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Einstellungsverfahren von Mitarbeiter*innen

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1. Ziele
2. Regelungen


Die Einstellung vom Mitarbeiter*innen ist in einer Zeit des zunehmenden Fachkräftemangels für die Einrichtungen von besonderer Bedeutung. Vom ersten Kontakt über das Bewerbungsgespräch bis hin zur Klärung von Fragen und die Einführung in das Unternehmen ist daher ein fester Ansprechpartner von zentraler Bedeutung. Diese Rolle nimmt die Fachbereichsleitung ein. Damit fällt dem Einarbeitungskonzept eine zentrale Rolle zu.

Für die Einstellung von neuen Mitarbeiter*innen ist die Einrichtungsleitung verantwortlich.

Für die Ausschreibung von neuen Stellen, die Auswahl der geeigneten Mitarbeiter*innen und die Erstellung der notwendigen Unterlagen (MAV - Zustimmung) übernehmen die Fachbereichsleitungen im Auftrag der Einrichtungsleitung. Ihnen obliegt damit auch die Eingruppierung der neuen Mitarbeiter*innen in die AVR.

Ziele:

  1. Transparentes Verfahren ist sichergestellt. 
  2. Ein einheitliches Verfahren ist sichergestellt. 
  3. Verantwortlichkeiten sind eindeutig geregelt. 
  4. Alle benötigten Unterlagen sind vorhanden.

Regelungen:

In dem aufgeführten Prozessschema wird der organisatorische Ablauf dargestellt. Darüber hinaus gelten die folgenden Regelungen:

Die Fachbereichsleitung:

  1. Ist erste Ansprechperson für alle neuen Mitarbeiter*innen.
  2. Sie klärt alle notwendigen Fragen, z.B. zum Vertag oder Abrechnung.
  3. Sie regelt die Zustellung der Unterlagen für die neuen Mitarbeiter*innen. (Vertragszusendungen, persönliche Übergabe in einem Gespräch etc.)
  4. Sie steuert den gesamten Einarbeitungsprozess. Sie wählt die Mitarbeiter*innen aus welche die praktische Einarbeitung umsetzen.
  5. Sie führt die Gespräche im Rahmen der Einarbeitung.

Die Personalverwaltung:

  1. Ist für die Erstellung der notwendigen Unterlagen verantwortlich.
  2. Sie überwacht den Rücklauf aller notwendigen Unterlagen und informiert ggf. die FBL.
  3. Sie pflegt die notwendigen Daten in die vorhandenen EDV Systeme ein.
  4. Sie steht als Ansprechperson der FBL zur Seite. 
  5. Sie prüft die formelle Richtigkeit der Unterlagen und informiert bei Auffälligkeiten die FBL

 

Prozess

Durchführung

Verantwortlich

Bemerkungen

MAV Zusage liegt vor

  1. Eingangsdatum wird erfasst
  2. Kontrolle, ob Bewerbungsunterlagen vorliegen
  3. Inhalt wird geprüft

 

Personalverwaltung

Die EL, FBL erstellt die Zusage für die MAV. EL, FBL bleiben Ansprechpartner*innen für die MAV

Anlage time office

Bei zeitlich sehr kurzfristigen Einstellungen kann eine Anlage von neuen Mitarbeiter*innen in time office zur Dienstplanung früher notwendig sein.

  1. Zunächst wird die PersV gebeten die Erfassung vorzunehmen.
  2. Die FBL kann über die Erfassung durchführen. Die PersV ist dann über E-Mail zu informieren.

FBL

Personalverwaltung

Die Anlage in time office erfolgt durch die FBL immer durch den Anlage Assistenten. Die PersV pflegt alle restlichen Daten nach.

Die Personalnummer wird immer mit "Nachnamen_NEU" angelegt.

Dienstvertrag

  1. Vertrag wird erstellt
  2. Wird zur Unterschrift an EL gegeben
  3. Vertrag ist zurück
  4. Wird nochmal auf Richtigkeit geprüft und versendet

 

Personalverwaltung

  • Wird auf der Checkliste erfasst
  • Versendung erfolgt mit Personalbogen und Anschreiben
  • Abweichungen können durch die EL / FBL beschlossen werden. (z.B. Dienstvertrag wird in einem persönlichem Gespräch übergeben)
  • Schüler erhalten drei Ausfertigungen
  • Wiedervorlage wird als Termin in Outlook erfasst. Rücklauf hängt vom Einstellungsdatum ab und wird bei jeder neuen Einstellung festgelegt.
  • Musterverträge im QM sind zu nutzen.

Vertragsunterlagen

  1. Vertragsunterlagen sind zurück
  2. Werden auf Vollständigkeit geprüft
  3. Personalakte wird angelegt
  4. Vertrag geht zur Unterschrift an Geschäftsführung
  5. Vertrag an Mitarbeiter*in versendet

Personalverwaltung

Vertragsversendung an Mitarbeiter*in mit Anschreiben.

Unterschrift EL / FBL und Personalverwaltung.

Time office

Vollständige Anlage

Personalverwaltung

FBL oder Bereichsleitung wird per E-Mail informiert.

Vivendi

Rechte sind in der MAV Zusage enthalten

Personalverwaltung/ FBL

Rechtevergabe durch FBL

Einstellungsmappe

Verfahren in QM beschrieben

Personalverwaltung

Wird in den Fachbereich gegeben.

Fidelis

Anlage im Lohn/Gehaltsprogramm

Personalverwaltung

 

 

 

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