- Ziele
- Regelungen
Eine Gehaltspfändung ist im besonderen für die Mitarbeiter*innen ein sensibles Thema und häufig mit Scham verbunden. Daher ist ein sachlicher, gut strukturierter Prozess notwendig. Es sollten so wenig Personen wie möglich an dem Verfahren beteiligt werden. Ein wichtiger Bestandteil im Gespräch mit den betroffenen Mitarbeiter*innen sind neben den objektive Fakten die Beratung. Die Information über Inside Intervention, Schuldnerberatung und ggf. die Unterstützung durch ein Mitarbeiter*innen Darlehen können mögliche Themen sein.
Ziele:
- einheitliches Vorgehen
- Sicherstellung des Datenschutzes
Regelungen:
Für das gesamte Verfahren ist die Einrichtungsleitung verantwortlich. Sie koordiniert den gesamten Prozess und entscheidet ob und welche Personen (GL, FBL,QMB als Stellv. Einrichtungsleitung oder für TP und APD) eingebunden werden sollen oder müssen. Die Geschäftsführung muss über ein Verfahren zur Gehaltspfändung nicht informiert werden. Alle Gespräche mit Mitarbeiter*innen werden durch die Einrichtungsleitung oder einer von ihr beauftragten Person geführt. Wenn Mitarbeiter*innen sich direkt an die Personalverwaltung wenden, werden diese gemäß dem beschriebenen Prozess an die Einrichtungsleitung verwiesen.
Das Verfahren ist dem folgenden Prozess zu entnehmen:
Inhalt | Prozess | Verantwortlich | Information/ Bemerkungen |
Mahnverfahren erreicht die Einrichtung
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MA Verwaltung EL |
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Weitergabe an Personalverwaltung |
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EL PersV |
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Rückgabe an EL und Termin MA |
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EL |
Eine Beteiligung an dem Verfahren ist nur für folgenden Personenkreis vorgesehen:
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Abschluss | Im persönlichen Gespräch werden die Unterlagen ausgehändigt. | EL |