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Investitionskostenabrechnungen Kurzzeitpflege und Tagespflege

AHFMiteinander

Ziele
Regelungen


Ziele:                      

Sicherstellung der Abrechnung

 

Regelungen:

Die Investitionskosten der Kurzzeit- und Tagespflegegäste müssen bis spätestens zum 15. des Folgemonats bei den Sozialämtern (Wohnort des Gastes ist entscheidend) eingereicht werden.

Diese Beantragung erfolgt unabhängig vom jeweiligen Rechnungslauf.

Voraussetzung der Investitionskostenerstattung durch die Sozialämter ist mindestens

Pflegegrad 2.  Bei Abwesenheiten erfolgt keine Investitionskostenerstattung durch die Sozialämter.

 

Bearbeitung:

Bei Aufnahme Erfassung der Personendaten in der Excel Aufstellung siehe:

Laufwerk Heimverwaltung/AHF/KP/Investitionskostenabrechnung bzw.

Laufwerk Heimverwaltung/TP/Investitionskosten TP

 

Vor der Beantragung sind die Daten mit den Vivendi Pflegezeiten abzugleichen

 

Beantragung:

Die Excel Aufstellungen müssen bis spätestens zum 15. des Folgemonats den Sozialämtern gefaxt werden. Das Anschreiben wird aus den Vivendi Vorlagen generiert.

 

Die Unterlagen werden mit dem Sendeprotokoll im Ordner KP bzw. TP (Schrank Büro HV) abgeheftet.

 

Bescheid Sozialamt:

Den Erstattungsbescheid erhalten wir ca. 4-6 Wochen nach Antragstellung.

Die Erstattung wird mit unserer Antragstellung verglichen.

In der Regel entspricht dieser unserem Antrag. Der Bescheid wird zum Antrag abgeheftet.

Bei Abweichungen muss eine Prüfung/Klärung mit dem Sozialamt erfolgen.

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