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Verfahrenanweisung

Pflege - Umgang Pflegebetten (MPBetreibV) - Verfahrensanweisung

AHF Miteinander

1. Definition
2. Ziele
3. Regelungen


 

1. Definition

In dieser Verfahrensanweisung werden notwendige Maßnahmen hinsichtlich des Umganges mit Pflegebetten beschrieben. Es ist zwingend erforderlich die unten aufgeführten Maße und Vorgehensweisen einzuhalten.

 

2. Ziele

  • Einhaltung der gesetzlich geforderten Bestimmungen
  • Alle Mitarbeiter in der Pflege sind über notwendige Vorgehensweisen informiert

 

3. Regelungen

Folgende Maße sind bei Bett-Seitenteilen zu beachten:

Bett

Bezeichnung

Anforderung

Maß in mm

A

Das größte Maß in mindestens einer Richtung zwischen Bestandteilen des Seitengitters / Haltegriffs in allen normalen verwendeten Positionen

A <= 120

B

Dicke der normalerweise verwendeten Matratze ohne Kompression wie vom Hersteller angegeben

 

C

Höhe der Oberkante des Seitengitters über der Matratze ohne Kompression und dem Bettboden in ebener Position

C >= 220

D

Abstand zwischen Kopf- / Fußteil / Zubehör und Seitengitter / Haltegriff mit dem Bettboden ein ebener Position. Gilt auch bei erweitertem Fußteil

D <= 60 oder D >= 250*

* Bei Krankenhausbetten nach DIN 60601-2-38 beträgt das Maß D >= 235 mm

E

Abstand zwischen unterteilten Seitengittern mit dem Bettboden in ebener Position

 

E <= 60 oder 250 <= E <= 400

F

Das größte Maß in mindestens einer Richtung jeder Öffnung unterhalb des Seitengitters

falls D >= 250*; F <=60

falls D <= 60; F<= 120

G

Länge des / der Seitengitter(s)

G >= 2/3 H

H

Abstand zwischen Kopf- und Fußteil ohne Erweiterung dieser Teile

keine Anforderungen

 

Tägliche Überprüfung:

  • Bei der Anwendung von Bettseitenteile prüfen alle Mitarbeiter*innen durch Anheben der Seitenholme, – A-Maß-  siehe Skizze und Tabelle, ob der Abstand nicht zu weit ist. Ebenfalls wird der untere Holm angehoben, -F-Maß- siehe Skizze und Tabelle. Sollte die Maße als zu „groß“ bewertet werden, ist unverzüglich die Pflegedienstleitung zu informieren.
  • Es ist untersagt, ein Bettseitenteil anzuwenden, wenn der Bewohner eine eigene Matratze im Pflegebett eingebracht hat. Sollte dies als notwendig erachten werden, ist die Pflegedienstleitung vor Benutzung des Bettseitenteil zu informieren. Die Pflegedienstleitung muss das Betreiben freigeben. Sollte die Pflegedienstleitung nicht erreichbar sein, ist notfalls vor Nutzung des Bettseitenteils die Matratze zu tauschen.
  • Alle Pflegebetten sind direkt an der Steckdose anzuschließen. Ein Betreiben, z. B. über einen Mehrfachstecker ist untersagt.

 

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