbildung
Es bestehen Kooperationsverträge mit folgenden Fachseminaren:
- Fachseminar für Altenpflege der Johanniter – Akademie Münster
- Akademie für Pflege und Gesundheit Münster (BIMS)
- Akademie für Pflegeberufe und Management (APM)
4.3. Praktische Ausbildung
Durch das Ausbildungsgesetz ist festgelegt, dass der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung in unserer Einrichtung stattfindet. Im Rahmen der Ausbildung entfallen 2500 Stunden auf den praktischen Teil.
Vor Ablauf der Probezeit findet ein Gespräch zwischen dem Fachseminar und der Koordination der Lernetage statt, in dem der Lernstand und die Entwicklung des Altenpflegeschülers reflektiert und überprüft wird.
5. Kooperationspartner der Fremdeinsätze
Die vom Gesetzgeber festgelegten Fremdeinsätze in der Psychiatrie, Akut Versorgung und der Ambulanten Pflege umfassen bis zum 400 Stunden. Alle Einsätze werden in den Einrichtungen unserer Kooperationspartner absolviert. In jedem Fremdeinsatz ist die Anleitung durch Pflegefachkräfte mit der Zusatzqualifikation zum Praxisanleiter gewährleistet.
Es bestehen Kooperationsverträge mit folgenden Einrichtungen:
- LWL Klinik Münster
Friedrich-Wilhelm-Weber-Str. 30, 48147 Münster
Tel. 0251 / 915550 - Ambulanter Pflegedienst Füreinander
Offenbergstr. 17, 48151 Münster
Tel. 0251 / 52002-520 - Tagespflege Miteinander
Offenbergstr. 15 a, 48151 Münster
Tel. 0251 / 52002-620 - Kinderarzt Dr. Bonenkamp
Armheimweg 9, 48161 Münster
Tel. 0251 / 8712010
In der Psychiatrie lernen Schüler eine Akutstation kennen und werden mit den unterschiedlichsten psychischen Erkrankungen, die bei Menschen im Akutzustand beobachtet werden können, konfrontiert. Sie lernen Behandlungsformen und Betreuungsarten im Umgang mit psychisch veränderten Menschen kennen. Zudem sind in dem Zeitraum auch bis zu 5 Nachtdienste mit eingeplant.
In der Akut Versorgung lernen die Schüler den Umgang mit Menschen kennen, die akute Erkrankungen allen Alters aufweisen. Diese Erkrankungen können körperliche wie auch psychische Einschränkungen sein. Der Einsatz auf den Stationen wird im Rahmen der Kooperation von den Pflegeschulen organisiert.
In der Ambulanten Pflege lernen die Schüler die Pflege im häuslichen Bereich kennen. Ziel der Ambulanten Pflege ist es, das der alte Mensch so lange wie möglich in seiner vertrauten Umgebung leben kann. Ein weiterer Schwerpunkt der Ambulanten Pflege ist die Zusammenarbeit mit Angehörigen.
In der Tagespflege lernen die Schüler die Tagesstrukturierende Betreuung und Versorgung kennen. Hier liegt der Schwerpunkt bei der gemeinsamen Gestaltung des Tagesablaufes und ggf. der erforderlichen behandlungspflegerischen Versorgung (Medikamente, Injektionen, etc.)
6. Ablauforganisation der praktischen Ausbildung
Seit 2019 fungiert die Etage 4 als Lernetage, wo die Auszubildenden unter Anleitung die Etage selbstständig führen. Es steht zu jeder Zeit ein Praxisanleiter mit der gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzqualifikation laut Ausbildungs- und Prüfverordnung in der Krankenpflege vom 16. Juli 2003 zur Verfügung. Jeder Praxisanleiter hat einen festgelegten Vertreter, welcher in Abwesenheit die Begleitung des Altenpflegeschülers übernimmt.
Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr liegt der Schwerpunkt der Ausbildung bei den Pflichteinsätzen. Hier ist der Schüler die meiste Zeit des Ausbildungsjahres bei den Kooperationspartnern der Pflichteinsätze eingeplant.
Gegen Mitte des zweiten Ausbildungsjahres findet eine Zwischenprüfung des Auszubildenden statt. Die Zwischenprüfung beinhaltet einen praktischen, theoretischen und mündlichen Anteil. Der praktische Anteil wird auf der Lernetage durchgeführt und teilt sich in zwei aufeinanderfolgenden Tagen auf. Diese erfolgt im Beisein einer pädagogischen Fachkraft der Pflegeschule und eines Praxisanleiters. Am ersten Tag erstellt der Schüler eine vollständige Pflegeplanung von einem Bewohner de er in dem vorherigen Einsatz im Rahmen einer Bewohnergruppe bereits mehrfach versorgt hat. Ebenso erstellt er eine Handlungskette für eine Behandlungspflegerische Versorgung eines weiteren Bewohners. Am darauffolgenden Tag führt der Schüler die Pflegerische Versorgung gemäß der geplanten Maßnahmen und der Handlungskette durch. Der Schüler hat nachfolgend die Möglichkeit bei der Benotung der praktischen Zwischenprüfung anwesend zu sein und erhält nach Auswertung das Ergebnis mitgeteilt. Die schriftlichen und mündlichen Anteile der Zwischenprüfung werden in der Pflegeschule absolviert. Das Ergebnis der Zwischenprüfung dient der Beurteilung des aktuellen Lernstandes des Schülers. Mögliche identifizierte Defizite werden thematisiert und sollen Handlungsweisend für den weiteren Verlauf der Ausbildung dem Schüler mitgeteilt werden.
Im dritten Ausbildungsjahr konzentriert sich die Ausbildung auf die Examensvorbereitung. Insgesamt müssen 80 Stunden im Nachtdienst abgeleistet worden sein. Der Schüler hat die Möglichkeit im letzten Ausbildungsdrittel ein Wahlpraktikum von 80 Stunden zu absolvieren. Dies muss vorab mit der Koordination der Lernetage abgestimmt werden. Zudem erhalten alle Altenpflegeschüler die Möglichkeit, innerhalb des Hauses eine interne Schulung zu einem geplanten Thema vorzubereiten, durchzuführen und zu reflektieren. Dies erfolgt in einer Kleingruppe, die von der Koordination der Lernetage und der Praxisanleiter unterstützt wird.
6.1. Interne Praxisanleitertreffen
Es finden regelmäßig interne Praxisanleitertreffen in unserer Einrichtung statt, in denen sich die Praxisanleiter austauschen und in denen konzeptionell gearbeitet wird.
6.2. Externe Praxisanleitertreffen
Die Praxisanleitertreffen der einzelnen Fachseminare werden regelmäßig von jeweils einem der Praxisanleiter, der einen Schüler des Fachseminares und des Kurses begleitet, besucht. Die Einladungen der Praxisanleitertreffen gibt die PDL zeitnah an die betreffenden Praxisanleiter weiter. Diese sprechen untereinander ab, wer an dem Treffen teilnimmt und informieren die PDL über eine Kurzmitteilung. Im Anschluss informiert der teilnehmende Praxisanleiter die anderen Praxisanleiter über relevante Inhalte des Treffens.
7. Hausinterne Organisation
7.1. Dienstplan
Die Altenpflegeschüler sind mit einer 39 Std.-Woche im praktischen Einsatz eingeplant. Sie werden nicht auf den Stellenschlüssel des Wohnbereiches angerechnet, dennoch werden die geleisteten Dienstzeiten im Dienstplanprogramm erfasst. Der Altenpflegeschüler arbeitet mit seinem Praxisanleiter in der gleichen Schicht und in der gleichen Beziehungspflegegruppe.
Befindet sich der Altenpflegeschüler in einem Fremdeinsatz, so wird die reguläre Sollzeit für ihn angerechnet, und die Plus- oder Minus-Stunden, die er zuvor auf dem Wohnbereich geleistet hat, werden auf den folgenden Dienstplan übertragen.
Folgende Kürzel werden auf dem Dienstplan für die Fremdeinsätze genutzt:
- AD = Ambulante Pflege
- PS = Psychiatrie
- GE = Akut Pflege
- A = Ausbildung im Fachseminar
Hat der Altenpflegeschüler innerhalb seines praktischen Einsatzes einen Studientag, so wird dieser ebenfalls mit einem A gekennzeichnet, und es werden 7 Stunden als Arbeitszeit angerechnet.
7.2. Urlaubsplanung
Der Urlaubsanspruch eines Altenpflegeschülers ist im Ausbildungsvertrag geregelt. Während der Theorieblöcke und innerhalb der Fremdeinsätze ist die Gewährung von Urlaub nicht möglich. Die Urlaubsplanung richtet sich nach den Vorgaben der Einrichtung. Der Urlaub wird über einen Urlaubsantrag beantragt.
7.3. Krankmeldungen
Erkrankt ein Schüler während des praktischen Einsatzes im Hause, so sind erst der Wohnbereich und anschließend die Koordination der Lernetage telefonisch durch den Altenpflegeschüler zu informieren. Bei einer Erkrankung innerhalb des Fremdeinsatzes oder während eines Theorieblocks ist die Koordination der Lernetage telefonisch durch den Altenpflegeschüler zu informieren. Bei einer Dienstunfähigkeit von mehr als drei Tagen ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der PDL einzureichen. Die Koordination der Lernetage informiert das jeweilige Fachseminar durch eine Faxmitteilung über die Dienstunfähigkeit. Nach jedem theoretischen Unterrichtsblock erhält die Koordination der Lernetage von dem jeweiligen Fachseminar eine Aufstellung über entstandene Fehlzeiten und Abwesenheiten des Schülers. Die Abwesenheitstage durch Erkrankung werden in dem Jahreszeugnis des Altenpflegeschülers vermerkt.
7.4. Organisation der Fremdeinsätze
Der Zeitpunkt des Fremdeinsatzes wird von der Koordination der Lernetage anhand des Ausbildungsplanes der jeweiligen Pflegeschule geplant. Die konkrete Einsatzplanung spricht die Koordination der Lernetage zu Beginn des Jahres mit der Pflegedienstleitung des jeweiligen Einsatzortes ab. Die feststehenden Termine integriert die Koordination der Lernetage im Anschluss in der Jahresplanung des Dienstplanprogrammes. Zwei Wochen vor Beginn des Fremdeinsatzes vereinbart der Schüler selbständig einen Vorstellungstermin mit der Pflegedienstleitung des jeweiligen Einsatzortes (Telefonnummern siehe Punkt 4).
8. Ausbildungsverlauf
8.1. Einarbeitung
Zu Beginn der Ausbildung erhält der Altenpflegeschüler eine Einarbeitungsmappe, in der alle relevanten Informationen, die er zu Beginn benötigt, zusammengefasst sind.
Der erste Ausbildungstag in der Einrichtung wird im Dienstplan mit OT Tag gekennzeichnet. Er beginnt um 8:00 Uhr und wird von der Koordination der Lernetage gestaltet.
In der Einarbeitungsphase wird der Schüler nach und nach mit den Bewohnern und der Ablauforganisation der Lernetage vertraut gemacht.
8.2. Umsetzung der Lernziele während eines Einsatzes
Vor, während und nach jedem praktischen Einsatz in unserer Einrichtung findet ein Erst-, Zwischen- und Abschlussgespräch statt, um den Einsatz, die Lernziele und somit den Lernstand zu reflektieren. Die Koordination der Lernetage spricht mit dem jeweiligen Praxisanleiter die Übernahme der Gespräche ab. Verkürzt sich der Einsatz auf dem Wohnbereich auf 2 – 4 Wochen (durch Urlaub oder Einsatz im Fremdpraktikum), so entfällt das Zwischengespräch. Bei Bedarf erfolgt ein Besuch durch die Koordination der Lernetage im Fremdeinsatz.
Für jeden praktischen Einsatz gibt die jeweilige Pflegeschule Lernziele und Praxisaufgaben vor. Wird von der Pflegeschule keine Praxisaufgabe für den bevorstehenden Einsatz gestellt, so erarbeiten der Altenpflegeschüler und der Praxisanleiter gemeinsam eine Praxisaufgabe. Der Altenpflegeschüler bespricht die Inhalte und Ziele für den praktischen Einsatz mit seinem Praxisanleiter im Erstgespräch ab. Für die Umsetzung der Ziele sind Altenpflegeschüler und Praxisanleiter gleichermaßen verantwortlich. In jedem Einsatz wird der Altenpflegeschüler für 7 Stunden zur Bearbeitung seiner Praxisaufgaben freigestellt. Die Praxisaufgabe wird innerhalb der Einrichtung bearbeitet.
Für die Bearbeitung der Praxisaufgaben und die ordnungsgemäße Führung der Praxisbegleitmappe der jeweiligen Pflegeschule ist der Altenpflegeschüler selbst verantwortlich.
8.3. Praxisbegleitbesuche durch die Pflegeschule
In regelmäßigen Abständen werden die Altenpflegeschüler von dem jeweiligen Fachlehrer während eines praktischen Einsatzes besucht. Die Terminabsprache erfolgt zwischen Pflegeschule und Koordination der Lernetage. Der Altenpflegeschüler reicht die Terminvorschläge von der Pflegeschule an die Koordination der Lernetage und dem Praxisanleiter weiter. Im Rahmen dieses Besuches findet in der Regel eine Visitation einer Pflegesituation bei einem Bewohner statt. Für diesen Termin sollte vorab durch den Praxisanleiter ein Bewohner ausgesucht werden, der sein Einverständnis selbst noch geben kann. Ist dies nicht möglich, bespricht der Praxisanleiter gemeinsam mit der Koordination der Lernetage, welcher Bewohner ausgewählt wird. Wird eine Einverständniserklärung von Angehörigen oder des gesetzlichen Betreuers benötigt, wird das Formular durch den Praxisanleiter vorbereitet, durch die PDL genehmigt und dem Angehörigen bzw. gesetzlichen Betreuer vorgelegt.
8.4. Beurteilung
Nach Abschluss eines praktischen Einsatzes erstellt der Praxisanleiter eine Beurteilung. Hierzu wird das Beurteilungsformular der jeweiligen Pflegeschule genutzt.
Inhalt der Beurteilung ist eine Beschreibung der vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die der Altenpflegeschüler während seines Einsatzes erlangt hat. Es wird beschrieben, wie der Altenpflegeschüler das theoretisch Erlernte in der Praxis umgesetzt hat und wo noch weiterer Lernbedarf deutlich geworden ist. Ebenso werden die im praktischen Einsatz geleisteten Arbeitsstunden auf dem Beurteilungsbogen vermerkt. Eine Kopie des ausgefüllten Beurteilungsbogens erhält die Koordination der Lernetage durch den Altenpflegeschüler.
9. Hausinterner Einsatz
9.1. Einsatz im Nachtdienst
Jeder Schüler muss im letzten Ausbildungsdrittel 80 Stunden im Nachtdienst eingesetzt werden und dieses nachweisen. Der Zeitpunkt des Einsatzes bedürfen einer Absprache mit der Koordination der Lernetage, die den Einsatz organisiert. Steht der Termin fest, so informiert die Koordination der Lernetage den Praxisanleiter, den Schüler und den jeweiligen Ansprechpartner (Fachkraft) im Nachtdienst.
9.2. Teilnahme an Gruppenangeboten des Sozialen Dienstes
Jeder Schüler hat die Möglichkeit, während seiner Ausbildung an verschiedenen Gruppenangeboten des Sozialen Dienstes teilzunehmen. Äußert ein Schüler diesen Wunsch, so setzt sich der Praxisanleiter mit der Leitung des Sozialen Dienstes in Verbindung und spricht einen geeigneten Termin ab.
Hat ein Schüler den Wunsch, eine Veranstaltung (Sommerfest, Karneval, usw.) des Sozialen Dienstes mit vorzubereiten und zu gestalten, so wird dies ebenfalls durch den Praxisanleiter mit der Leitung des Sozialen Dienstes abgesprochen.
10. Abschluss der Ausbildung
10.1. Jahreszeugnisse
Zum Ende eines jeden Ausbildungsjahres erteilt die Pflegeschule dem Altenpflegeschüler ein Jahreszeugnis über die Leistungen im Unterricht und in der praktischen Ausbildung. Die Note der praktischen Ausbildung ergibt sich aus den Gesamtnoten der zurückliegenden Beurteilungen der praktischen Einsätze. Auf dem Zeugnis werden alle Einsatzstellen, in denen der Altenpflegeschüler im praktischen Einsatz war, aufgelistet. Die Fehlzeiten innerhalb des Ausbildungsjahres werden ebenfalls festgehalten. Nach dreijähriger Ausbildungszeit endet diese mit einer schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfung. Die schriftliche und mündliche Prüfung findet in der jeweiligen Pflegeschule statt.
10.2. Praktische Prüfung
Die praktische Prüfung erfolgt in unserem Haus und findet an zwei aufeinander folgenden Tagen statt. Die Terminabsprache erfolgt zwischen der Pflegeschule, der Koordination der Lernetage und dem Praxisanleiter. Am ersten Tag erfolgt der schriftliche Teil. Hier muss der Altenpflegeschüler eine Pflegeplanung anhand einer Anamnese erstellen. Am zweiten Tag erfolgt der praktische Teil im Rahmen einer Pflegesituation und eine Behandlungspflegerischen Versorgung anhand einer Handlungskette. Für die Prüfung wählt der Praxisanleiter sechs Bewohner aus. Alle Formulare (Einverständniserklärungen für Bewohner/Betreuer, Bestätigung zur Teilnahme an der Prüfung die Erhebungsbögen und blanko Pflegeplanungsblätter), die zur praktischen Prüfung benötigt werden, erhält die Koordination der Lernetage von der jeweiligen Pflegeschule und bereitet diese für den Prüfungstermin vor. Erst am Tag der praktischen Prüfung erfährt der Schüler, bei welchem Bewohner er die Prüfung ablegen wird (siehe hierzu auch Punkt 6. Ablauforganisation / Abschnitt Zwischenprüfung). Während der praktischen Prüfung ist jederzeit die Intimsphäre des Bewohners zu achten und zu wahren. Von daher wird von Ganzkörperpflegen im Rahmen einer Prüfung abgesehen. Zu prüfende Themen könnten zum Beispiel sein: Teilpflegen und Behandlungspflegen außerhalb des Intimbereiches, Transfers mit Hilfe von Liftern, Lagerungen, Betreuungsaufgaben, usw.
10.3. Abschlusszeugnis
Das Abschlusszeugnis wird nach bestandener Prüfung von dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses ausgestellt. Die einzelnen Noten setzen sich aus den Ergebnissen der einzelnen Prüfungsabschnitte zusammen unter Berücksichtigung der Jahreszeugnisse.