Ziele
Regelungen
Ziele:
Sicherstellung der Abrechnung
Regelungen:
Die Investitionskosten der Kurzzeit- und Tagespflegegäste müssen bis spätestens zum 15. des Folgemonats bei den Sozialämtern (Wohnort des Gastes ist entscheidend) eingereicht werden.
Diese Beantragung erfolgt unabhängig vom jeweiligen Rechnungslauf.
Voraussetzung der Investitionskostenerstattung durch die Sozialämter ist mindestens
Pflegegrad 2. Bei Abwesenheiten erfolgt keine Investitionskostenerstattung durch die Sozialämter.
Bearbeitung:
Bei Aufnahme Erfassung der Personendaten in der Excel Aufstellung siehe:
Laufwerk Heimverwaltung/AHF/KP/Investitionskostenabrechnung bzw.
Laufwerk Heimverwaltung/TP/Investitionskosten TP
Vor der Beantragung sind die Daten mit den Vivendi Pflegezeiten abzugleichen
Beantragung:
Die Excel Aufstellungen müssen bis spätestens zum 15. des Folgemonats den Sozialämtern per Mail zugesandt werden. Die Datei wird aus datenschutzrechtlichen Gründen verschlüsselt übermittelt. Das Kennwort ist den Sozialämtern im Voraus mitgeteilt worden.
Die Unterlagen werden im Ordner KP bzw. TP (Schrank Büro HV) abgeheftet.
Bescheid Sozialamt:
Den Erstattungsbescheid erhalten wir ca. 4-6 Wochen nach Antragstellung.
Die Erstattung wird mit unserer Antragstellung verglichen.
In der Regel entspricht dieser unserem Antrag. Der Bescheid wird zum Antrag abgeheftet.
Bei Abweichungen muss eine Prüfung/Klärung mit dem Sozialamt erfolgen.