Ziel:
- Einheitliches Vorgehen
- Transparente Regelungen
Regelungen:
Allgemeines:
- Die Gespräche mit den Schwangeren Mitarbeiterinnen führt die jeweilige Fachbereichsleitung. Sie bleibt Ansprechperson für die Mitarbeiterin.
- Die Fachbereichsleitung erstellt zusammen mit der Mitarbeiterin die Gefährdungsbeurteilung und informiert und Berät die Mitarbeiterin bei allen Fragen.
- Die Mitarbeitervertretung wird durch die Fachbereichsleitung informiert. (Formular Mitteilung an die MAV)
- Alle Unterlagen werden in der Personalakte der Mitarbeiterin abgelegt.
- Die Personalverwaltung erstellt alle notwendigen Unterlagen und pflegt die Information in die notwendige Software ein.
Prozess:
Prozessschritt | Tätigkeit/ Aufgabe | Verantwortlich | Information |
Mitteilung einer Schwangerschaft
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FBL |
Das persönliche Gespräch sollte vor dem nächsten Dienst der Mitarbeiterin liegen. In dem Gespräch wird die individuelle Gefährdung ermittelt. Die Mitarbeiterin wird ggf. gebeten die Mitteilung schriftlich einzureichen. Sie wird gebeten ein ärztliches Attest einzureichen. Die Kosten für das ärztliche Attest werden übernommen. Für das Gespräch kann der Inhaltliche Leitfaden genutzt werden. Nach der Online Meldung (siehe nächster Schritt) wird das erstellte Formular ausgedruckt. |
Mitteilung an die Bezirksregierung | Online Meldung | FBL |
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Weitergabe an die Personalverwaltung |
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PersV |
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Geburt/ Antrag Elternzeit |
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FBL |
Beratung und Information:
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Weitergabe an Personalverwaltung |
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PersV | |