Direkt zum Inhalt

Anmeldung

Dokumentenart

AA
Arbeitsanweisung
GBU
Gefährdungsbeurteilung
BA
Betriebsanweisung
CH
Checkliste
DA
Dienstanweisung
DV
Dienstvereinbarung
F
Formular
K
Konzept
VA
Verfahrenanweisung

Pflege - Sturzprophylaxe

AHF Füreinander Miteinander Logo EMH

1. Vorwort
2. Definition
3. Ziele
4. Risikofaktoren
5. Assessment
   - Risikoassessmentbogen Sturz
6. Beratung
7. Maßnahmen
8. Dokumentation
9. Maßnahmen zur Prävention
 


1. Vorwort

Sich frei bewegen zu können, gehört zu einem selbstbestimmten Leben und hat großen Einfluss auf die persönlich empfundene Lebensqualität. Mit zunehmendem Alter nimmt jedoch die Reaktionsfähigkeit des Menschen ab und das Risiko eines Sturzes kann sich erhöhen. Kommen körperlich/geistige Einschränkungen hinzu, können einige Alltagsgeschehen zur Gefahr werden. Häufig gehen Sturzereignisse mit schwerwiegenden Einschnitten in der bisherigen Lebensführung einher, die von Wunden und Frakturen über Einschränkungen des Bewegungsradius infolge verlorenen Vertrauens in die eigene Mobilität bis hin zur selbständigen Lebensführung reichen. Durch rechtzeitige Einschätzung der individuellen Risikofaktoren, eine systematische Sturzerfassung, Information von Bewohnern und Angehörigen/Betreuern sowie gemeinsame Maßnahmenplanung und Durchführung kann eine sichere Mobilität gefördert werden.

 

2. Definition

Wir unterscheiden zwei Arten von Sturzereignissen:

  • Ein Beinahe – Sturz  ist ein abgefangener Sturz im Beisein einer Person, wodurch der Mensch nicht den Boden berührt. Der Beinahe Sturz wird nicht als Sturz gewertet. Die Faktoren, die zu diesem Ereignis geführt haben, müssen jedoch im Rahmen einer Risikoeinschätzung berücksichtigt werden.
  • Ein Sturzereignis liegt vor, wenn ein Mensch unbeabsichtigt auf den Boden oder einer tiefer gelegenen Ebene zum Liegen oder Sitzen aufkommt.

 

3. Ziele

  • Bei jedem Bewohner ist das individuelle Sturzrisiko erfasst.
  • Jeder Bewohner mit erhöhtem Sturzrisiko ist umfassend beraten.
  • Für jeden Bewohner mit erhörtem Sturzrisiko sind individuelle prophylaktische Maßnahmen geplant und umgesetzt um Stürze weitgehend zu verhindern und Sturzfolgen zu minimieren.
  • Die Mobilität des Bewohners ist größtmöglich zu erhalten oder wieder hergestellt.
  • Jede Pflegefachkraft besitzt Kenntnisse über Sturzrisiken. Im Rahmen ihrer Kompetenz kann sie Bewohner und Angehörige pflegefachlich beraten und individuelle Maßnahmen entwickeln. Sollte das notwendige Wissen nicht vorliegen, ist jede Pflegefachkraft dafür verantwortlich dies unverzüglich der Pflegedienstleitung mitzuteilen.
  • Die Pflegefachkraft verfügt über aktuelles Wissen zur Identifikation von Sturzrisiken und Maßnahmen zur Vermeidung eines Sturzes.
  • Die Pflegefachkraft erwirbt aktuelles Wissen, z.B. durch interne/externe Fortbildungsmaßnahmen, Fachliteratur, etc., um pflegerische und fachliche Maßnahmen einleiten und einen individuellen Maßnahmenplan erstellen zu können.
  • Die Pflegefachkraft ist befähigt, Stürze fachlich zu erfassen und zu beschreiben.
  • Die Pflegefachkraft ist in beratender Funktion zwischen Bewohnern, Angehörigen und berufsübergreifenden Mitarbeitern tätig.
  • Der Pflegefachkraft ist bewusst, dass die  berufsübergreifende Zusammenarbeit maßgeblich für ein effektives Interventionsangebot ist.

 

4. Risikofaktoren

Die Risikofaktoren sind in drei Bereiche unterteilt:

Personenbezogene Risikofaktoren:

  • Beeinträchtigung funktioneller Fähigkeiten
  • Beeinträchtigung der Sinne, des Bewegungsapparates und der Balance
  • Antriebsschwäche durch eine bestehende Depression
  • gesundheitliche Einschränkungen, die mit Schwindel, kurzzeitigem Bewusstseinsverlust oder ausgeprägter Schwäche einhergehen
  • kognitive Beeinträchtigungen
  • Kontinenzprobleme
  • Sehbeeinträchtigungen
  • Angst vor Stürzen und / oder Sturzvorgeschichte
     

Medikamentenbezogene Risikofaktoren:

  • Einnahme von blutdrucksenkenden Medikamenten (Antihypertensiva)
  • Einnahme von Medikamenten die die Psyche beeinflussen (Psychotrope)
  • Einnahme von mehr als 4 Medikamenten (Polypharmazie)
     

Umgebungsbezogene Risikofaktoren:

  • genutzte freiheitsentziehende Maßnahmen
  • Gefahren der Umgebung, innerhalb von Räumen und Gebäuden (Schlechte Beleuchtung/steile Treppe/mangelnde Haltemöglichkeiten/glatte Böden/Stolperfallen
  • inadäquates Schuhwerk

 

5. Assessment zur Risikoeinschätzung

Zur konkreten Einschätzung eines erhöhten Sturzrisikos nutzt die Pflegefachkraft das Assessment aus Vivendi PD.
Die Fachliche Einschätzung eines Risikos:

  • Der Bewohner hat ein zutreffendes Risiko und daraus resultierend eine Gefährdung.
    Beispiel: Ein Bewohner hatte vor Einzug ins Altenheim mehrere Stürze im häuslichen Bereich erlebt. Beim letzten Sturz zog er sich eine Oberschenkelhalsfraktur zu und wurde im Altenheim aufgenommen. Der Bewohner ist noch stark in seiner Bewegung eingeschränkt und äußert seine Angst vor weiteren Stürzen. Folge: das Risiko, und eine daraus ableitende Gefährdung trifft zu.
  • Altenheim Friedrichsburg/ APD Füreinander/ TP Miteinander:
    • Bei jedem fachlich eingeschätzten 'Trifft zu' ist unter Verhalten/ Erleben zu beschreiben in welcher Form das Risiko zutreffen kann. Wie zeigt sich das Risiko/Ursache und in welchem Bereich könnte der Bewohner gefährdet sein. Was ist eine zu erwartende Folge/ Auswirkung? Die Bewegungsfähigkeit mit den Einschränkungen des Bewohners  muss beschrieben sein (siehe hierzu auch die Bewegungsbeschreibung im Standard  Kontraktur).
  • Altenheim Eduard-Michelis- Haus:
    • Bei jedem fachlich eingeschätzten 'Trifft zu' ist in der SIS in Vivendi PD in den jeweiligen Erhebungsbereichen ein Ja anzukreuzen. In der Maßnahmenplanung ist  zu beschreiben in welcher Form das Risiko zutreffen kann. Wie zeigt sich das Risiko/Ursache und in welchem Bereich könnte der Bewohner gefährdet sein. Was ist eine zu erwartende Folge/ Auswirkung? Im Rahmen der Erhebung kann die Pflegefachliche Einschätzung dazu führen das kein Risiko vorliegt. In der SIS ist dann ein Nein unter dem Punkt weitere Einschätzungen zu setzen. Die Bewegungsfähigkeit mit den Einschränkungen des Bewohners  muss beschrieben sein (siehe hierzu auch die Bewegungsbeschreibung im Standard  Kontraktur).
  • Der Bewohner hat ein zutreffendes Risiko- jedoch dadurch keine akute Gefährdung.
    Dies trifft bei orientierten Bewohnern zu, die eine körperliche Einschränkung haben, sich dieser Einschränkung voll bewusst sind und selbst Maßnahmen ergreifen und Risiken abschätzen können. Das Risiko kann durch den Bewohner selbständig/vollständig kompensiert werden. Das heißt, der Bewohner ist selbständig in der Lage z.B. ein Hilfsmittel sachgerecht zu nutzen und nutzt dieses auch zuverlässig. Somit ist das Risiko durch den Bewohner derzeit vollständig kompensiert und es liegt aktuell keine Gefährdung vor (Ausschluss eines Risikos). Folge: in diesem Bereich besteht derzeit kein aktuelles Risiko.
  • Der Bewohner hat ein zutreffendes Risiko – die Gefährdung ist jedoch teilweise kompensiert.
    Eine teilweise Kompensation liegt vor, wenn ein Bewohner im Bereich der Mobilität teilweise abhängig von einer Person ist, z.B. mit Unterstützung/Hilfe einer Pflegekraft den Rollator nutzt. Der Bewohner benötigt beispielsweise Hilfe beim Aufstehen aus dem Sessel oder dem Bett um in den Stand zu kommen. Das Gehen am Rollator kann er anschließend selbständig und sicher. Folge: das Risiko ist teilweise durch den Bewohner kompensiert. Es besteht eine Gefährdung wenn der Bewohner selbständig versucht aufzustehen.
     
  • Der Bewohner hat eine Demenz.
    Bei nicht orientierten Bewohnern hingegen ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie ein Risiko haben und daraus auch eine Gefährdung abzuleiten ist höher. Bei der Einschätzung ist zu beachten, in wie weit der Bewohner dementiell verändert ist. Die häufigste Ursache liegt hier in dem Vergessen von Hilfsmitteln, nicht erkennen von eigenen körperlichen Grenzen (Selbstüberschätzung).
     
  • Der Bewohner hat keine aktuelle Sturzgefährdung.
    Ergibt die fachliche Einschätzung, dass derzeit keine Sturzgefährdung bei dem Bewohner vorliegt, so muss keine Maßnahme ergriffen werden. In der Pflegeprozessplanung unter wird unter Erleben/Verhalten dokumentiert, dass das Risiko fachlich eingeschätzt wurde (mit Datum) und sich aus den Faktoren derzeit kein Risiko ableiten lässt. Die vorhandene Bewegungsfähigkeit muss beschrieben sein.

 

Risikoassessment Sturz:

Personenbezogene Risikofaktoren

Fachliche Einschätzung

Beeinträchtigung funktioneller Fähigkeiten

Auftretende Veränderungen durch eine Erkrankung, akut oder chronisch, die den BW im Alltag einschränken, den gewohnten Tagesablauf verändern, die gewohnte Selbständigkeit einschränkt

Trifft zu /
Trifft zu, ist vollständig kompensiert /
Trifft zu, ist teilweise kompensiert /
Trifft nicht zu

Beeinträchtigung  sensomotorischer Fähigkeiten und/oder der Balance

Veränderungen im Bereich der Sinne und den Bewegungsapparat betreffend, Einschränkungen der Gehfähigkeit

siehe oben

Depression

Antriebsschwäche, Antriebslosigkeit

siehe oben

Störungen die mit Schwindel, kurzzeitigen Bewusstseinsverlust oder ausgeprägter Schwäche einhergehen

Schwindel während Positionsveränderungen, Schwäche bei oder nach Kraftanstrengungen, Krebserkrankungen, reduzierter Allgemeinzustand

siehe oben

Kognitive Beeinträchtigungen akut und/oder chronisch

Entwicklung einer Demenz, Störungen im Wahrnehmen, denken, lernen und erinnern, Störungen im Tag/Nacht -Rhythmus

siehe oben

Kontinenzprobleme

Gehäufter Harn- oder Stuhldrang, Abhängigkeit bei den Toilettengängen, Probleme im Umgang mit Inkontinenzprodukten

siehe oben

Sehbeeinträchtigung

Sehschwäche, keine geeignete Brille vorhanden, Erblindung

siehe oben

Sturzangst oder Sturzvorgeschichte

Gemachte Erfahrungen die verunsichern, negative Erlebnisse infolge eines Sturzes, Angst vor Folgen eines Sturzes

siehe oben

 

Medikamentenbezogene Risikofaktoren

 

Fachliche Einschätzung

Nimmt der Bewohner Blutdrucksenkende Mittel ein?

Trifft zu / Trifft nicht zu

 

 

Nimmt der Bewohner Medikamente ein die Einfluss auf seine Psyche haben?

Trifft zu / Trifft nicht zu

Nimmt der Bewohner mehr als 4 Medikamente gleichzeitig ein?

Wechselwirkungen beachten, Wirkung von BTM beachten

Trifft zu / Trifft nicht zu

 

Umgebungsbezogene Risikofaktoren

 

Fachliche Einschätzung

Werden freiheitsentziehende Maßnahmen angewendet?

Trifft zu / Trifft nicht zu

 

Gibt es bestehende Gefahren in der Umgebung?

Türen die BW öffnet in Treppenhäuser führend, Hindernisse auf dem Flur, Stolperfallen im Zimmer, schlechte Beleuchtung

Trifft zu / Trifft nicht zu

Trägt der Bewohner inadäquates Schuhwerk?

 Trifft zu / Trifft nicht zu

 

6. Beratung

Die Aufklärung und Beratung der Bewohner und deren Angehöriger steht im Mittelpunkt des pflegerischen Auftrages und erfolgt nach der fachlichen Einschätzung des Sturzrisikos. Die intern entwickelte Arbeitsanweisung (Link) wird Bewohnern und Angehörigen vor dem Beratungsgespräch übergeben. Im Beratungsgespräch selbst, welches zeitnah geplant und durchgeführt wird, informiert die Pflegefachkraft den Bewohner und die Angehörigen über:

  • die Gefahr des Stürzens anhand der Risikofaktoren,
  • die individuell ermittelten Faktoren die fachlich gesehen zu einer erhöhten Sturzgefahr führen können
  • und über die Möglichkeiten von Präventionsmaßnahmen.

Hierbei ist zu beachten, dass dem Bewohner/Angehörigen nicht Maßnahmen vorgegeben, sondern Möglichkeiten und Alternativen aufgezeigt werden. Die Auswahl einer geeigneten Maßnahme liegt beim Bewohner/Angehörigen. Wichtig: Freiheitseinschränkende Maßnahmen in Form von jeglicher Fixierung sind keine geeignete Maßnahmen zur Sturzprophylaxe! Die besprochenen Maßnahmen werden direkt während des Gespräches in der Pflegeprozessplanung integriert. Ein Beratungsgespräch mit Angehörigen kann auch telefonisch erfolgen.

Informationen FEM/ Link

Werdenfelser Weg

 

7. Maßnahmen

Alle Maßnahmen müssen individuell auf die Situation und Entscheidung des betroffenen Bewohners abgestimmt sein. Ein Sturz lässt sich nicht immer vermeiden. Ziel ist es jedoch, durch geeignete Maßnahmen die Folgen eines Sturzes zu minimieren.

Aktivierende Pflege,  Muskelaufbau, Muskelerhalt  und Balancetraining:
Als Ziel zur Erhaltung und Förderung der Mobilität sowie des Aktivitätsniveaus sollte das Pflegepersonal die Bewohner zu möglichst großer Mithilfe bei den pflegerischen Tätigkeiten motivieren und dabei nur die wirklich nötige Unterstützung geben. Sinnvoll ist die Anregung von Krankengymnastik zum Muskelerhalt, Muskelaufbau oder für ein Balancetraining. Im Kontakt mit Physiotherapeuten muss die Pflegefachkraft Rücksprache halten welche Übungen und Maßnahmen als sinnvoll erachtet werden. Bewohner können täglich ihr Gleichgewicht trainieren indem sie im Beisein eines Pflegenden aufgefordert werden ihr Gewicht, wenn möglich abwechselnd auf das rechte und linke Bein zu verlagern evtl. das nicht belastete Bein anheben, für genügend Halt  mit den Händen (Handgriffe) muss gesorgt sein. Beim Laufen kann der Pflegende einen Laufrhythmus vorgeben oder mit dem Bewohner (Wander-)Lieder singen.

Gruppengymnastik, Geh-Weg Training,  Einzelgymnastik, Sitztanz mit Musik, stärkt u.a. die Muskulatur, das Gleichgewicht und das Rhythmusgefühl und trägt damit zur sicheren Gang/ Stand bei. Dies kann mit dem Sozialen Dienstes abgestimmt werden. Im Rahmen der monatlichen Beziehungsgruppengespräche werden aktuelle Sturzereignisse thematisiert und mögliche Maßnahmen angesprochen. Siehe weitere Maßnahmen im Anhang.

 

8. Dokumentation

  • Die Fachliche Einschätzung: Die fachliche Einschätzung eines erhöhten Sturzrisikos erfolgt über das Risikoassessment in Vivendi PD, innerhalb der ersten 24 Stunden nach Heimaufnahme durch die zuständige Pflegefachkraft.
  • Beratung: Ergibt sich aus dem Bogen eine erhöhte Sturzgefährdung, so wird die individuelle Maßnahmenplanung mit dem Bewohner/Angehörigen  besprochen und in die Pflegeplanung integriert. Aus dem Gespräch ermittelte Wünsche und Bedürfnisse des Bewohners werden unter Bedürfnis/ Ressource integriert. Wünschen Bewohner und Angehörige keine Maßnahmen, so muss dies innerhalb der Pflegeplanung dokumentiert werden  (z.B. BW und Angehörige wurden über die Sturzgefährdung informiert, ihnen ist das Sturzrisiko bewusst, es werden jedoch Maßnahmen in Form von - Aufzählung/Beschreibung der empfohlenen Maßnahmen abgelehnt).
  • In der Pflegeplanung ist zu vermerken, dass das Sturzrisiko erfasst und ein Beratungsgespräch (Datum angeben) geführt wurde.
  • Die Evaluierung: Die Evaluierung der Maßnahmen erfolgt, nach einem erneuten Sturz, nach einen Krankenhausaufenthalt und bei Veränderungen im Bereich der Mobilität des Bewohners. Die Risikoauswertung ist individuell durch die Pflegefachkraft festzulegen.

Bearbeitung des Sturz-Ereignisprotokolls
Ereignet sich bei einem Bewohner ein Sturz, so ist dieser anhand des Sturz-Ereignisprotokolls zu dokumentieren.

  • Ereignet sich ein Sturz ohne Anwesenheit eines Mitarbeiters, und wird das Sturz-Ereignisprotokoll nicht von einer Pflegefachkraft ausgefüllt, so ist durch den Mitarbeitenden in der Pflege die Schichtleitung umgehend zu informieren.
  • Bei Sturzereignissen in der Nacht wird die Information von dem Nachtdienstmitarbeiter an den Tagdienstmitarbeiter per Sturz- Ereignisprotokoll in der Übergabe weitergeleitet. Die Fachkraft im Frühdienst führt dann die Informationskette laut Protokoll weiter.
  • In dem Sturz-Ereignisprotokoll wird der Sturzhergang beschrieben und anschließend analysiert. Die Analyse des Sturzereignisses erfolgt durch die verantwortliche Pflegefachkraft.
  • Ergeben sich aus der Analyse des Sturzereignisses Gefährdungsaspekte, so sind diese  in die Pflegeplanung zu integrieren und ein erneutes Gespräch mit dem Bewohner/Angehörigen durchzuführen.
  • Im Pflegebericht wird vermerkt, dass ein Sturz-Ereignisprotokoll bearbeitet worden ist.
  • Das Sturz- Ereignisprotokoll kann per DOC Send aus Vivendi an den Hausarzt verschickt werden.
  • Die Bearbeitung ist nach einer Woche vollständig abgeschlossen.
  • Häufen sich Sturzereignisse innerhalb eines kurzen Zeitraumes bei einem Bewohner, so ist zeitnah ein erneutes Beratungsgespräch mit dem Bewohner/Angehörigen zu führen und wie unter Punkt 8. Dokumentation beschrieben zu dokumentieren.

Berichte über Stürze von dementen Bewohnern:
Demente Bewohner können dazu neigen, von Stürzen zu berichten, welche sich in der Vergangenheit zugetragen haben oder auch nie passiert sind. Hier ist eine genaue Beobachtung des Bewohners und seines Umfeldes erforderlich. Eindeutige Anzeichen eines Sturzes bei dem Bewohner können Hämatome, Schürfwunden, oder andere Verletzungen sein, oder Hinweise im Zimmer durch umgekipptes Mobiliar, verschobene Teppiche, etc.

 

9. Maßnahmen zur Prävention

Der Wohnbereichsflur darf nicht mit Gegenständen lose bestellt sein, über die Bewohner fallen könnten. Pflegearbeitswagen, Dokumentationswagen, Lifter und Essenswagen müssen fest stehen, d.h. mit den Bremsen am Rad festgestellt sein. Alle weiteren Hilfsmittel sind aus dem Weg zu räumen, so dass ein Sturz eines Bewohners vermieden wird.

Räumliche Gestaltung im Bewohnerzimmer/Stolperfallen vermeiden. Bei der räumlichen Gestaltung ist zu beachten, dass der Bewohner sich in seinem Umfeld sicher bewegen kann, so dass ein Wenden mit einem Rollator, Rollstuhl etc. keine Probleme bereitet. Es ist von großer Bedeutung, dass die Sitzgelegenheiten und das Bett im Bewohnerzimmer der Körpergröße angepasst sind. Sollten Teppiche zur Stolperfalle werden, sind diese nach Rücksprache mit dem Bewohner zu entfernen. Am Bett müssen Stolperfallen z. B. hervorgerufen durch Kabel der Nachttischlampe, des Pflegebettes oder des Schellensystems, Pantoffeln, etc. beseitigt werden.
 

Einsatz von Hilfsmitteln

  • Hüftprotektoren:
    Hüftprotektorenhosen dienen als Hilfsmittel zur Prävention von hüftgelenksnahen Frakturen.
  • Gehhilfen:
    Die Auswahl und die individuelle Anpassung einer Gehhilfe muss durch einen Fachmann erfolgen. Die individuelle Anpassung ist die Voraussetzung für einen optimalen Gebrauch und Sicherheit für den Bewohner. Die vier häufigsten Gehhilfen sind die Gehhilfe (Stock), Vierpunktstock, Gehbock und der Rollator
    • Beim Aufstehen:
      •  die Gehhilfe sollte vor dem Bewohner stehen, die Bremsen sind festgestellt
      • die Gehhilfe sollte erst benutzt werden, wenn der Bewohner gerade steht
      • der Bewohner sollte erst sicher stehen bevor er den ersten Schritt geht
      • die ersten Schritte sollten immer geradeaus erfolgen, dies senkt die Sturzgefahr erheblich
    • Beim Hinsetzen:
      • die Sitzgelegenheit muss stabil und möglichst festgestellt sein
      • der Bewohner soll sich langsam Bett oder Stuhl annähern
      • der Bewohner soll sich erst hinsetzen, wenn die Rückseite beider Knie das Bett oder den Stuhl berührt
      • bei sicherem Stand können die Gehhilfen losgelassen und mit dem Arm nach hinten getastet werden, bis das Bett bzw. der Stuhl gefunden wird
      • der Bewohner soll sich nicht auf den Stuhl fallen lassen
      • Richtungswechsel: Langsam und sorgfältig mit kleinen Schritten gehen, Richtungsänderungen vollziehen. Nicht versuchen, auf einer Stelle zu drehen.
         
  • Kleidung (Schuhe):
    Schuhe sollten den Fuß festen Halt geben (Fersenriemen - festes Schuhwerk). Sinnvoll ist das Tragen von rutschhemmenden Socken im Bett (Stoppersocken). Auch das tragen von Schuhen in Bett kann als Maßnahme individuell sinnvoll sein.
  • Pflegebett:
    Pflegerische Arbeiten werden häufig an einem hochgestellten Pflegebett verrichtet. Damit der erste Gang aus dem Bett nicht mit einem Sturz endet, ist zu beachten, dass das Bett nach Beendigung der Pflege in seiner Höhe wieder in die Ausgangsposition zurückgestellt wird. Zudem können Niedrigpflegebetten eingesetzt werden. Wird dieses benötigt ist die Pflegedienstleitung zu informieren.
  • Matratze vor dem Bett:
    Diese Maßnahme kann zwar einen Sturz nicht verhindern, jedoch können Sturzfolgen minimiert werden. Wird eine zusätzliche Matratze benötigt so ist die Haustechnik zu informieren.
  • Sensormatte vor dem Bett:
    Das Sensorsystem wird auf den Boden vor das Bett des Bewohners gelegt. Sobald sich der Bewohner auf die Bettkante setzt und mit den Füßen den Boden berührt, wird ein Alarm über die Rufanlage ausgelöst. Wird dieses System benötigt, ist die Pflegedienstleitung zu informieren.
  • Bewegungsmelder:
    Der Bewegungsmelder erfasst Bewegung innerhalb eines bestimmten Bereiches. Dieses System ist ebenfalls mit der Schellenanlage gekoppelt und gibt Alarm, sobald sich der Bewohner innerhalb der Sensorreichweite bewegt. Das System kann an unterschiedlichsten Stellen im Zimmer platziert werden. Wird dieses System benötigt, ist die Pflegedienstleitung zu informieren.
  • Toilette:
    Ist diese zu niedrig, sollte hier eine Toilettensitzerhöhung angebracht werden. Ansprechpartner ist die Pflegedienstleitung. Auch der Einsatz eines Toilettenstuhls am Bett für die Nacht kann sinnvoll sein.
  • Lichtquellen
    Wichtig ist der Einsatz von adäquaten Lichtquellen. Insbesondere sind die nächtlichen Wege zur und von der Toilette betroffen. Es ist ratsam, eine Lichtquelle in der Nacht brennen zu lassen, wie z.B. die Flurlampe im Bewohnerzimmer.
  • Medikation
    Bei Einnahme von Medikamenten, die die Wahrnehmung, Koordination oder Motorik beeinträchtigen (z.B. Sedativa, Schlafmittel) sind erhöhte Aufmerksamkeit und gezielte Hilfestellung erforderlich. Bei Einnahme von Diuretika und Abführmitteln besteht erhöhte Gefahr, weil der Bewohner mitunter in großer Eile noch rechtzeitig die Toilette zu erreichen versucht und nicht auf Hilfe wartet. Für diese Zeiten sollten gemeinsam mit dem Bewohner Alternativen gesucht werden (z.B. Toilettenstuhl am Bett)
  • Prothesen
    Prothesen, orthopädische Halte-/ Stützapparate werden ausschließlich von Fachleuten angepasst. Die richtige Benutzung und Handhabung muss mit dem Bewohner sowie mit dem Pflegeteam eingeübt werden.
  • Räume/Flure
    Unebenheiten im/ auf dem Fußboden, wie z.B. Schwellen, herumliegende Kabel ist zu achten und ggf. zu beseitigen. Rutschgefahr von Teppichen verhindern, ggf. entfernen. Verschüttete Flüssigkeiten aufwischen. Auf defekte Beleuchtung achten: dem Hausmeister melden, auch in Nebenräumen auf funktionierende Nachtbeleuchtung achten. Auf die Festigkeit von Haltegriffen achtenRollstühle/ Toilettenstühle immer feststellen, auch wenn diese unbenutzt am Bett stehen.

 

Formulare:
Sturz-Ereignisprotokoll Vivendi PD
Leitfaden

Verwandte QM-Seiten

Pflege und Betreuung