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Integrationsgespräch

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Definition:

Vielen Senior*innen fällt es sehr schwer, in eine stationäre Einrichtung zu ziehen und ihre häusliche, vertraute Umgebung zu verlassen. Oft mag die Entscheidung rein rational gefallen sein. Nicht selten jedoch empfinden die Senior*innen auch einen Zwang und eine Alternativlosigkeit hinter dem Entschluss. Das macht das Einleben nicht leichter. Wir wollen den Bewohner*innen in dem Prozess der Eingewöhnung mit verschiedenen Hilfestellungen und Maßnahmen begleiten. Das Integrationsgespräch ist ein geplanter Dialog, der innerhalb der ersten 6 Wochen stattfindet und das Einleben des Bewohners/der Bewohnerin thematisiert.                                                                           

Ziele:

  • Information, ob der Integrationsprozess in die Wohn- und Hausgemeinschaft gelungen ist
  • Ermittlung des weiteren Unterstützungsbedarfs um die Eingewöhnung zu fördern
  • Vertrauensbasis zwischen Bewohner*innen und die am Betreuungs- und Pflegeprozess beteiligten Mitarbeiter*innen stärken
  • Mit dem Bewohner/der Bewohnerin wird eine Umgebung geschaffen, in der die Integration leichter fällt
  • Einbeziehung der Angehörigen und weiteren am Pflege- und Betreuungsprozess Beteiligten

Regelungen:

  • Das Integrationsgespräch wird ausnahmslos mit allen eingezogenen Bewohner*innen geführt. Dazu zählen auch die, die aus der Kurzzeitpflege in den stationären Bereich wechseln
  • Das Integrationsgespräch wird terminiert und geplant. Ideal sind 6 Wochen nach dem Einzug.
  • Wenn der/die Bewohner*in kognitiv nicht in der Lage ist, ein Gespräch zu führen, werden die Angehörigen gefragt. Wenn kein Gespräch stattfinden kann, wird dies mit Angaben der Gründe dokumentiert.
  • AHF:
    • Das Integrationsgespräch wird durch die Beziehungspflegefachkraft geführt.
    • Das Gespräch kann durch die Beziehungspflegefachkraft an einen Mitarbeiter*in der eigenen Beziehungspflegegruppe oder Betreuungsassistent *innen  delegiert werden.

Durchführung:

  • Der/die Bewohner*in und ggf. die Angehörigen s.o.  werden begrüßt und auf den Sinn und Zweck der Befragung zur Integration in die Einrichtung aufgeklärt
  • Lärm, Hektik und Störungen von Außen werden vermieden
  • Mit Hilfe der Checkliste „Integrationsgespräch“ wird die Befragung durchgeführt. Die Checkliste dient als „roter Faden“; eine „Punkt für Punkt“ Abfrage soll vermieden werden
  • Alle Fragen des Bewohners/der Bewohnerin werden beantwortet
  • Bei eingeschränkten Kommunikationsmöglichkeiten wird verstärkt auf nonverbale Signale geachtet

Nachbereitung EMH:

  • Wir vermerken, welche Personen am Integrationsgespräch teilgenommen haben.
  • Es findet eine Auswertung des Gesprächs statt, etwa im Rahmen einer Fallbesprechung. Die Ergebnisse fließen in die Maßnahmenplanung ein, ggf. werden bisherige Maßnahmen verändert oder neue hinzugenommen
  • Auch nach dem Integrationsgespräch wird der/die Bewohner*in regelmäßig zur Eingewöhnung befragt. Dieses aber dann im informellen Rahmen, wie z. B. als Gesprächspunkt in der Einzelbetreuung, Pflegevisite, etc.

Dokumente:

  • Formular: Integrationsgespräch in Vivendi PD für EMH und AHF
  • Pflegeprozessplanung/ Pflegekarte-Maßnahmenplanung

 

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