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Pflege - Begleitung von Arztbesuchen

AHF Füreinander

1. Ziele
2. Regelungen
3. Prozess
4. Mögliche Begleitpersonen
5. Vorbereitung des Arztbesuches
6. Durchführung des Arztbesuches
7. Nachbereitung des Arztbesuches


 

1. Ziele

  • Alle Bewohner, die nicht in der Lage sind, ihre Arztbesuche selbständig zu koordinieren, zu planen oder durchzuführen, aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen oder seelischen Empfindungen, werden bei Arztbesuchen begleitet.
  • Eine Begleitung bei Arztbesuchen sollte durch eine vertraute Person wahrgenommen werden. Sie erfolgt auf Wunsch des Bewohners und/oder in Fällen, in denen eine Hilfestellung aus fachlicher Sicht notwendig erscheint.
  • Grundsätzlich haben Begleitungen durch Angehörige oder andere private Bezugspersonen Vorrang. Die Einrichtung übernimmt die Begleitung von Arztterminen nur, wenn eine Begleitung durch Angehörige oder andere private Bezugspersonen nicht möglich ist und dies im Rahmen der personellen Kapazitäten umsetzbar ist. Für geplante Termine, bei denen eine Begleitung durch die Einrichtung gewünscht wird, gilt eine Meldefrist von mindestens 14 Kalendertagen. Bei kürzerem Vorlauf kann die Einrichtung keine Begleitung garantieren; Termine müssen eventuell verschoben werden, sofern dies medizinisch vertretbar ist. 

 

2. Regelungen

  • Bei der Heimaufnahme wird im Rahmen des Erstgespräches mit dem Bewohner, seinen Angehörigen und ggf. Betreuern besprochen, wer den Bewohner bei notwendigen Arztbesuchen begleitet.
    Grundsatz ist, dass Angehörige oder andere private Bezugspersonen die Koordination und Begleitung von Arztterminen übernehmen, sofern sie dazu bereit und in der Lage sind.
  • Bei Bewohnern, deren Angehörige aufgrund der eigenen Wohnsituation (z. B. weit weg oder im Ausland lebend) keine Begleitung wahrnehmen können, wird gemeinsam mit dem Bewohner (und ggf. dem Betreuer) geklärt, welche andere Person oder welcher Dienst die Begleitung übernehmen kann. 
    Die Einrichtung erwartet in solchen Fällen eine rechtzeitige Information, damit sie im Rahmen ihrer Möglichkeit unterstützen kann.
  • Wenn Bewohner durch einen gerichtlich bestellten Betreuer im Bereich der Gesundheitsfürsorge vertreten werden, wird dieser in die Planung einbezogen. Er entscheidet über die medizinische Versorgung, die konkrete Begleitung wird in Abstimmung mit ihm organisiert - vorrangig durch ihn selbst, von ihm benannte Personen oder - bei entsprechendem Bedarf und verfügbarer Kapazität - durch die Einrichtung.
  • Bewohner, die keine Angehörigen und keinen gerichtlich bestellten Betreuer haben, wird die Begleitung durch die Einrichtung im Rahmen der personellen Möglichkeiten sichergestellt.
  • Ist in akut auftretenden Situationen eine Begleitung aus fachlicher Sicht notwendig und es besteht keine Möglichkeit, eine kurzfristige Begleitung durch Angehörige zu organisieren, wird die Einrichtung nach einer Einzelfallprüfung versuchen, eine Begleitung zu ermöglichen. Aufgrund begrenzter personeller Ressourcen kann dabei nicht in jedem Fall eine Begleitung gewährleistet werden. In Absprache mit dem Arzt / der Ärztin kann es erforderlich sein, Termine zu verschieben, sofern dies medizinisch vertretbar ist.
  • Für geplante Arzttermine, bei denen eine Begleitung durch die Einrichtung gewünscht oder notwendig ist, gilt eine Meldefrist von mindestens 14 Kalendertagen vor dem Termin an die Wohnbereiche.
    Bei kürzeren Vorlaufzeiten kann die Einrichtung eine Begleitung nicht garantieren. Termine müssen eventuell verschoben werden, sofern dies medizinisch vertretbar ist. Die Entscheidung über die Übernahme einer kurzfristigen Begleitung trifft die Pflegedienstleitung im Einzelfall unter Berücksichtigung von Dringlichkeit, Risiko für den Bewohner und aktueller personeller Kapazität.

 

3. Prozess

Prozess

Maßnahme

Zuständigkeit

Information

Geplanter Arztbesuch

Angehörige/Betreuer werden informiert.

Pflegefachkraft

 

 

Arztbesuch wird geplant.

Angehörige/Betreuer

Die Angehörigen planen mit der Arztpraxis den Termin. Pflegepersonal erfragt ggf. den Termin.

  Rückmeldung, ob Begleitung notwendig ist und wer begleitet (Angehörige / private Bezugsperson / Einrichtung). Bei Begleitungswunsch durch die Einrichtung: Meldung an PDL / Assistenz PDL mit mindestens 14 Tagen Vorlauf. Pflegefachkraft in Absprache mit Angehörigen / Betreuer  

 

Termin wird in der Dokumentation und dem Wohnbereichskalender erfasst.

Pflegefachkraft/ Pflegemitarbeiter

 

Vorbereitung Arztbesuch

  • Ggf. Absprachen mit der Begleitperson über Gesundheitszustand usw. treffen
  • Ggf. Liste mit Verordnungen und Medikamenten bereitlegen
  • Ggf. letzten Arztbrief aus dem Krankenhaus bereitlegen
  • Ggf. Krankenversicherungskarte bereitlegen
  • Ggf. Krankentransport oder Taxi bestellen

Pflegefachkraft

 

Durchführung Arztbesuch

  • Ggf. Krankentransport/Taxi bestellen
  • Ggf. bereitgelegte Unterlagen mitgegeben.
  • Hilfestellung leisten

Pflegefachkraft/ Pflegemitarbeiter

Information über Arztbesuch in der Frühbesprechung weitergeben.

Arztbesuch erfolgt

Dokumentation des Arztbesuches

Pflegefachkraft

Informationsweitergabe in der Übergabe.

Ungeplanter / akutnotwendiger Arztbesuch

Information und Anfrage an die Angehörigen, ob eine Begleitung erfolgen kann.

Pflegefachkraft

Infoweitergabe an PDL. Wenn Begleitung durch Angehörige möglich: siehe 'Vorbereitung Arztbesuch'

Keine Begleitung durch Angehörige Möglich

Anfrage an:

Keine Begleitung durch Angehörige möglich, Anfrage an:

  • Ehrenamtliche Mitarbeiter
  • Schüler / Praktikanten vom WB
  • Schüler / Praktikanten von anderen WB
  • Mitarbeiter SD

Pflegefachkraft

Info an PDL

 

4. Mögliche Begleitpersonen

  • Angehörige, auch wenn sie generell die Begleitungen nicht übernehmen können. Jedoch immer im Einzelfall nochmals ansprechen.
  • Sonstige Bezugspersonen mit regelmäßigem Kontakt zu dem Bewohner  (z. B. Freunde, Bekannte, Nachbarn, usw.).
  • Betreuer auf Honorarbasis.
  • Mitarbeiter im Ehrenamt.
  • Schüler oder Praktikanten in der Pflege.
  • Mitarbeiter des Sozialen Dienstes nach Absprache.
  • Die Begleitung durch Mitarbeiter der Einrichtung erfolgt nur nach positiver Einzelfallprüfung (Dringlichkeit, Risiko, Kapazität) und hat insbesondere bei kurzfristigen Anfragen (< 14 Tage) keinen automatischen Anspruch. In solchen Fällen kann es notwendig sein, Termine zu verschieben.

 

5. Vorbereitung des Arztbesuches

  • Absprache mit dem Bewohner über die Begleitung.
  • Frühzeitige Information und Absprache mit den Angehörigen bzw. mit der im Stammblatt gekennzeichneten Person.
  • Information der Begleitperson über gesundheitliche Probleme.
  • evtl. Liste der bisher verordneten Medikamente kopieren und bereitlegen.
  • Versichertenkarte oder Überweisung bereitlegen.
  • evtl. Krankentransport oder Taxi organisieren.

 

6. Durchführung des Arztbesuches

  • Vermittlung von Sicherheit, Geborgenheit und Orientierung zur Beruhigung des Bewohners
  • Hilfe bei der Wahrung der persönlichen Interessen des Bewohners
  • Regelung von Formalitäten (z. B. wenn der Bewohner nüchtern erscheinen muss, Urinprobe mitnehmen, usw.)
  • Informieren des Arztes, wenn sich der Bewohner nicht mehr selbst äußern kann
  • Informationsaustausch zwischen Arzt, Bewohner und Pflegemitarbeitern des Wohnbereiches
  • falls erforderlich, erneute Terminabsprache mit der Begleitperson

 

7. Nachbereitung des Arztbesuches

  • Informationsweitergabe durch die Begleitperson an die Pflegemitarbeiter
  • Rückgabe der Versichertenkarte an die Schichtleitung
  • Dokumentation des Arztbesuches im Bericht der Pflegedokumentation durch den zuständigen Pflegemitarbeiter
  • evtl. Rücksprache mit den Angehörigen
  • Abrechnung mit der Verwaltung, falls Kosten entstanden sind (z. B. für  Taxifahrten)

 

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