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Handhabung von Essenskarten

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  1. Ziele
  2. Regelungen

 

 

Ziele

  • Sicherstellung der Versorgung nach den Wünschen und Bedürfnisse der Bewohner*innen.
  • Die Versorgung mit Speisen ist der Tageszeit angemessen.
  • Alle Mitarbeiter*innen die mit dem Verfahren betreut sind kennen dieses Verfahren.

Regelungen:

Bedarf an Essenskarten je Bewohner

Für jede Hauptmahlzeit gibt es jeweils eine Essenskarte, die sich in ihrem inhaltlichen Aufbau von den anderen Karten differenziert. Essenskarten werden für alle Bewohner*innen individuell ausgestellt. Für alle Bewohner*innen gibt es je eine Essenkarte für:

  • Frühstück,
  • Mittagessen,
  • Abendessen.

Die Karten werden in der Großküche verwaltet. Die Karten werden von den Mitarbeiter*innen der Küche nach Absprache mit den Mitarbeiter*innen der Pflege zusammen mit den BW ausgefüllt. Besondere Vorlieben, Abneigungen und Kostformen werden berücksichtigt.

Das Ausfüllen der Essenskarten

Die Essenskarten sind anhand ihres inhaltlichen Aufbau zu unterscheiden. Die Karten werden durch das Ankreuzverfahren ausgefüllt. 
Besonderheiten, Allergien oder Kostformen werden unter dem Punkt „Bemerkungen“ mit knappen Worten kenntlich gemacht.

Besonderheiten für die Frühstücks- und Abendessenkarte

Beim Ausfüllen der Frühstücks- und Abendessenkarte sind die nachfolgenden Besonderheiten zu beachten. 

  • Auf den o. g. Essenskarten kann angekreuzt werden:
  • Jede Komponente, die vom Bewohner gewünscht wird
  • die Sonderwünsche des Bewohners

Die Mitarbeiter der Küche geben die Beilagen entsprechend der Menge der Brote / Brötchen auf das Tablett. Werden bestimmte Mengen seitens der Bewohner gewünscht, kann auch die Mengenangabe eingetragen werden.

Bei Frischwurst, Streichwurst und Streichkäse hat die Küche einen kontinuierlichen Wechsel festgelegt. 

Auf der Rückseite der Karte befinden sich Informationen für die Mitarbeiter*innen.

  • Ob die Brote geviertelt oder gewürfelt werden sollen
  • Weitere Komponenten wie Joghurt oder Obst dazu gestellt werden
  • Ess- oder Trinkhilfen notwendig sind
  • Welches Getränk gewünscht ist
  • Wenn Getränke angedickt werden müssen

Besonderheiten für die Mittagskarte

Das Ausfüllen der Mittagessenkarte unterliegt den folgenden Besonderheiten. Ein Formular für die Mittagessenkarte ist im Anhang 2 zu finden.

  • Die Portionsgröße (½ für eine Halbe Portion, 1 für eine normale Portion und 1 ½ für eine eineinhalbfache Portion) muss ankreuzt werden.
  • Bekommt ein Bewohner das Essen komplett passiert, so ist die Spalte „passierte Kost“ anzukreuzen.
  • Besondere Kostformen oder Allergien und Abneigungen sind unter Bemerkungen einzutragen

Berechtigter Personenkreis zum Ausfüllen / Ändern der Karten

Die Essenskarten dürfen nicht beliebig von unbefugten Personen ausgefüllt oder geändert werden. Daher gilt es folgende Regeln einzuhalten:

  • Die Erstausfüllung der Essenskarten ist grundsätzlich vom Pflegepersonal durchzuführen. Ziehen neue Bewohner ein so werden die drei Essenkarten von dem aufnehmenden Pflegemitarbeiter ausgefüllt.
  • Die vorhandenen Essenskarten von bereits in der Einrichtung lebenden Bewohnern werden vom Küchenpersonal gegen die aktuellen Karten ausgetauscht.
  • Veränderungen auf den Karten werden nur vom Küchenpersonal vorgenommen. Hierzu können Pflegepersonal und Servicemitarbeiter die Änderung per Mail, über Vivendi oder in Bewohnerbesprechungen an die Küche weiterleiten.
  • Wenn ein Bewohner ins Krankenhaus kommt oder nicht im Hause ist, so werden die Karten vom Küchenpersonal aussortiert.  Bleibt ein Bewohner vom Café spontan auf dem Wohnbereich, kann kurzfristig etwas zu essen aus dem Café geholt werden.

 

 

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