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WICHTIG: neue EU-Verordnung der Banken ab dem 09.10.2025

WICHTIG !!!

Guten Tag!

Spätestens ab dem 09.10.2025 sind die Banken in der Pflicht bei Echtzeitüberweisungen die Abgleichung von IBAN und Empfängername vorzunehmen, zur Betrugsprävention. 

Aus diesem Grunde müssen bei Überweisungen die Daten des Kontoinhabers korrekt angegeben sein!

Gerne stellen wir Ihnen hier den Link der Verbraucherzentrale mit einigen Erklärungen zur Verfügung:

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/sparen-und-anlegen/ab-oktober-pflicht-banken-gleichen-name-und-iban-bei-ueberweisungen-ab-110143

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