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Pflege - Leitfaden Reduzierung von freiheitseinschränkenden Maßnahmen

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1. Grundlage
2. Regelungen und Maßnahmen


 

1. Grundlage:

Das Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2:
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

 

2. Regelungen und Maßnahmen:

  1. Wir hinterfragen jede Art einer Fixierung
    Das bedeutet, dass wir freiheitsentziehende Maßnahmen nicht einfach hinnehmen. Wir hinterfragen uns selber, warum es zu dieser Maßnahme gekommen ist. Wir besprechen die Maßnahmen im Team und suchen nach anderen Lösungen. Dies gilt sowohl für Menschen, die neu bei uns einziehen, als auch für die, die schon länger bei uns wohnen.
    Maßnahme:

    • fachliche Risikoeinschätzung über den Expertenstandard Sturzprophylaxe zu Beginn des pflegerischen Auftrages
    • fachlicher Austausch im Rahmen der Fachlichen Besprechungen (Teamgespräch, Kore-Team, Beziehungsgruppengespräche, Bewohnerbesprechungen, Fallbesprechungen etc.)
       
  2. Wir beraten gegen Fixierungen und stellen Alternativen vor
    Das bedeutet, dass wir die Erlebenswelt der Bewohner und deren Angehörigen 'wahr'nehmen. Wir verstehen unser fachliches Handeln als Aushandlungsprozess, auf dessen Basis wir unsere Beratung aufsetzen.
    Maßnahme:
    • Beratung von Bewohner und Angehörigen mit Vorstellung von individuellen Alternativen und anschließender gemeinsamer Maßnahmenplanung. Leitfaden für das Beratungsgespräch:
      • die aktuelle Situation wird aus pflegefachlicher Sicht als Anlass des Gespräches benannt
      • das Erleben und Verhalten thematisieren aus der Sicht von dem Bewohner, Angehörigen und der Pflegekräfte
      • Ideen und Vorschläge des Bewohners und der Angehörigen abfragen
      • individuelle Alternativen vorstellen
      • Vor- und Nachteile der Alternativen benennen
      • die gemeinsame Festlegung von individuellen Maßnahmen. Die Ergebnisse werden in der Pflegekarte unter Modul 3 Mobilität festgehalten
      • gemeinsame Absprache über einen Erprobungszeitraum und die Art der Rückmeldung besprechen
         
  3. Wir schöpfen alle Alternativen aus
    Das bedeutet, dass wir kreativ nach neuen Maßnahmen suchen. Wir passen das Umfeld und unser Handeln an den Bedürfnissen der Menschen an. Wir reflektieren und evaluieren die neuen Maßnahmen gemeinsam mit dem Bewohner/ Angehörigen und im Team.
    Maßnahme:
    • Situativ bedingte und regelmäßige Aktualisierung der Maßnahmenplanung/Pflegekarte und Evaluierung der Pflegeprozessplanung durch die Beziehungs,- Bezugspflegefachkraft
       
  4. Wir bleiben im regelmäßigen Austausch über freiheitsentziehende Maßnahmen
    Das bedeutet, dass wir geplant und strukturiert das Thema besprechen. Wir nutzen dazu, angepasst an die aktuelle Situation des Bewohners, verschieden Formen der Besprechung.
    Maßnahme:
    • der Austausch findet innerhalb einer Bewohnerbesprechung, eines Beziehungsgruppengespräches, eines Teamgespräch oder der Übergabe statt
       
  5. Wir lehnen Gurtfixierungen ab
    Das bedeutet, dass wir keine Gurtfixierungen befürworten. Wir unternehmen jede mögliche Anstrengung, um dies zu vermeiden.

 

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