Präambel
Im AHF und EMH als Einrichtungen in der Trägerschaft der Stiftung der Schwestern von der Göttlichen Vorsehung sind uns lange Dienstverhältnisse sehr wichtig. Wir wollen mit Ihnen als Mitarbeiter*innen und Kolleg*innen den Arbeitsalltag gemeinsam entwickeln und prägen. Dennoch kommt es aus ganz verschiedenen Gründen dazu, dass Mitarbeiter*innen das Unternehmen verlassen.
Ziel:
- Einheitliche Prozesse im gesamten Unternehmen
- Transparente Entscheidungswege
- Einheitliche Beschreibungen der Verantwortlichen Personen
Regelungen:
Es gibt verschiedene Möglichkeiten aus dem Dienst auszuscheiden:
- Das befristete Dienstverhältnis endet.
- Die Mitarbeiter*in geht in den Ruhestand.
- Die Mitarbeiter*in kündigt.
- Der Dienstgeber kündigt.
Verschiedene Gründen können dazu beitragen, dass Mitarbeiter*innen aus dem Unternehmen ausscheiden. Es ist daher von besonderer Bedeutung, im persönlichen Gespräch mit der Mitarbeiter*in, die Gründen zu beleuchten. Verschieden Ziele sind damit verbunden:
- Der/Die Mitarbeiter*in verbleibt im Unternehmen.
- Feedback zur aktuellen Arbeitssituation. Was kann im Unternehmen verbessert werden? Was ist besonders gut?
- Fachwisse verbleibt in der Einrichtung. Welche Aufgaben und welches Fachwissen hat die Mitarbeiter*in in der Einrichtung durchgeführt und Erworben, Wie kann sie dieses Wissen weitergeben. Welche Inhalte sollten noch festgehalten werden.
- Wertschätzung kann nochmal geäußert werden.
Beteiligung Mitarbeitervertretung (MAV)
Die Beteiligung der MAV ist in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) geregelt. Es sind verschiedenen Arten einer Beteiligung der MAV bei Kündigung geregelt. Für die Einrichtungen der Stiftung wurden dies wie folgt festgelegt.
- Anhörung und Beratung, Regelungen §29 MAVO (Link zum Formular)
- bei Kündigungen in der Probezeit
- bei vorzeitigem Ruhestand
- Zustimmung, Regelungen §33 MAVO (Link zum Formular)
- bei ordentlichen Kündigungen
- bei fristlosen Kündigungen
Die Regelungen nach 2. sind abweichend der MAVO. Der Dienstgeber weitet damit die Regelungen im Sinne der Mitarbeiter*innen aus. Bei Kündigungen ist gemäß MAVO eine Anhörung und Beratung und keine Zustimmung vorgesehen.
Prozess Kündigungsverfahren: