1. Ziele
2. Regelungen
1. Ziele
- Die Mitarbeiter*innen können ihren Jahresurlaub verbindlich planen.
- Die Personaleinsatzplanung innerhalb eines Arbeitsbereiches ist unter Berücksichtigung des Urlaubs der einzelnen Mitarbeiter*innen sicher gestellt.
2. Regelung
- Die hausinterne Urlaubsregelung ist zu berücksichtigen.
- Die vorliegende fachbereichsinterne Urlaubsregelung im Pflegedienst ist die Ausformulierung des Punktes 4 aus der hausinternen Urlaubsregelung.
- Die Urlaubsplanung erfolgt innerhalb eines Wohnbereiches. In einem gemeinsamen Gespräch kann die Planung besprochen werden.
- An einem Dienstwochenende kann maximal ein Mitarbeiter einer Beziehungspflegegruppe Urlaub beantragen. Außerhalb der Wochenenden können zwei Mitarbeiter einer Beziehungspflegegruppe zeitgleich Urlaub beantragen.