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Posteingang und -bearbeitung

AHF

Ziele
Regelungen


 

Ziele

Korrekte Zustellung der Post innerhalb des Hauses

 

Regelungen

  1. Die ankommende Post ist täglich zu öffnen.
  2. Die ankommende Post wird nach Briefen und Paketen für Bewohner und für die Einrichtung sortiert.
  3. Bewohnerpost wird:
    • Auf die Bereiche verteilt. Dazu wird die Post in die jeweiligen Postfächer der Etage eingeworfen. Pakete werden auf den Postschrank gestellt oder der Wohnbereich zur Abholung angerufen.
    • Hat der Bewohner ein Postfach, wird die Geschäftspost dort für die Angehörigen zur Abholung hinterlegt. Private Post wird auf die Etagen gegeben.
  4. Die Post für die Einrichtung wird durch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung am Empfang geöffnet.
    • Ausnahme sind Briefe die persönlich an Mitarbeiter adressiert sind. Wenn diese als Adressart vor dem AHF stehen.
  5. Die Post wird mit dem tagesaktuellen Eingangsstempel gestempelt.
  6. Rechnungen werden zusätzlich mit einem Rechnungstempel gestempelt
  7. Die gesamte Post wird in die Postmappe für die Einrichtungsleitung sortiert.
  8. Nach Durchsicht durch die Einrichtungsleitung wird die Post nach dem, auf dem Brief, vermerkten Weg abgelegt oder weitergeleitet.
  9. Einschreiben dürfen von MA der VW und des Empfangs entgegengenommen werden.
  10. Ist sich ein Mitarbeiter oder Mitarbeiterin unsicher ob ein Brief geöffnet werden darf, wird dieser ungeöffnet in die Postmappe der Einrichtungsleitung abgelegt.

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