1. Ziele
2. Regelungen
Für die Einstellung von neuen Mitarbeiter*innen ist die Einrichtungsleitung Verantwortlich. Die Ausschreibung von neuen Stellen, die Auswahl der geeigneten Mitarbeiter*innen und die Erstellung der notwendigen Unterlagen (MAV - Zustimmung) übernehmen die Fachbereichsleitungen im Auftrag der Einrichtungsleitung. Ihnen obliegt damit die Eingrupirerung der neuen Mitarbeiter*innen in die AVR.
Ziele:
- Transparentes Verfahren ist sichergestellt.
- Ein einheitliches Verfahren ist sichergestellt.
- Verantwortlichkeiten sind eindeutig geregelt.
- Alle benötigten Unterlagen sind vorhanden.
Regelungen:
Prozess |
Durchführung |
Verantwortlich |
Bemerkungen |
MAV Zusage liegt vor |
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Personalverwaltung |
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Dienstvertrag |
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Personalverwaltung |
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Vertragsunterlagen |
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Personalverwaltung |
Vertragsversendung an Mitarbeiter*in mit Anschreiben. |
Time office |
Vollständige Anlage |
Personalverwaltung |
FBL oder Bereichsleitung wird per E-Mail informiert. |
Vivendi |
Rechte sind in der MAV Zusage enthalten |
Personalverwaltung/ FBL |
Rechtevergabe durch FBL |
Einstellungsmappe |
Verfahren in QM beschrieben |
Personalverwaltung |
Wird in den Fachbereich gegeben. |
Fidelis |
Anlage im Lohn/Gehaltsprogramm |
Personalverwaltung |
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