Zu Gast im Eduard-Michelis-Haus
4. Räumlichkeiten solitäre Kurzzeitpflege
5. Einzugsmanagement/Entlassmanagement
Definition
Das Eduard-Michelis-Haus bietet 11 Plätze in der solitären Kurzzeitpflege. Das heißt, dass die Kurzzeitpflege baulich klar von anders genutzten Räumlichkeiten der stationären Pflege getrennt ist und sie als organisatorisch eigenständig geführte Einheit gesehen wird. Die Senior*innen, die das Angebot bei uns in Anspruch nehmen, sind bei uns Gäste der Kurzzeitpflege.
Zielsetzung
Die kurzzeitpflege richtet sich an Personen, die zeitweise (noch) nicht im häuslichen Umfeld mit dem nötigen Umfang gepflegt werden können. Sie dient außerdem der Entlastung von pflegenden Angehörigen. Unter Umständen kann mit der Zusage eines Kurzzeitpflegeplatzes eine Verkürzung einer stationären Krankenhausbehandlung erreicht werden. Unsere Gäste nehmen auf Wunsch gemeinsam mit unseren Bewohnenden an allen tagesstrukturierenden Maßnahmen und Angeboten teil. Die aktive Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und in der Gemeinschaft stärkt das Selbstwertgefühl sowie die psychischen und physischen Ressourcen. Insbesondere nach einem längeren Krankenhausaufenthalt fördert und mobilisiert die Kurzzeitpflege durch das umfängliche Pflege- und Betreuungsangebot in Kombination mit einer fachlichen medizinischen Behandlungspflege die Ressourcen des Gastes, sodass ein Alltagsleben im gewohnten Lebensumfeld wieder (besser) möglich ist.
Zielgruppe
Zielgruppe für die Kurzzeitpflege sind orientierte Personen ab Pflegegrad 2. Auf Anfrage haben ebenfalls Personen ohne Pflegegrad oder mit Pflegegrad 1 einen gesetzlichen Anspruch auf unsere Kurzzeitpflege.
Die Gäste der Kurzzeitpflege nehmen ihre Mahlzeiten gemeinsam in der Wohnküche mit unseren Bewohner*innen in der Langzeitpflege ein. Dadurch bedingt, dass es in der Kurzzeitpflege zu einem ständigen Wechsel der Gäste kommt und unsere Bewohnenden damit konfrontiert sind, richtet sich unsere Kurzzeitpflege an Personen, die keine schwerwiegenden Symptome einer Demenz haben (z. B. Hinlauftendenzen oder fehlende zeitliche- und örtliche Orientiertheit).
Räumlichkeiten solitäre Kurzzeitpflege
Die 11 Einzelzimmer befinden sich im Erdgeschoss sowie im 1. Obergeschoss im Haus B. Sie wurden im August 2021 renoviert und modern ausgestattet. Jedes Zimmer verfügt über ein Niederflurbett, ein Nachttisch, einen Tisch mit zwei Stühlen (davon ein Armlehnstuhl), einen Kleiderschrank mit einem separaten Schließfach sowie einen Fernseher. Auf Wunsch kann ein Sessel hinzugestellt werden. Alle Badezimmer verfügen über ein Fenster. Zur Begrüßung der Gäste befindet sich auf dem Tisch neben einer Blume und einer Süßigkeit die Hausordnung „Herzlich Willkommen“. Ein Zimmer- und Schließfachschlüssel werden auf Wunsch ausgehändigt.
Die Etagen sind wie folgt aufgeteilt:
- Erdgeschoss
- 5 Einzelzimmer (01,02,03,04,05) mit integrierten, barrierefreien Nasszellen. Zimmer 01 und 02 teilen sich ein gemeinsames Badezimmer. Das Badezimmer befindet sich zwischen den Einzelzimmern und ist von beiden Zimmern zu begehen bzw. abzuschließen. Bei der Belegung wird darauf geachtet, dass sich Gäste mit gleichem Geschlecht oder Paare das Gemeinschaftsbad teilen.
- 1. Obergeschoss
- Dieses umfasst 6 Einzelzimmer (06,07,09, 10,11) mit integrierten, barrierefreien Nasszellen. Zimmer 05 und 06 teilen sich ein gemeinsames Badezimmer (siehe Zimmer 01 und 02 im Erdgeschoss).
- Besonderheit: Gästezimmer
- Im 1. OG befindet sich zudem ein Gästezimmer (B 118) welches punktuell in Krisenfällen nach Rücksprache mit der Wohn- und Teilhabebehörde des Kreises Recklinghausen belegt werden kann. Das Zimmer verfügt über eine integrierte Nasszelle. Die Dusche befindet sich im Zimmer und ist räumlich mit einer Glasscheibe abgetrennt. Das Gästezimmer befindet sich im Durchgangsflur von Haus B; zwischen den stationären Wohngruppen (Wohngruppe 3 und 4).
- Dienstzimmer
- Derzeit wird das Dienstzimmer mit Haus B gemeinsam geteilt, Medikamente werden in einem separaten Medikamentenschrank der Kurzzeitpflegegäste im Dienstzimmer bevorratet. Betäubungsmittel werden in einem gemeinsamen Safe von Haus B verschlossen und nach den Richtlinien des BTM Gesetzes aufbewahrt. Jeder Gast hat eine separate Aufbewahrungsbox. Das Dienstzimmer verfügt über zwei PC-Arbeitsplätze.
Einzugsmanagement/ Entlassmanagement
Die Anfragen für einen Kurzzeitpflegeplatz werden über eine feste Ansprechpartnerin in der Verwaltung entgegengenommen. Im Urlaubs- oder Krankheitsfall wird hausintern der Erstkontakt über Mitarbeitende der Verwaltung sichergestellt. Nach Einsicht in die Belegungsliste der Kurzzeitpflege kann ein Zimmer reserviert bzw. zur Verfügung gestellt werden, sofern freie Zimmer für den angefragten Zeitraum vorhanden sind. Die Stammdaten und Kontaktdaten der Bevollmächtigten werden vor Einzug erfragt und in das Dokumentationssystem Vivendi erfasst. Der Ansprechpartner und der Gast erhalten eine „Checkliste Kurzzeitpflege“[1] und Informationen über den bevorstehenden Einzug. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass eine Begleitung des Einzuges durch einen Angehörigen und/oder Bevollmächtigten erwünscht ist. Dies dient der Entlastung und Unterstützung des jeweiligen Gastes.
Die Mitarbeiter*innen der Kurzzeitpflege erhalten durch die Verwaltung eine wöchentliche Übersicht über die bevorstehenden Ein- und Auszüge der Gäste.
Am Tag des Einzuges werden der Gast und die Begleitung von der am Tag verantwortlichen Fachkraft in Empfang genommen. Die Fachkraft führt das pflegerische Erstgespräch mit allen relevanten Informationen zur Erstellung der Strukturierten Informationssammlung (SIS) und des Maßnahmenplanes. Ebenfalls werden Medikamente auf ihre Vollständigkeit nach vorliegendem Medikamentenplan geprüft. Liegt dieser nicht vor, wird in Kooperation mit dem Angehörigen ein Medikamentenplan beim zuständigen Haus- bzw. Facharzt angefordert. Ferner werden der Gast und sein Angehöriger über Inkontinenzmaterial, Hilfsmittel und Therapiemöglichkeiten (z. B. Physio-, Ergotherapie, etc.) beraten. Im Gegensatz zur vollstationären Pflege, wird das Inkontinenzmaterial nicht vom Haus gestellt. Besondere Essenswünsche zu den Mahlzeiten werden mittels des Formulars „Mahlzeitenbestellung“[2] erfragt und an die hauseigene Küche weitergegeben.
Die SIS wird innerhalb der ersten 24 Stunden erstellt und abgeschlossen. Die daraus folgenden Maßnahmen werden innerhalb der ersten 48 Stunden vervollständigt. Nimmt ein Gast mehrfach die Kurzzeitpflege in unserer Einrichtung in Anspruch, wird die SIS bei jeder Aufnahme neu erstellt. Die SIS wird bei Veränderungen während des Aufenthaltes evaluiert sowie der Maßnahmenplan angepasst. Angehörige werden über Veränderungen und daraus resultierende erforderliche Maßnahmen beraten und informiert. Die Verantwortung liegt bei der diensthabenden Pflegefachkraft, die die Veränderungen und einen entsprechenden Anpassungsbedarf feststellt. Der komplette Aufnahme- und Entlassungsprozess der Kurzzeitpflegegäste findet unter Berücksichtigung des PDCA-Zyklus[3] statt.
Entlassung
Das Zimmer muss am Tag der Entlassung bis 16:00 Uhr geräumt sein. Wird der Gast erst nach dieser Zeit abgeholt, kann dieser unsere Aufenthaltsräume weiterhin in Anspruch nehmen.
Der Gast erhält einen pflegerischen Überleitungsbogen, seine persönlichen Medikamente und ggfls. einen Wundbericht. Für den Transfer in die häusliche Umgebung ist der Gast bzw. Angehörige verantwortlich.
Mitarbeiter*innen
Die Kurzzeitpflegeeinrichtung verfügt über separat vorgehaltenes Personal, bestehend aus Pflegefachkräften, Pflegekräfte und einer Therapeutischen Fachkraft. Die Pflegedienstleitung der Kurzzeitpflege hat einen Stellenanteil von 50%. Im Nachtdienst werden die Bewohnenden von einer Pflegefachkraft bzw. Pflegekraft versorgt. Eine Fachkraft pro Nacht ist im gesamten Haus sichergestellt.
Leistungsangebot
Gäste der Kurzzeitpflege haben nahezu denselben Anspruch unserer angebotenen Leistungen für unsere Bewohnenden in der Langzeitpflege:
- Sie können an allen Angeboten der Betreuung nach unserem Konzept „Soziale Betreuung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft“[4] teilnehmen und werden aktiv zu den Angeboten motiviert
- Auf Wunsch kann die Wäsche kostenlos gepatcht und in unserer hauseigenen Wäscherei gewaschen werden. Die genauen Informationen finden sich im ausgehändigten Wäschemerkblatt[5] wieder
- Sie erhalten nach unserem Pflegekonzept[6] eine ganzheitliche Pflege, die auf die Bedürfnisse der einzelnen Menschen abgestimmt sind
- Sie erhalten über Pflegefachkräfte erforderliche medizinische Behandlungspflege
- Angehörige erhalten bei erhalten fachliche Beratungsgespräche auf Wunsch oder bei einem aktuellen Anlass wie die Veränderung des Gesundheitszustandes
- Sie erhalten bei Bedarf seelsorgerische Begleitung
- Für die Gäste steht neben den Mitarbeiter*innen eine ehrenamtliche Vertrauensperson zur Seite. Sie nimmt Anregungen oder Beschwerden an und leitet diese an die Einrichtungsleitung weiter.
- Die Bewohnerverwaltung berät Angehörige und Gäste in Fragen der Kostenabrechnung und im Umgang mit Kassen und Behörden.
[1] Siehe Checkliste: Kurzzeitpflege CH_4.2.0002_2 aus dem QM Verwaltung- und Haustechnik Handbuch
[2] Siehe Formular: Mahlzeitenbestellung F 2.5.0022_2 aus dem QM Hauswirtschafts- Handbuch
[3] Siehe Konzept: PDCA-Zyklus K_1.2.001_2 aus dem Organisations-Handbuch
[4] Siehe Konzept: Soziale Betreuung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft K_2.1.001 aus dem QM Pflege- und Betreuungs- Handbuch
[5] Siehe: Wäschemerkblatt aus dem QM Hauswirtschafts-Handbuch
[6] Siehe Konzept zur Betreuung betagter und demenziell veränderter Menschen K_1.1.004_3 aus dem QM Pflege- und Betreuungs- Handbuch