Präambel
Der Rahmenhygieneplan dient der Orientierung im Umgang mit Hygienischen Grundsätzen und Anforderungen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz. Dieser Rahmenhygieneplan beschreibt alle Vorgehensweisen im Bereich der Hygiene des Pflegebereiches. Er gibt Hinweise auf bereits bestehende Konzepte, in deren Inhalt hygienische Verhaltensweisen für die Mitarbeiter*innen des Pflegebereiches aufgezeigt werden. Ansprechpartner für die Mitarbeiter*innen im Bereich der Umgangsweise mit den Hygieneplänen ist die Pflegedienstleitung.
Die Pflegedienstleitung begleitet die Mitarbeiter*innen und achtet auf die Einhaltung der Vorgaben aus den Hygieneplänen. Die Hygienepläne werden einmal jährlich von der Pflegedienstleitung auf Richtigkeit überprüft und ggf. aktualisiert.
Ziele:
- Das Infektionsrisiko ist minimiert.
- Die Verbreitung von Krankheitserregern ist verhindert.
Regelungen:
Händedesinfektion
Die konsequente Durchführung der hygienischen Händedesinfektion ist die wichtigste vorbeugende Maßnahme im pflegerischen Alltag. Wandspender mit Seife, Desinfektionsmittel und Einmalhandtüchern sind in allen Dienstzimmern und Pflegearbeitsräumen über oder neben dem Waschbecken angebracht. Eine Anleitung zur richtigen Händedesinfektion befindet sich an jedem Waschbecken. Ein zusätzlicher Desinfektionsspender ist an jedem Pflegearbeitswagen befestigt.
siehe dazu das Verfahren zur Händehygiene.(Link)
Berufskleidung und Schutzkleidung
Hygienische Maßnahmen, die bei der Berufskleidung und Schutzkleidung beachtet werden müssen, werden in der entsprechenden Verfahrensanweisung beschrieben. Schutzkleidung wird vom Haus gestellt.
Hierzu gehören:
- Pflegeschürzen bei Tätigkeiten, die mit Verschmutzungen einhergehen, (blau-lila für die Küche, grün gestreift für die Pflege)
- Einmalschutzkleidung (Einmalkittel, Hauben, Mundschutz, etc.) bei Infektionserkrankungen von Bewohner*innen
Betriebsärztliche Vorsorgeuntersuchungen
Der*die Betriebsarzt*in kommt regelmäßig in unsere Einrichtung, um Untersuchungen, Belehrungen und erforderliche Impfungen durchzuführen. In der Einrichtungen werden Impfungen gegen Hepatitis A und B angeboten. Alle Mitarbeiter*innen erhalten Termine beim der*die Betriebsarzt*in. Die Termin Koordination steuern die Fachbereichsleitungen.
Durchführung von Grundpflegen
Hygienische Maßnahmen, die bei der Durchführung von Grundpflegen bei Bewohner*innen beachtet werden müssen, werden in der entsprechenden Verfahrensanweisung/ Hygieneplänen beschrieben.
Durchführung von Behandlungspflegen
Hygienische Maßnahmen, die bei der Durchführung von Behandlungspflegen bei Bewohner*innen beachtet werden müssen, werden in der entsprechenden Verfahrensanweisung/ Hygieneplänen beschrieben.
Umgang mit Medikamenten
Hygienische Maßnahmen, die bei der Medikamentenversorgung von Bewohner*innen beachtet werden müssen, werden in der entsprechenden Verfahrensanweisung beschrieben.
Umgang mit Verstorbenen
Hygienische Maßnahmen die bei dem Umgang mit verstorbenen Bewohnern beachtet werden müssen, werden in der entsprechenden Verfahrensanweisung beschrieben.
Spezielle Hygienemaßnahmen bei Infektionserkrankungen
Hygienische Maßnahmen die bei dem Umgang mit infizierten Bewohner*innen beachtet werden müssen, werden in der entsprechenden Verfahrensanweisung, Betriebsanweisung und Hygienepläne beschrieben.
Instrumenten- und Hilfsmittelaufbereitung
Instrumente:
Hygienische Maßnahmen die nach Benutzung von Instrumenten beachtet werden müssen, werden in den entsprechenden Hygieneplänen beschrieben.
Pflegehilfsmittel:
- Hygienische Maßnahmen die nach Benutzung von Pflegehilfsmitteln beachtet werden müssen, werden in den entsprechenden Hygieneplänen beschrieben.
- Verschmutzte Schaumstoffmatratzen werden nicht gereinigt, sondern direkt entsorgt.
- Pflegehilfsmittel die nicht im Hygieneplan erfasst sind, werden durch alle Pflegemitarbeiter*innen bei Bedarf gereinigt. Hierbei sind die Gebrauchsanweisungen der einzelnen Pflegehilfsmittel zu beachten.
Durchführung der Hygienemaßnahmen:
In folgenden Bereichen wird ein Nachweisdokument geführt:
- Medikamentenkühlschrank
- Sauerstoffgerät
- Instrumentendesinfektion
Der Prozess und die Verantwortlichkeit ist dem Nachweisdokument zu entnehmen. Nach Ablauf des Bearbeitungszeitraumes ist das Nachweisdokument bei der Pflegedienstleitung einzureichen. Ein neues Nachweisdokument wird ausgegeben.