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Pflege - Anregung einer Gesetzliche Betreuung

AHF Füreinander Miteinander

1. Ziele
2. Regelungen
3. Prozess


 

1. Ziele

Alle Bewohner, die aufgrund einer körperlichen oder geistigen Einschränkung nicht mehr ganz oder teilweise in der Lage sind ihre persönlichen Angelegenheiten selbständig zu regeln (Vermögen, Gesundheit, Aufenthalt) und die nicht vorab durch eine Vorsorgevollmacht eine Vertrauensperson für die erforderlichen Bereiche bestimmt haben, sollen einen gesetzlichen Betreuer zur Unterstützung erhalten. Der gesetzliche Betreuer wird durch das Amtsgericht benannt.

 

2. Regelungen

  1. Bei Heimaufnahme wird im Rahmen des Erstgespräches mit dem Bewohner und/oder seinen Angehörigen abgeklärt, ob vorhandene Vollmachten bestehen. Vorhandenen Vollmachten werden in Vivendi NG in der Dateiablage hinterlegt.
  2. Eine bestehende Vorsorgevollmacht schließt eine gesetzliche Betreuung aus.
  3. Nach Rücksprache mit den Angehörigen kann die PDL die Anregung oder ggf. Beantragung einer Verlängerung bei dem Amtsgericht unterstützen.
  4. Eine gesetzliche Betreuung endet mit dem Tod des Bewohners.

 

3. Prozess

Prozess

Maßnahme

Zuständigkeit

Information

Der Bewohner kann seine persönlichen Angelegenheiten nicht mehr selbständig regeln.

Es liegt keine Vorsorgevollmacht vor

  • PDL wird informiert.
  • Vorhandene Angehörige/Bekannte  werden informiert.
  • Hausarzt wird über die Situation informiert.
  • Eintrag in Dokumentation.

Pflegefachkraft

 

Abstimmung mit Angehörigen

  • Angehörige/Bekannte werden befragt, ob sie bereit wären, die gesetzliche Betreuung zu übernehmen.

PDL

Ggf. Information zu SD für ein Beratungsgespräch

Von Seiten der Angehörigen/Bekannten gibt es niemanden, der die gesetzliche Betreuung übernehmen möchte/kann

  • Attest beim Hausarzt wird angefordert.

 

ein Attest sollte folgende Angaben enthalten:

  1. persönliche Daten des Bewohners
  2. das Krankheitsbild
  3. warum eine Betreuung aus medizinischen Gründen notwendig ist
  4. für welche Bereiche die Betreuung erforderlich ist

Das Attest vom Hausarzt liegt vor

  • Weiterleitung an PDL
  • Eintrag in Dokumentation

Pflegefachkraft

 

Anregung einer gesetzlichen Betreuung wird durch PDL erstellt

Das Attest mit der Anregung der gesetzlichen Betreuung wird an das Amtsgericht weitergeleitet.

PDL

 

Amtsrichter besucht den Bewohner

  • Eintrag in Dokumentation über erfolgten Besuch.

Pflegefachkraft

  • Info an PDL
  • Informationsweitergabe,in der Übergabe

Beschluss wird zugesandt

  • Betreuer wird im Stammblatt erfasst.

Pflegefachkraft

HV

 

Die Betreuung ist zeitlich begrenzt und läuft aus

  • Amtsgericht informiert den Betreuer und Einrichtung schriftlich.

PDL

  • Infoweitergabe an Pflegefachkraft
  • Eintrag in Dokumentation
  • Bei weiterer Notwendigkeit muss ein neues Attest vom Hausarzt angefordert werden

Attest liegt vor

Betreuer reicht das Attest an das Amtsgericht weiter (dies kann auf Wunsch auch durch PDL erfolgen)

Ggf. PDL

 

Verlängerung liegt vor

  • Verlängerung wird im Stammblatt erfasst.

Pflegefachkraft

HV

Durch die Heimverwaltung werden per E-Mail die PDL informiert.

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