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Gehaltspfändung von Mitarbeiter*innen

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  1. Ziele
  2. Regelungen

 

Eine Gehaltspfändung ist im besonderen für die Mitarbeiter*innen ein sensibles Thema und häufig mit Scham verbunden. Daher ist ein sachlicher, gut strukturierter Prozess notwendig. Es sollten so wenig Personen wie möglich an dem Verfahren beteiligt werden. Ein wichtiger Bestandteil im Gespräch mit den betroffenen Mitarbeiter*innen sind neben den objektive Fakten die Beratung. Die Information über Inside Intervention, Schuldnerberatung und ggf. die Unterstützung durch ein Mitarbeiter*innen Darlehen können mögliche Themen sein.

 

Ziele:

  • einheitliches Vorgehen
  • Sicherstellung des Datenschutzes

 

Regelungen:

Für das gesamte Verfahren ist die Einrichtungsleitung verantwortlich. Sie koordiniert den gesamten Prozess und entscheidet ob und welche Personen (GL, FBL,QMB als Stellv. Einrichtungsleitung oder für TP und APD) eingebunden werden sollen oder müssen. Die Geschäftsführung muss über ein Verfahren zur Gehaltspfändung nicht informiert werden. Alle Gespräche mit Mitarbeiter*innen werden durch die Einrichtungsleitung oder einer von ihr beauftragten Person geführt.  Wenn Mitarbeiter*innen sich direkt an die Personalverwaltung wenden, werden diese gemäß dem beschriebenen Prozess an die Einrichtungsleitung verwiesen.

Das Verfahren ist dem folgenden Prozess zu entnehmen:

 

Inhalt Prozess Verantwortlich Information/ Bemerkungen

Mahnverfahren erreicht die Einrichtung

  • Postalisch
  • Geschlossener Brief wird in die Postmappe zur EL gegeben
  • Sollte der Brief von außen nicht als Sonderbrief erkennbar sein. Wird der Brief mit einen Posteingangsstempel versehen und in die Postmappe gegeben.

MA Verwaltung

EL

 
Weitergabe an Personalverwaltung
  • Die Einrichtungsleitung gibt das Schreiben zur Personalverwaltung
  • Die Personalverwaltung berechnet die Pfändungshöhe
  • Die Personalverwaltung erstellt eine Testabrechnung und ein Anschreiben für die/den Mitarbeiter*in.
  • Sie bearbeitet das Schreiben des Gläubigers oder erstellt ein passendes Anschreiben.

EL

PersV

  • Es ist das Schreiben aus dem QM zu nutzen
  • Das Anschreiben wird durch die EL und PersV unterschrieben.
Rückgabe an EL und Termin MA
  • Die EL erhält die vorbereiteten Unterlagen zurück
  • Sie entscheidet ob weiter Personen (GL, FBL,QMB-für TP und APD) an dem Verfahren beteiligt werden sollen.
  • Sie entscheidet ob sie das Verfahren an eine andere Person delegiert.
  • Wenn das Verfahren an eine andere Person delegiert wird, wird die Personalverwaltung informiert.
  • Sie vereinbart ein Gesprächstermin.
  • Das Gespräch ist vertraulich und nur mit dem benannten Personenkreis zu führen.
EL

Eine Beteiligung an dem Verfahren ist nur für folgenden Personenkreis vorgesehen:

  1. GL
  2. FBL
    1. QMB als Stellv. Einrichtungsleitung oder für TP / APD
Abschluss Im persönlichen Gespräch werden die Unterlagen ausgehändigt. EL  

 

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