1. Ziele
2. Organisation der Medikamentenversorgung
2.1. Prozesssteuerung
2.2. Verordnungen
3. Bereitstellung von Medikamenten durch die Angehörigen derGäste
3.1. Bestellung von Medikamenten
4. Aufbewahrung von Medikamenten
5. Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten
5.1. Regelungen / Vorgehensweisen
6. Betäubungsmittel
6.1. Regelungen / Vorgehensweisen
7. Entsorgung von Medikamenten
8. Überprüfung / Verantwortlichkeiten
9. Hygiene
10. Allgemeine Hinweise
1. Ziele
- Die Medikamentenversorgung der Tagespflege Miteinander ist einheitlich geregelt.
- Alle Gäste bekommen ihre durch die behandelnden Ärzte verordneten Medikamente zur richtigen Zeit fachgerecht verabreicht.
- Die medikamentöse Versorgung der Gäste ist sichergestellt.
2. Organisation der Medikamentenversorgung
2.1. Prozesssteuerung
Ausschließlich Pflegefachkräfte „stellen“ die Medikamente für die Gäste. Die Bestellung der Medikamente in der Apotheke sowie das Bereitstellen dieser für die Vergabe vor Ort obliegt den Angehörigen.Die Medikamente werden in der Originalverpackung mit Beipackzettel mitgebracht und im Medikamentenschrank Gästebezogen gelagert.Die Pflegefachkräfte steuern den Prozess der Medikamentenversorgung, indem sie dafür sorgen, dass:
- eine gültige Verordnung vom behandelnden Arzt vorliegt.
- ausreichend Medikamente vorrätig sind.
- die Medikamente täglich morgens für den Tag gestellt sind.
- die gerichteten Medikamente mit der Dokumentation/Verordnung übereinstimmen.
- die Haltbarkeit der Medikamente durch eine fachgerechte Aufbewahrung gegeben st.
- auf der Verpackung der Name, Anbruchdatum, Ablaufdatum dokumentiert wird. Bei Medikamenten mit kurzer Aufbrauchfrist, z. B. Augentropfen wird die Aufbrauchfrist ebenfalls auf dem Medikament erfasst.
- im Rahmen einer Gastaufnahme das Medikamentenfach, den Tropfenschrank und das Medikamentenkörbchen mit dem Namen des Gastes beschriftet ist.
- die Pflegefachkraft prüft, ob ein Bedarfsmedikament verabreicht wird, und thematisiert dies ggf. mit den Angehörigen. Bei Ablehnung zur Bereitstellung von Bedarfsmedikation durch Angehörige bzw. nicht erforderlicher Bereitstellung des Medikamentes da es beispielsweise nur Zuhause gegeben wird , dokumentiert die PFK dies in der Pflegeplanung.
2.2. Verordnung
Ärztliche Anordnungen müssen immer eindeutig beschrieben und dokumentiert werden. Behandlungspflegerische Maßnahmen müssen eindeutig ausweisen, wann, wie, wie oft und womit etwas durchgeführt werden soll. Eine gültige Medikamentenverordnung muss folgende Punkte enthalten:
- die Applikationsform
- den vollständigen Medikamentennamen und Wirkstoff
- die Dosierung und Häufigkeit
- die tageszeitliche Zuordnung
- Ansetzdatum und Absetzdatum
- Handzeichen des Arztes, alternativ eine Faxbestätigung von der Arztpraxis mit Datum und Unterschrift des Arztes oder VuG = Vorgelesen und Genehmigt, das Gespräch wird im Pflegebericht dokumentiert
- Bedarfsmedikation muss differenziert beschrieben sein, sowie eine maximale Dosierungsanordnung in 24h enthalten.
- abweichende Vergabezeiten
3. Bereitstellung von Medikamenten durch die Angehörigen der Gäste
Die Medikamentenlieferung ist durch die Angehörigen der Gäste sichergestellt.Im Aufnahmeverfahren werden die Angehörigen hierzu schriftlich aufgefordert und persönlich aufgeklärt das
- eine aktuelle unterschrieben Verordnung aller Medikamente vorliegt
- bei jeder Veränderung eine neue Verordnung benötigt wird
- die Medikamente in der Originalverpackung inclusive der Medikamentenbeschreibung (Beipackzettel) in der Tagespflege abgegeben werden
- vorab gestellet Medikamente (zB vom ambulanten Pflegedienst oder Privatpersonen) eigenständig genommen werden müssen , die PFK erinnert an Einnahme.
- die Verantwortung für fachgerecht gestellte Medikamente durch andere Personen nicht bei der Einrichtung der Tagespflege liegt
3.1. Bestellung von Medikamenten
Ein Medikament wird nachbestellt wenn es aufgebraucht oder ist nicht mehr in ausreichender Menge (14Tage im voraus) vorhanden ist.
Die Bestellung der Medikamente bei den Angehörigen erfolgt durch die PFK
Die Dokumentation der Bestellung und der aktuelle Bestand sind über das Pflegedokumentetionsprogramm " Vivendi" durch die PFK zu pflegen , hierbei ist bei Informationen zu hinterlegen wie die Bestellung erfolgt ist (persönlich,Mail,FAX,telefonisch) Bei jedem Medikamentenzugang wird der Bestand überprüft und aktualisiert.
4. Aufbewahrung von Medikamenten
Unter der Aufbewahrung von Medikamenten ist die ordnungsgemäße Lagerung und Vorratshaltung von Arzneimitteln zu verstehen.
Der Medikamentenschrank der Tagespflege, in dem die Medikamente aufbewahrt werden, ist stets verschlossen. Alle Medikamente werden im Medikamentenschrank aufbewahrt. Alle Arzneimittel, die laut Hersteller Angaben kühl gelagert werden müssen, werden im Medikamentenkühlschrank des Wohnbereiches aufbewahrt. Die Kühlschranktemperatur wird täglich abgelesen und dokumentiert. Die Kühlschranktemperatur muss zwischen 2° - 8° Grad liegen. Die Thermometer weisen eine Minimal- und Maximaltemperatur aus. Diese Werte werden nicht dokumentiert, sondern dienen der Überprüfung des Temperaturverlaufes. Nach erfolgter Tagesablesung wird das Thermometer resettet. Die Ablesung erfolgt im Frühdienst, unmittelbar nach Dienstbeginn. Alle Medikamente werden Gästebezogen aufbewahrt. Jeder Gast hat das Recht, seine Medikamente eigenverantwortlich zu verwalten. Wünscht dies ein Gast, so übernimmt er selbstbestimmt die Verantwortung der Medikamentenbeschaffung, -lagerung und -einnahme. Die Pflegefachkräfte sind in der Verantwortung, dem Gast und seinen Angehörigen beratend zur Seite zu stehen und auf Schwierigkeiten aufmerksam zu machen.
5. Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten
Unter der Vorbereitung von Medikamenten ist die Bereitstellung der Arzneimittel zur Vergabe an die Gäste zu verstehen.
Die Medikamente werden durch eine Pflegefachkraft gestellt, vorbereitet und verabreicht. Die Vergabe der gerichteten Medikamente kann durch eine Pflegefachkraft an einen Mitarbeiter der Pflege delegiert werden, wenn dieser Mitarbeiter die entsprechende Befähigung erhalten hat. Dies wird gesondert durch die Leitung der Tagespflege dokumentiert und es erfolgt immer in Rücksprache mit der Pflegedienstleitung.
Ein Schüler soll im Rahmen der Ausbildung praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten auch in Bezug auf die Vorbereitung und Verabreichung von Medikamenten erlangen. Eine Pflegefachkraft stellt durch Anleitung und Kontrolle sicher, dass die Arzneimittel korrekt vorbereitet werden.
5.1. Regelungen / Vorgehensweisen
- Feste orale Medikamente (Tabletten, Kapseln, Dragees) werden Tagesaktuell für jeden einzelnen Gast morgens nach Dienstbeginn zur Vergabe für den Tag vorbereitet.
- Tropfen und andere flüssige Arzneimittel zur oralen Anwendung, einschließlich Suspensionen, werden erst unmittelbar vor ihrer Vergabe vorbereitet, längstens jedoch am gleichen Tag. Flüssige Arzneimittel sind leicht flüchtig und dürfen daher nur so kurz wie möglich der Luft ausgesetzt werden (auch: pulverförmige Arzneimittel und Granulate zur oralen Anwendung, sowie Brausetabletten, die nicht mit einer schützenden Umverpackung versehen sind, Suppositorien, Ovula, und Medikamente, die im Kühlschrank gelagert werden müssen).
- Injektionslösungen dürfen längstens eine Stunde vor Anhängen vorbereitet bzw. angestochen werden.
- Die Medikamente werden im Dienstzimmer der Tagespflege vorbereitet.
- Die Grundlage, um Medikamente „Stellen“ und Verabreichen zu dürfen, ist immer die eindeutige ärztliche Verordnung. Dies ist der Pflegedokumentation zu entnehmen.
- Das Stellen, Richten und Vergeben der Medikamente darf nur nach ärztlicher Anordnung, Packungsbeillage und Herstellerangaben erfolgen.
- Die Medikamente werden auf einem Tagesverteiltablett vorbereitet, welches mit Bewohnernamen gekennzeichnet ist.
- Bewohner, die Medikamente selbständig einnehmen können, werden die Medikamente vorbereitet und dargereicht.
- Die Verabreichung von i. m. Injektionen obliegt grundsätzlich dem behandelnden Arzt. Dies kann im Einzelfall an eine Pflegefachkraft delegiert werden.
- Alle Medikamente werden vor, während oder nach den Mahlzeiten gereicht bzw. verabreicht. Hierbei sind ärztliche Anordnungen und ggf. Hinweise in der Packungsbeilage zu berücksichtigen. Ebenfalls sind individuelle Wünsche und Vergabezeiten zu berücksichtigen.
- Die Medikamentenvergabe kann an einen Mitarbeiter der Pflege delegiert werden. Die Unterweisung ist alle sechs Monate zu wiederholen und auf dem entsprechenden Formular 'Befähigungsnachweis für Behandlungspflegen' zu dokumentieren. Die Verantwortung verbleibt bei der Pflegefachkraft. Diese muss sicherstellen können, dass die Medikamentenvergabe durch einen Mitarbeiter in der Pflege fachgerecht erfolgt (Delegationsverantwortung).
- Verweigert ein Gast die Medikamenteneinnahme, wird folgendermaßen verfahren:
- Die Pflegekraft versucht, den Gast von der Notwendigkeit der Medikamenteneinnahme durch eine nochmalige Information zu überzeugen. (Bei desorientierten bzw. nicht einsichtsfähigen Gästen wird eine Information nicht immer möglich/sinnvoll sein). Hat sie damit keinen Erfolg, wird die Verweigerung der Einnahme akzeptiert und der Angehörige unmittelbar darüber informiert. Anschließend erfolgt eine entsprechende Eintragung im Pflegebericht.
6. Betäubungsmittel
Der Umgang mit Betäubungsmitteln ist im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) geregelt.
6.1. Regelung / Vorgehensweisen
- BTM dürfen nur durch Pflegefachkräfte vorbereitet und verabreicht werden. Dies kann nicht delegiert werden.
- Alle BTM werden im gesonderten BTM-Fach im Dienstzimmer der Tagespflege aufbewahrt.
- Den Schlüssel für das BTM-Fach trägt immer die Schichtleitung des jeweiligen Dienstes bei sich.
- Die Entnahme und der aktuelle Bestand sind gesondert auf dem BTM-Blatt mit Datum, Uhrzeit und Handzeichen zu dokumentieren.
- Jeder Zugang ist zu dokumentieren. Eine nicht erfolgte Vergabe ist als Zugang zu bewerten. Die 'Nicht-Vergabe' ist im BTM-Blatt und Pflegebericht zu erfassen. Dies ist immer mit dem Arzt zu kommunizieren.
- Das BTM-Blatt ist in einem Ordner neben dem BTM-Fach abgeheftet.
- Es wird für jeden Bewohner und jedes BTM ein eigenes Blatt angelegt.
- Das BTM-Blatt ist vollständig und lückenlos auszufüllen. Es ist Dokumentenecht zu führen.
- Die BTM werden in der Originalverpackung und mit dem Beipackzettel gelagert.
- Die Verpackung wird mit Namen und Vornamen des Bewohners gekennzeichnet.
- BTM von verstorbenen Gästen bzw. abgesetzte BTM werden der Apotheke zur Vernichtung zugeführt. Die Vernichtung bestätigt die Apotheke schriftlich durch ein Protokoll, dies wird in der Bewohnerarchiv Mappe abgelegt.
7. Entsorgung von Medikamenten
Die Entsorgung der Arzneimittel erfolgt über die Angehörigen oder die Apotheke. Hierzu werden die zu entsorgenden Medikamente in einem verschlossenen Beutel dem Angehörigen oder dem Boten der Vertragsapotheke mitgegeben bzw. in das Postfach der Apotheke in der Verwaltung gelegt.
8. Überprüfung / Verantwortlichkeiten
Die Leitung der Tagespflege überwacht und prüft einmal im Quartal den sach-, und fachgerechten Umgang mit den Medikamenten. Darüber hinaus findet zweimal im Jahr eine externe Überprüfung der Arzneimittel Aufbewahrung durch die Vertragsapotheke statt.
9. Hygiene
- Die Pflegekraft wäscht und desinfiziert sich vor dem Vorbereiten von Medikamenten die Hände.
- Die Pflegekraft sollte Handschuhe tragen, und zwar zum Schutz des Gastes (Schweiß, schnelle Neubesiedlung mit Keimen) und zum eigenen Schutz (Resorption von Arzneistoffen und Allergisierung)
- Die Medikamentenkühlschränke werden einmal pro Monat und bei Bedarf gereinigt.
- Die Medikamentenschränke sind stets sauber zu halten.
10. Allgemeine Hinweise
- Alle Medikamente werden in ihrer Umverpackung mit dem Beipackzettel aufbewahrt.
- Sind in einer Packung nur noch wenige einzeln abgepackte Arzneimittel übrig (z. B. einzelne Blisterstreifen mit Tabletten oder Suppositorien, einzelne Ampullen), verbleiben diese in der Originalverpackung und werden nicht in eine Folgepackung eingesteckt.
- Nasentropfen und –sprays werden verworfen/entsorgt, wenn sie nach Abklingen des Infektes nicht mehr benötigt werden.
- Salbentuben dürfen nicht aufgerollt werden. Auf dem Tubenfalz ist in der Regel das Verfalldatum eingeprägt.
- Nicht mehr benötigte Medikamente sind zu entsorgen.
- Alle Medikamente sind Eigentum des Gastes. Sie dürfen nicht an andere Gäste weitergegeben werden. Im Falle eines ausscheiden des Gastes werden die Medikamente den Angehörigen überlassen. Wenn die Angehörigen diese nicht mitnehmen, werden sie über die Apotheke entsorgt.
- Alle feuergefährlichen Arzneistoffe wie alkoholische Lösungen, Aerosole und Sprays dürfen nicht in der Nähe von Heizquellen abgestellt werden.
- Alle Medikamente obliegen immer der Sorgfaltspflicht der Pflegefachkraft. Es muss jederzeit sichergestellt sein, dass es keinen unbefugten Zugriff geben kann.