1. Definition 'Hilfsmittel'
2. Ziele
3. Erfassung / Dokumentation von Hilfsmitteln
4. Hilfsmittelbeschriftung
4.1. Beschriftung von Krankenkassen- oder Bewohnereigentum
4.2. Beschriftung von Hauseigentum
4.3. Ausgabe eines bewohnereigenen Hilfsmittels aus dem Lager, das zur Zeit nicht vom Bewohner benutzt wird
5. Hilfsmittellager
5.1. Bestellung eines Hilfsmittels aus dem Hilfsmittellager
5.2. Wichtige Information für das Einlegen von Wechseldruckmatratzen in das Bewohnerbett
5.3. Abgabe eines Hilfsmittels
5.4. Reinigung von Hilfsmitteln auf dem Wohnbereich
6. Defekte Hilfsmittel
6.1. Hauseigentum
6.2. Krankenkasseneigentum
6.3. Bewohnereigentum
1. Definition 'Hilfsmittel'
Unter Hilfsmittel sind alle Güter zu verstehen, welche entweder eine Einrichtung vorzuhalten hat, um die tägliche Versorgung ihrer Bewohner sicherzustellen (wie z. B. Lifter, Toilettenstühle, Pflegebetten, eine behindertengerechte Ausstattung, Einrichtungen zur Desinfektion, medizinischer Bedarf, usw.) oder aber Hilfsmittel, die durch die Krankenkassen den Bewohnern leihweise zur Verfügung gestellt werden. Hilfsmittel, die der reinen Prophylaxe dienen (wenn z. B. zur Dekubitusprophylaxe eine Wechseldruckmatratze erforderlich wäre), werden von den Krankenkassen erst dann gewährt und finanziert, wenn ein Dekubitus des ersten Grades vorliegt.
2. Ziele
Jeder Bewohner ist mit den individuell erforderlichen Hilfsmitteln versorgt.
3. Erfassung / Dokumentation von Hilfsmitteln
Alle Hilfsmittel, die ein Bewohner benötigt, egal ob Haus-, Krankenkassen- oder Bewohnereigentum, werden im Stammblatt unter dem Punkt Hilfsmittel aufgeführt. Dort wird vermerkt, ab wann das Hilfsmittel benötigt und von wem es geliefert wurde. Wird ein Hilfsmittel von der Krankenkasse zur Verfügung gestellt und durch eine bestimmte Firma geliefert, so muss der Name der Firma im Stammblatt vermerkt werden. Dies ist notwendig bei ggf. auftretenden Defekten (siehe hierzu auch Punkt 6 b). Der entsprechende Auslieferungsschein der Firma wird in die Archivmappe des Bewohners geheftet.
In der Tagespflege bringen die Gäste benötigte Hilfsmittel mit und nehmen diese täglich wieder zurück ins häusliche Umfeld. Entsprechende Daten müssen nicht erfasst werden.
4. Hilfsmittelbeschriftung
4.1. Beschriftung von Krankenkassen- oder Bewohnereigentum
Um jedes Hilfsmittel auch dem richtigen Bewohner zuordnen zu können, z. B. nach einer Veranstaltung oder sonntags nach dem Gottesdienst, wird dieses wie folgt beschriftet:
Rollstühle
Bewohnername: rechts innen unterhalb der Armlehne auf dem Metall mit P-touch
Wohnbereich: rechts außen unterhalb der Armlehne mit jeweils farblicher Kennung.
Rollatoren
Vorne an der untersten Stange Außenseite rechts unterhalb des Körbchens: Bewohnername mit P-touch, daneben Wohnbereich mit jeweiliger farblicher Kennung.
Wünscht der Bewohner eine zusätzliche Beschriftung auf der Sitzfläche des Rollators, so kann dies zusätzlich per P-touch erfolgen.
Bei dementen Bewohnern kann eine Kennzeichnung mit einem Bild auf der Sitzfläche (z. B. Schmetterling) der Orientierung dienen.
In der Tagespflege wird eine Beschriftung mit p-touch angeboten.
4.2. Beschriftung von Hauseigentum
Handelt es sich um Hilfsmittel, die Hauseigentum sind, so sind diese wie folgt gekennzeichnet:
Rollstühle
Links außen unterhalb der Armlehne befindet sich ein P-touch mit dem Aufdruck HAUSEIGNENTUM. Wird ein Rollstuhl von einem Bewohner entliehen und benutzt, so bleibt die Beschriftung links an dem Rollstuhl erhalten. Die rechte Seite wird wie oben unter Punkt 4.1. gekennzeichnet.
Rollatoren
An der unteren Stange auf der Innenseite des Rollators befindet sich ein P-touch mit dem Aufdruck HAUSEIGNENTUM. Wird ein Rollator von einem Bewohner entliehen und benutzt, so bleibt die Beschriftung an der unteren Stange des Rollators erhalten. Die Außenseite rechts wird wie oben unter Punkt 4.1. gekennzeichnet.
4.3. Ausgabe eines bewohnereigenen Hilfsmittels aus dem Lager, das zurzeit von dem Bewohner nicht benutzt wird
Hilfsmittel, die ein Bewohner derzeit nicht benötigt, können im Hilfsmittellager aufbewahrt werden.
Benötigt ein anderer Bewohner ggf. genau dieses Hilfsmittel (z. B. einen kleinen schmalen Rollstuhl), so kann dieser entliehen werden. Dabei ist zu beachten, dass der Bewohnername des „Eigentümers“ nicht entfernt, sondern versetzt mit einem P-touch überklebt wird, sodass es sichtbar ist, dass dieses Hilfsmittel einem anderen Bewohner gehört.
5. Hilfsmittellager
Das Hilfsmittellager befindet sich im Keller im Bauteil B. Die Verwaltung des Lagers (Bestandslistenführung über Hilfsmitteleingang und -ausgang an die Wohnbereiche) liegt in der Verantwortung der stellvertretenden Pflegedienstleitung .
Im Hilfsmittellager werden alle Hilfsmittel gelagert (egal ob Haus- oder Bewohnereigentum), die auf den Wohnbereichen nicht mehr benötigt werden.
5.1. Bestellung eines Hilfsmittels aus dem Hilfsmittellager
Benötigt ein Bewohner ein Hilfsmittel aus dem Lager, so ist die PDL über einen Kurzmitteilungszettel über die Art des Hilfsmittels zu informieren. Diese gibt das Hilfsmittel direkt auf den Wohnbereich. Ist das gewünschte Hilfsmittel nicht vorhanden, so setzt sich die PDL mit dem jeweiligen Wohnbereich in Verbindung und überlegt Alternativen.
5.2. Wichtige Information für das Einlegen von Wechseldruckmatratzen in das Bewohnerbett
Benötigt ein Bewohner eine Wechseldruckmatratze, so ist beim Einlegen in das Bett folgendes zu beachten:
- Die normale Matratze muss entfernt werden. Über die Haustechnik ist eine spezielle Matratze (5 cm) anzufordern, die in das Bett eingelegt werden muss.
- Nach dem Einlegen der Wechseldruckmatratze muss das Bettgitter hochgezogen werden. Der Abstand von der Matratzenoberkante und der oberen Kante des Bettgitters muss gemessen werden und mindestens 22 cm betragen. Beträgt dieser Abstand weniger als 22 cm, so ist die PDL hierüber zu informieren. Diese überlegt mögliche Alternativen (ein anderes Wechseldrucksystem oder eine Bettgittererhöhung).
- Die Wechseldruckmatratze muss dem Bewohnergewicht entsprechend eingestellt werden (siehe hierzu die Gebrauchsanweisung im Ordner „Hilfsmittel“ oder die Kurzbeschreibung direkt auf dem Motor).
- Die richtige Einstellung der Matratze wird einmal monatlich überprüft und in der Übersicht „Pflegerelevante Informationen“ dokumentiert.
5.3. Abgabe eines Hilfsmittels
Wird ein Hilfsmittel von einem Bewohner nicht mehr benötigt oder ist der Bewohner verstorben, so werden die Hilfsmittel mit dem vollständig ausgefüllten Mitteilungszettel „Abgabe eines Hilfsmittels“ beschriftet und vor das Hilfsmittelager gestellt. Die Hilfsmittel sind vor der Abgabe in das Lager stets zu reinigen und in einem ansehnlichen Zustand dort abzugeben.
Rollstühle und Rollatoren
Die Fußstützen der Rollstühle sind abzunehmen und auf die Sitzflächen zu legen. Bei den Rollatoren ist auf Vollständigkeit (Körbchen/Tablett) zu achten.
Wechseldruckmatratzen
Wechseldruckmatratzen sind vor Abgabe zu reinigen (Wischdesinfektion) und in einen grauen großen Müllsack oder in einen Karton zu geben. Ist der Bezug der Wechseldruckmatratze stark verschmutzt, so kann dieser abgezogen werden (Reißverschluss an den Seiten öffnen) und in einen beschrifteten Müllsack an die PDL gegeben werden. Dieser sorgt für die Reinigung.
5.4. Reinigung von Hilfsmitteln auf dem Wohnbereich
Hilfsmittel sind stets sauber zu halten. Eine regelmäßige Sichtreinigung erfolgt durch die Pflegemitarbeiter bei Bedarf und mindestens einmal im Quartal.
6. Defekte Hilfsmittel
6.1. Hauseigentum
Defekte Hilfsmittel, die mit dem Schriftzug HAUSEIGENTUM beschriftet sind, werden mit einem Kurzmitteilungszettel und Angabe, was defekt ist, versehen und direkt an die Haustechnik weitergeleitet. Das heißt, der defekte Gegenstand wird mit dem ausgefüllten Kurzmitteilungszettel vor das Büro der Haustechnik am Lieferanteneingang gestellt. Weitere notwendige Schritte, wie z. B. Reparatur, Ersatzbeschaffung, etc., klärt die Haustechnik mit der PDL.
6.2. Krankenkassenleihgabe
Defekte Hilfsmittel, die von der Krankenkasse des Bewohners zur Verfügung gestellt wurden, müssen von der jeweiligen Lieferfirma repariert werden. Beim Hausarzt muss ein Reparaturschein angefordert werden. Die jeweilige Lieferfirma ist über die notwendige Reparatur telefonisch zu informieren.
6.3. Bewohnereigentum
Der Bewohner ist über die notwendige Reparatur zu informieren. Bei eigenen Hilfsmitteln hat der Bewohner notwendige Reparaturkosten selbst zu tragen.