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Nach Ablaufdatum

Auszug eines Bewohners

AHF

1. Ziel
2. Regelung


 

1. Ziel
 

1. Die Verabschiedung aus dem Altenheim Friedrichsburg soll in Würde erfolgen.

2. Im Trauerfall soll die ganz individuelle Situation der Angehörigen berücksichtigt werden.

3. Die Angehörigen sollen das Gefühl haben, gut begleitet und informiert zu sein.

4. Die Mitarbeiter sollen auf eine Orientierungshilfe zurückgreifen können, die die Abläufe klar verständlich vorgibt.

5. Ein Bewohnerzimmer soll schnellstmöglich für eine Neuaufnahme zur Verfügung stehen.

 

2. Regelung
 

1. Das Auszugsdatum wird mit dem Bewohner besprochen und allen beteiligten Mitarbeitern mitgeteilt. 

2. Am Tag des Auszug verabschieden sich die Mitarbeiter.

3. Der Bewohner nimmt alle Gegenstände mit, die ihm gehören.

4. Im Todesfall informiert der Wohnbereich unverzüglich den Empfang. Der Empfang / die Verwaltung melden dies innerhalb der Woche und zu Dienstzeiten der Heimleitung und den Fachbereichsleitungen. Todesfälle am Abend, in der Nacht und am Wochenende werden in der Frühbesprechung gemeldet.

5. Die Verabschiedung aus dem Haus ist in der Verfahrensanweisung „Begleitung sterbender und Verabschiedung Verstorbener“ beschrieben

     
     

nur im Todesfall:

4. Den Angehörigen wird ein Anschreiben (Wir nehmen Abschied) und ein Leitfaden (Wir nehmen Abschied) übergeben. Die Übergabe dieses Briefes mit Anschreiben erfolgt durch die Heimleitung im Zusammenhang mit der Kondolenz. Auf Nachfrage der Angehörigen (Was ist nun zu tun? An was müssen wir denken?) wird dieses Anschreiben auch von Mitarbeitern des Pflegedienstes, des Sozialen Dienstes oder der Seelsorge übergeben. Hier ist ein Höchstmaß an Sensibilität geboten, welches der Trauersituation der Angehörigen angemessen ist.

 

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