
- Vorwort
- Definition
- Ziele
- Reglungen
- Risikogruppe
- Grundsätze
- Hygienische Aspekte
- Abwehrverhalten
- Palliative Mundpflege
- Dokumentation
Vorwort
Die Mundgesundheit ist ein wesentlicher Bestandteil der körperlichen Gesundheit, des Wohlbefindens und der Lebensqualität. Sie beeinflusst unter anderem das Essen und Trinken, das Sprechen, das Lachen sowie die soziale Teilhabe. Menschen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf benötigen dabei häufig individuelle Information, Anleitung, Begleitung oder eine vollständige Übernahme der Mundpflege.
In unseren Einrichtungen ist die Teilhabe der Bewohner*innen ein Hohes Gut. Diese Verfahrensanweisung soll dazu beitragen, ihnen dies zu ermöglichen. Sie verbindet eine personenzentrierte Haltung mit fachlich begründeten Handlungsschritten. Im Mittelpunkt stehen die Selbstbestimmung, die Wünsche und Bedürfnisse sowie die vorhandenen Ressourcen der pflegebedürftigen Bewohner*innen.
Der DNQP-Expertenstandard "Förderung der Mundgesundheit in der Pflege" bietet dafür eine wichtige fachliche Orientierung.
Definition
- Mundgesundheit umfasst den Zustand und die Funktion von Zähnen, Zahnfleisch, Zahnhalteapparat, Zunge, Mundschleimhaut, Speichel und Zahnersatz. Sie beeinflusst unter anderem Schmerzen, Wohlbefinden, Geschmack, Kauen, Schlucken, Sprechen, Ernährung, Aussehen und soziale Teilhabe.
- Mundhygiene bezeichnet insbesondere die Reinigung und Pflege von Mund, Zähnen, Zunge, Mundschleimhaut und Zahnersatz. Sie ist ein Bestandteil der Förderung der Mundgesundheit, ersetzt aber keine zahnärztliche Untersuchung und Behandlung.
Ziele
- Bewohner*innen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf erhalten unter Wahrung ihrer Selbstbestimmung eine individuelle, bedarfs- und bedürfnisgerechte Information, Beratung, Anleitung und Unterstützung bei Mundpflege, Zahnpflege sowie beim Umgang mit Zahnersatz und Implantaten.
- Bei bestehenden Problemen soll zu einer Verbesserung der Mundgesundheit und der Funktionalität von Zähnen und Zahnersatz beigetragen oder eine weitere Verschlechterung verhindert werden.
- Pflegefachkräfte erkennen Auffälligkeiten, führen pflegerische Maßnahmen durch, setzen Verordnungen um und veranlassen fachliche Abklärung.
Regelungen
Die Mundgesundheit ist ein wichtiger Bestandteil der allgemeinen Gesundheit und des Wohlbefindens und somit der Lebensqualität eines Menschen. Insbesondere Menschen mit einem pflegerischen Unterstützungsbedarf sind oft nicht in der Lage, ihre Mundgesundheit selbstständig und umfassend zu erhalten. Eine unzureichende Mundpflege, aber auch Einflüsse wie Krankheiten oder bestimmte Therapien, können zu einer Verschlechterung der Mundgesundheit mit schwerwiegenden Auswirkungen beitragen. Dazu gehören physische Beeinträchtigungen wie eingeschränktes Kauen, Schmerzen bei Karies oder Infektionen. Möglicherweise werden aber auch soziale Kontakte vermieden, wenn ein Mensch nicht unbeschwert lachen kann oder Mundgeruch diese Kontakte beeinträchtigt.
- Mundgesundheit bei Aufnahme beziehungsweise zu Beginn der Versorgung einschätzen und bei relevanten Veränderungen anlassbezogen erneut prüfen.
- Bei erhöhtem Risiko oder festgestellten Problemen eine vertiefte Einschätzung durch eine Pflegefachperson durchführen und im Pflegeprozess dokumentieren.
- Für alle Bewohner*innen mit Unterstützungsbedarf wird ein individueller Maßnahmenplan erstellt: Ressourcen, Unterstützungsumfang, Hilfsmittel, Produkte, Zeiten, Besonderheiten und Eskalationsweg.
- Bei Schmerzen, Blutungen, Schwellungen, Entzündungen, Druckstellen, anhaltender Mundtrockenheit, Schluckproblemen, auffälligem Zahnersatz oder anderen Veränderungen wird eine zeitnahe fachliche Abklärung organisiert.
- Die Einrichtung stellt geeignete Pflegeprodukte und Hilfsmittel bereit und organisiert regelmäßige Schulungen sowie eine regelmäßige Überprüfung der Umsetzung.
Bewohner*innen mit einem erhöhten Risiko für Probleme der Mundgesundheit
- Eine körperliche Beeinträchtigung haben (z.B. Lähmung, Schluckstörung, reduzierte Feinmotorik, Sehschwäche, Gebrechlichkeit)
- Eine kognitive Beeinträchtigung haben (z.B. Demenz, psychiatrische Erkrankung, geistige Behinderung, Bewusstseinstrübung)
- Eine neuurologische Erkrankung haben (z.B. Parkinson, Apoplex), Dysphagie und Aspirationsrisiko
- Diabetes mellitus
- Mehrere Medikamente einnehmen
- Mundtrockenheit oder verminderter Speichelfluss
- Wenig oder gar keine Nahrung zu sich nehmen
- Trinknahrung als Nahrungsergänzung zu sich nehmen
- Eine kontinuierliche Sauerstoffzufuhr oder Beatmung benötigen
- Chemotherapie, Strahlentherapie im Kopf-Hals-Bereich erhalten
- Munderkrankung haben, Blutungen, Belage, Krusten, Wunden, Mundgeruch
- schlecht sitzender oder beschädigter Zahnersatz, Implantate
- Im Mundbereich operiert wurden
- Schmerzen
- Immunsupprimiert sind
- Palliative Versorgung befinden
- Substanzabhängig sind
Grundsätze zur Mundhygiene
- Unterstützungsbedarf bei der Mundpflege erkennen und Individuell angepasste Maßnahmen nach den Wünschen und Bedürfnisse der Bewohner*innen/ Gästen gemeinsam planen
- Gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und/oder seinen Angehörigen Maßnahmen zur Mundgesundheit planen.
- Bei der korrekten Durchführung der Maßnahmen helfen oder die Umsetzung der Maßnahmen vollständig übernehmen. Die vorhandenen Ressourcen der Bewohner*innen/ Gäste in den Pflegeprozess integrieren sowie fördern
- Kompetenz aufbauen, um entscheiden zu können, wann pflegerische Maßnahmen nicht ausreichen und andere Berufsgruppen hinzugezogen werden müssen.
- Bewohner/ - innen * zur täglichen Mundpflege anleiten, schulen, beraten und motivieren
- Individuelle Techniken zur Mundpflege abgestimmt auf den jeweiligen Bewohner/ -in* anwenden
Maßnahmen zur Mundhygiene
Hygienische Aspekte bei der Mundpflege
- Mundpflegeartikel sollten in einem gesonderten Behältnis gelagert werden
- Interdentalbürsten sollen nach spätestens einer Woche erneuert werden, sonst besteht die Gefahr, dass diese abbrechen
- Kompressen werden nach einmaligen Gebrauch verworfen
- Bei Bewohnern*innen/ Gäste in der präfinalen Lebensphase wird eine individuell abgestimmte Mundpflege nach bekannten biografischen Vorlieben praktiziert
Eine feste Reihenfolge kann Orientierung geben, darf aber nicht als starres Schema gegen die Bedürfnisse der Person angewendet werden. Jeder Schritt wird angekündigt, die Person wird einbezogen und die Mundsituation wird fortlaufend beobachtet.
- Außenflächen: systematisch im Ober- und Unterkiefer reinigen; den Zahnfleischrand einbeziehen und die Lippe nur vorsichtig sowie nach Zustimmung abhalten.
- Innenflächen: im Ober- und Unterkiefer reinigen; bei den Schneidezähnen kann die Bürste senkrecht gehalten werden.
- Kau- und gegebenenfalls Zahnzwischenflächen reinigen; Hilfsmittel nach individueller Mundsituation und fachlicher Empfehlung einsetzen.
- Zunge und Mundschleimhaut vorsichtig kontrollieren und bei Bedarf reinigen beziehungsweise befeuchten.
- Mund ausspülen oder auswischen, sofern dies sicher möglich ist. Bei Schluckstörung keine unnötig großen Flüssigkeitsmengen verwenden.
- Zahnersatz einsetzen oder nach individueller Vereinbarung aufbewahren; Mund, Lippen und Zahnersatz abschließend auf Schmerzen, Druckstellen und Rückstände kontrollieren.
Bei Bewohnern mit eigenen Zähnen
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Prozess |
Bemerkungen |
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Ggf. muss die Sitzhaltung korrigiert werden. |
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Ggf. muss die Kopfhaltung korrigiert werden. Die Kopfhaltung ist eher nach vorne geneigt. Kein Überstrecken des Kopfes nach hinten, Aspirationsgefahr |
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Auf Vorlieben des Bewohners achten: Wassertemperatur, Mundspüllösungen etc. |
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1. Zahnbürste mit sanftem Druck im 45° Winkel ansetzen und die Beläge mit kleinen, kreisenden Bewegungen lösen. Nicht schrubben! 2. Dann die Beläge vom Zahnfleisch bis zur Zahnkrone abwischen. Zehnmal pro Abschnitt, immer von "Rot nach Weiß". 3. Jeder Putzabschnitt umfasst 2 bis 3 Zähne. Putzen Sie erst außen, dann innen, erst den Ober- dann den Unterkiefer. 4. Besonders sorgfältig die inneren Zahnflächen reinigen! Auch hier setzt sich Zahnbelag ab. 5. An den Innenseiten der Schneidezähne die Zahnbürste senkrecht halten. Auch hier: Erst rütteln, dann wischen! 6. Zum Schluss die Kauflächen der Backenzähne reinigen. Hier dürfen Sie schrubben. |
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Ggf. muss der Mundraum durch PP ausgewischt werden. Dies kann bei starken Schluckstörungen der Fall sein, oder wenn ein Bewohner die Handlung nicht mehr nachvollziehen kann. |
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Bei Bewohnern mit Zahnprothese
Link Video Zahnprothesenpflege
Link Video Zahnprothesen richtig herausnehmen
Die Prothesen Reinigung sollte so häufig erfolgen wie das Reinigen der natürlichen Zähne. Regelmäßige Zahnarzttermine sind auch beim Tragen einer Vollprothese notwendig. Zahnprothesen müssen nach dem Herausnehmen immer im Wasser liegen.
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Prozess |
Bemerkungen |
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Um eine Oberkieferprothese herauszunehmen, legen Sie Ihren Daumen auf die Vorderzähne der Prothese und drücken dann gleichzeitig nach oben und außen in Richtung der Nase des Bewohners. Um eine Unterkieferprothese herauszunehmen, ziehen Sie langsam an Ihrer Prothese, während Sie etwas daran wackeln. |
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Keine Zahncreme verwenden, diese greift den Kunststoff an. Eine gute Möglichkeit bietet das Reinigen mit einer milden Handwaschseife. Die Prothese ist immer über ein mit Wasser gefülltes Waschbecken, alternativ über einem Handtuch zu reinigen, damit sie beim Herunterfallen nicht zerbricht. Dreimal pro Woche sollte die Prothese mit speziellem Reinigungstabletten gereinigt werden. Die Zahnprothese sollte nur einige Minuten in der Lösung liegen, hierzu sind die Gebrauchshinweise zu beachten. |
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Auf Vorlieben des Bewohners achten: Wassertemperatur, Mundspüllösungen etc. |
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Die Mundschleimhaut muss ebenfalls gereinigt werden. Dies kann mit einer weichen Zahnbürste erfolgen. Die Stimulation des Zahnfleisches beugt einem Abbau des Gewebes vor und verhindert Entzündungen. |
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Ob eine Zahnprothese über Nacht eingesetzt werden soll, ist mit dem behandelnden Arzt abzustimmen. Die Bedürfnisse und Gewohnheiten des Bewohners sind zu berücksichtigen. Ohne Zahnprothese eine bessere Durchblutung der Schleimhaut gewährleistet. Mit Zahnprothese ist die Kommunikation z.B. zum ND besser und der Kiefer bildet sich nicht zurück. Vorteile Nachteile abwägen….Erst Unterkieferprothese dann Oberkiefer- einsetzen. |
Bei Bewohnern mit eigenen Zähnen und Prothese (Teilprothese)
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Prozess |
Bemerkungen |
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Siehe 1.+2. |
Mischung aus den beiden oben beschrieben Punkten. |
Bei Bewohnern ohne eigene Zähne und ohne Prothese
Die folgenden Maßnahmen betreffen häufig Bewohner die in Ihren kognitiven Fähigkeiten und Ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Gerade bei Bewohnern mit dementiellen Veränderungen ist ein behutsames Vorgehen erforderlich.
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Prozess |
Bemerkungen |
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Lagerung des Kopfes in Mittelstellung, leicht vorgebeugt, eventuell Stabilisierung des Kopfes durch Kissen oder Handtuchrolle Bei fehlender Rumpf- und Kopfstabilität, Mundpflege in Seitenlage durchführen.
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Wahrnehmungsfördernde Mundpflege:
Annäherung an den Mund:
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Mundpflege bei Bewohnerin und Bewohnern mit abwehrenden Verhalten
Komplikationen im Zusammenhang mit dem Zahnersatz bilden. Dies sollte unbedingt von einem Zahnarzt abgeklärt werden.
Abwehrverhalten darf auch bei Bewohner*innen mit abwehrendem Verhalten z,B. Demenz oder Delir nicht pauschal auf Zahnersatz zurückgeführt werden. Mögliche Ursachen können auch Schmerzen, Druckstellen, Mundtrockenheit, Angst, Scham, unangenehmer Geschmack, Überforderung oder eine unpassende Situation.
Der Ablauf der Mund und Zahnpflege sollte für Pflegekraft und Bewohner/Bewohnerin so angenehm wie möglich gestaltet sein.
- bei deutlicher Abwehr zunächst unterbrechen oder beenden; keine gewaltsame Durchführung.
- Ursachen beobachten und erfragen: Schmerzen, Mundveränderungen, Geschmack oder Geruch des Produkts, Zeitpunkt, Bezugsperson, Körperposition und Kommunikationsform.
- Mundpflege später erneut anbieten, in kleinere Schritte aufteilen, eine vertraute Person einbeziehen oder ein anderes geeignetes Hilfsmittel beziehungsweise Produkt versuchen.
- Wiederholte Ablehnung, Schmerzen, sichtbare Veränderungen, Druckstellen, lockerer oder beschädigter Zahnersatz und andere Auffälligkeiten dokumentieren und an die Pflegefachperson weiterleiten.
- Bei Verdacht auf zahnmedizinische Ursache zeitnah zahnärztliche Abklärung veranlassen. Bei akuter Atemnot, starker Blutung oder sonstigem Notfall sofort nach Notfallstandard handeln.
- Ruhige Umgebung mit ausreichend Zeit
- Begegnung auf Augenhöhe, so dass die Pflegekraft angesehen werden kann
- Entspannte, respektvolle Kommunikation
- Komplimente machen, wertschätzend, authentisch und ohne Beschämung kommunizieren.
- Lächeln bei der Interaktion
- Initial Berührungen
- Gestik und Mimik
- wiederspiegeln (paraphasieren)Die Pflegekraft demonstriert den Vorgang
- Hand über Hand: Pflegekraft legt die eigene Hand auf die Hand des Pflegekunden und führt die Bewegungen der Mundpflege gemeinsam durch
Palliative Mundpflege
Die Mundpflege ist für Palliativpatienten und sterbende Menschen von besonderer Bedeutung. Häufig Atmen schwerkranken und sterbende Menschen durch den geöffneten Mund. Dies begünstigt oft das austrocknen der Mundschleimhaut und führt meistens zu schmerzhaften Läsionen, Blasenbildung, Soor und Aphten. Viele Betroffene können ihre Bedürfnisse und Wünsche, aber auch ihre Sorgen und Ängste nicht mehr verbal äußern.
Aufgrund des Allgemeinzustands eines palliativen Bewohners ist eine gesunde Mundschleimhaut meist nicht mehr zu erreichen. Die Pflege sollte sich deswegen auf ein möglichst sensibles Vorgehen beschränken, dass die Intimsphäre besonders beachtet und auf die persönlichen Bedürfnisse eingeht.
Erfahrungen und Vorlieben des Bewohners bei Verwendung von Mundpflegemitteln sollten dabei unbedingt beachtet werden. Sie haben Vorrang vor den Kenntnissen über deren Wirkungsweisen. Damit zwischen den Bedürfnissen der Bewohner und den pflegerischen Ansprüchen des Pflegeteams keine Spannungen entstehen, muss, soweit das möglich ist, ausführlich miteinander kommuniziert werden.
Hierbei ist zu beachten das:
- Das Verhalten und Erleben eines Bewohners zu seinen Gewohnheiten, Vorlieben und Abneigungen immer die aktuelle Situation wieder gibt. Der Evaluationszeitraum ist hier deutlich zu verkürzen.
- Der Bewohner selbst über das pflegerische Tun entscheidet.
- Der Bewohner sich sicher und ernst genommen fühlt.
- Die Mundpflege als wohltuend empfunden wird.
Allgemeine Maßnahmen:
- Voraussetzung für die Mundpflege ist, dass der Bewohner den Mund freiwillig öffnet. Befindet sich der Bewohner in der präfinalen Phase oder einem somnolenten Zustand, ist besonders auf Mimik (Stirnfalte, verziehen der Mundwinkel, etc.), eine veränderte Atmung oder Stöhnen als Zeichen der Ablehnung der Mundpflege zu achten. Die Mundpflege ist dann auf ein regelmäßiges befeuchten der Mundschleimhaut mit einem feinen Sprühzerstäuber und die Lippenpflege zu reduzieren.
- Zur Mundpflege gehört auch die Lippenpflege.
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Borken und Beläge |
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Entstehung |
Mögliche Maßnahmen |
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Soor oder schmerzhafter Mund |
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Mundtrockenheit |
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Mundgeruch |
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Dokumentation
Die Dokumentation erfolgt im EDV gestützten Programm Vivendi PD im Maßnahmenplan, individuell abgestimmt auf den Bewohner*in nach deren Autonomie sowie deren Wünsche und Bedürfnisse. Ressourcen werden gefördert und erhalten.
- Prothesen (Teilprothesen, Vollprothesen, Stifte, Klammern etc.)
- Wie wird die Mundhygiene durchgeführt
- Welche Hilfsmittel kommen zum Einsatz
- Wie oft führt der Bewohner/- in * die Zahnpflege am Tag durch
- Weiterleitung von Auffälligkeiten, Information an Pflegefachkraft,
- Zahnarztbesuche ebenfalls in der Infosammlung dokumentieren
Zuständigkeiten
- Pflegefachkräfte: Screening und vertiefte Einschätzung veranlassen oder durchführen, Maßnahmen planen, Unterstützungsumfang festlegen, beraten und anleiten, delegieren, evaluieren und bei Bedarf zahnmedizinische oder ärztliche Abklärung einleiten.
- Pflegekräfte und sonstige Mitarbeitende: festgelegte Maßnahmen im Rahmen der eigenen Qualifikation durchführen, Auffälligkeiten unverzüglich weitergeben und die tatsächliche Unterstützung, mögliche Abweichungen, dokumentieren.