1. Ziele
2. Regelungen
3. Prozess
4. Mögliche Begleitpersonen
5. Vorbereitung des Arztbesuches
6. Durchführung des Arztbesuches
7. Nachbereitung des Arztbesuches
1. Ziele
- Alle Bewohner, die nicht in der Lage sind, ihre Arztbesuche selbständig zu koordinieren, zu planen oder durchzuführen, aufgrund körperlicher oder kognitiver Einschränkungen oder seelischen Empfindungen, werden bei Arztbesuchen begleitet.
- Eine Begleitung bei Arztbesuchen sollte durch eine vertraute Person wahrgenommen werden. Sie erfolgt auf Wunsch des Bewohners und/oder in Fällen, in denen eine Hilfestellung aus fachlicher Sicht notwendig erscheint.
2. Regelungen
- Bei der Heimaufnahme wird im Rahmen des Erstgespräches mit dem Bewohner, seinen Angehörigen und ggf. Betreuern besprochen, wer den Bewohner bei notwendigen Arztbesuchen begleitet.
- Bei Bewohnern, deren Angehörigen aufgrund der eigenen Wohnsituation (z. B. weit weg oder im Ausland lebend) keine Begleitung wahrnehmen können, muss durch die Angehörigen oder dem Bewohner selbst eine Person benannt werden, die diesen Aufgabenbereich stellvertretend übernimmt.
- Wenn Bewohner durch einen gerichtlich bestellten Betreuer im Bereich der Gesundheitsfürsorge vertreten werden, ist dieser in der Verantwortung, eine Begleitung zu ermöglichen.
- Bewohner, die keine Angehörigen und keinen gerichtlich bestellten Betreuer haben, wird die Begleitung durch die Einrichtung sichergestellt.
- Ist in akut auftretenden Situationen eine Begleitung aus fachlicher Sicht notwendig und es besteht keine Möglichkeit, eine kurzfristige Begleitung durch Angehörige zu organisieren, wird die Begleitung durch die Einrichtung sichergestellt.
3. Prozess
Prozess |
Maßnahme |
Zuständigkeit |
Information |
Geplanter Arztbesuch |
Angehörige/Betreuer werden informiert. |
Pflegefachkraft |
|
|
Arztbesuch wird geplant. |
Angehörige/Betreuer |
Die Angehörigen planen mit der Arztpraxis den Termin. Pflegepersonal erfragt ggf. den Termin. |
|
Termin wird in der Dokumentation und dem Wohnbereichskalender erfasst. |
Pflegefachkraft/ Pflegemitarbeiter |
|
Vorbereitung Arztbesuch |
|
Pflegefachkraft |
|
Durchführung Arztbesuch |
|
Pflegefachkraft/ Pflegemitarbeiter |
Information über Arztbesuch in der Frühbesprechung weitergeben. |
Arztbesuch erfolgt |
Dokumentation des Arztbesuches |
Pflegefachkraft |
Informationsweitergabe in der Übergabe. |
Ungeplanter / akutnotwendiger Arztbesuch |
Information und Anfrage an die Angehörigen, ob eine Begleitung erfolgen kann. |
Pflegefachkraft |
Infoweitergabe an PDL. Wenn Begleitung durch Angehörige möglich: siehe 'Vorbereitung Arztbesuch' |
Keine Begleitung durch Angehörige Möglich |
Anfrage an:
|
Pflegefachkraft |
Info an PDL |
4. Mögliche Begleitpersonen
- Angehörige, auch wenn sie generell die Begleitungen nicht übernehmen können. Jedoch immer im Einzelfall nochmals ansprechen.
- Sonstige Bezugspersonen mit regelmäßigem Kontakt zu dem Bewohner (z. B. Freunde, Bekannte, Nachbarn, usw.).
- Betreuer auf Honorarbasis.
- Mitarbeiter im Ehrenamt.
- Schüler oder Praktikanten in der Pflege.
- Mitarbeiter des Sozialen Dienstes nach Absprache.
5. Vorbereitung des Arztbesuches
- Absprache mit dem Bewohner über die Begleitung.
- Frühzeitige Information und Absprache mit den Angehörigen bzw. mit der im Stammblatt gekennzeichneten Person.
- Information der Begleitperson über gesundheitliche Probleme.
- evtl. Liste der bisher verordneten Medikamente kopieren und bereitlegen.
- Versichertenkarte oder Überweisung bereitlegen.
- evtl. Krankentransport oder Taxi organisieren.
6. Durchführung des Arztbesuches
- Vermittlung von Sicherheit, Geborgenheit und Orientierung zur Beruhigung des Bewohners
- Hilfe bei der Wahrung der persönlichen Interessen des Bewohners
- Regelung von Formalitäten (z. B. wenn der Bewohner nüchtern erscheinen muss, Urinprobe mitnehmen, usw.)
- Informieren des Arztes, wenn sich der Bewohner nicht mehr selbst äußern kann
- Informationsaustausch zwischen Arzt, Bewohner und Pflegemitarbeitern des Wohnbereiches
- falls erforderlich, erneute Terminabsprache mit der Begleitperson
7. Nachbereitung des Arztbesuches
- Informationsweitergabe durch die Begleitperson an die Pflegemitarbeiter
- Rückgabe der Versichertenkarte an die Schichtleitung
- Dokumentation des Arztbesuches im Bericht der Pflegedokumentation durch den zuständigen Pflegemitarbeiter
- evtl. Rücksprache mit den Angehörigen
- Abrechnung mit der Verwaltung, falls Kosten entstanden sind (z. B. für Taxifahrten)